Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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Ohne Frage müſſen beide Gebiete für das ganze Land einheitlich geordnet und können nicht dem Ermeſſen von Kreisſchulkommiſſionen, Ortsſchulvorſtänden, Schulleitern ꝛc. anheimgegeben werden; damit käme auch die Mitwirkung eines Schularztes der Einzelanſtalten in Fragen allgemeiner Natur für die Hygiene des Unterrichts in Wegfall.

Gehen wir nun zunächſt etwas näher auf die Lehrmethode ein, ſoweit ſie vom geſundheitlichen Standpunkte aus betrachtet werden muß, insbeſondere auf die Überbürdungsfrage, auf die Anzahl der täglich den Schülern zufallenden Unterrichts⸗ und häuslichen Arbeitsſtunden für die Schule ꝛc. Ich glaube nicht zuviel zu behaupten, wenn ich gerade dieſe Frage einſtweilen in Heſſen, wenigſtens für die höheren Lehranſtalten, ſo ziemlich für gelöſt betrachte. Schon aus den Jahren 1877(22. Februar) und 1881(27. Mai) exiſtieren miniſterielle Ausſchreiben zur Verhütung der Überbürdung der Schüler an den heſſiſchen Gymnaſien und Realſchulen ¹s).

Im Jahre 1882 war auf Veranlaſſung des kaiſerlichen Statthalters von Elſaß⸗Lothringen, Generalfeldmarſchall von Manteuffel, eine ärztliche Sachverſtändigen⸗Kommiſſion berufen worden, die die Frage zu beantworten hatte:wieviel Anſtrengung des Geiſtes man der Jugend zumuten dürfe, ohne daß der Körper darunter leidet ¹³⁹). Das Ergebnis der Beratung dieſer Kommiſſion(Gutachten über das höhere Schulweſen Elſaß⸗Lothringens) war folgendes: Die Maximalarbeitszeit der Schüler in der Schule und für dieſelbe ſolle täglich betragen:

im 7. und 8. Lebensjahre 4 Stunden

9. 4 ½ 5 10. und 11. 7 6 12.14. 7 15.18. 8 8 ½

Auf dieſes Straßburger Gutachten hin war auf Anordnung Großherzogl. Heſſ. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz am 27. November 1883 eine Kommiſſion zuſammengetretenzur Prüfung der Frage der Überbürdung der Schüler höherer Lehranſtalten mit häuslichen Arbeiten, mit Lernſtoff ꝛc. ²⁰), hatte die in den beiden vorhin erwähnten Ausſchreiben vom 22. Februar 1877 und 27. Mai 1881 getroffenen Anordnungen als durchaus zweckentſprechend ²¹) anerkannt und ſich insbeſondere dahin ausgeſprochen, daß die Zahl der Unterrichts⸗ und Arbeitsſtunden an den Gymnaſien und Realſchulen des Landes, wie ſich ſolche nach den beſtehenden Lehrplänen und nach den erwähnten Ausſchreiben ſtelle vorbehältlich einer kleinen, die Zahl der Arbeitsſtunden für die Altersklaſſen von 9 11 Jahren betreffenden Modifikation, zu einer Beanſtandung keinen Anlaß gebe ²²).Die genannte Kommiſſion, ſo heißt es im Ausſchreiben vom 23. Februar 1883 an die Großh. Heſſ. Direktionen der Gymnaſien und Realſchulen,hat es in ihrem an das Großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz erſtatteten gutächtlichen Bericht für erforderlich erachtet, daß zur Verhütung einer überſchreitung der feſt⸗

¹1s) Vgl. Ausſchreiben vom 23. Februar 1883 an die Großh. Direktionen der Gymnaſien und Realſchulen über die Verteilung der Arbeitszeit.

¹⁰) Vgl. Dr. Paul Schubert: Vorſchläge zum weiteren Ausbau des Schularztweſens. Ztſchr. f. Sch.⸗G.⸗Pfl., Bd. 12(1899), pag. 451.

²⁰) Vgl. ibid. pag. 452; außerdem Ausſchreiben vom 23. Februar 1883 an die Großh. Direktionen der Gym⸗ naſien und Realſchulen über Verteilung der Arbeitszeit.

²¹) Vgl. Ausſchreiben vom 23. Februar 1883 an die Großh. Direktionen der Gymnaſien und Realſchulen ꝛc.

22) ibid.