Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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bei dem allergeringſten Entgegenkommen von ſeiten des Lehrers und bei einem taktvollen Verhalten des Schularztes in keiner Weiſe Unzuträglichkeiten ſtattfinden können.(Es wurde mir dies wiederholt von Leitern und Lehrern ſolcher Anſtalten, wo ſchulärztliche Einrichtungen beſtehen, beſtätigt. Die Verfügung des Großh. Heſſ. Miniſteriums des Innern, Abteilung für öffentliche Geſundheitspflege, vom 6. Januar 1902 an die Großh. Kreisämter, betr.Die Beſtellung von Schulärzten für die Volksſchulen größerer Gemeinden betont ebenfalls die guten Beziehungen der Schulärzte zu den Lehrern, zu dem Elternhauſe und zu den Hausärzten.) Wir müſſen nur ſtets im Auge behalten, daß der Schularzt ausſchließlich techniſcher Berater ſein ſoll und nicht Korrektor der Lehrerſchaft und noch viel weniger Vorgeſetzter ſelbſt, und daß die Ausführung hygieniſcher Vorſchläge dem Lehrer als Aufgabe zu bleiben hat.

Noch viel geringer wird das Vorurteil des Lehrers gegen den Schularzt werden, wenn er erſt ſelbſt durch eine tüchtige entſprechende Vorbildung den Wert einer rationellen Schulgeſundheitspflege erkannt hat, und er wird den Arzt gern auf vorhandene Mängel aufmerkſam machen, wenn er in ihm eine Hülfe erblickt..

Eine andere wichtige Frage bei dem Beſtehen ſchulärztlicher Einrichtungen iſt das Verhältnis von Schularzt zu Hausarzt. Sehr häufig wird von ärztlicher Seite der Vorwurf erhoben, daß der Schularzt ſich in Angelegenheiten miſchen könne, die nicht die ſeinigen ſeien. Gegen ſolche Eventualitäten ſind durchweg in allen Dienſtinſtruktionen Vorkehrungen getroffen.(In der Dienſtanweiſung für die Schulärzte an den Mittel⸗ und Volksſchulen zu Darmſtadt lautet der hierauf bezügliche Paragraph: Da die ärztliche Behandlung erkrankter Schulkinder nicht Sache des Schularztes iſt, ſo ſind Kinder,

welche... ſolcher bedürfen, an ihren Hausarzt... zu verweiſen[§ 61.) Auch ein anderer Vorwurf, daß der Schularzt leicht zum Konkurrenten des Hausarztes werden könne, iſt hinfällig, wenn ſämtliche Benachrichtigungen an Eltern Sache des Schulleiters bleiben und der Schularzt mit den letzteren über⸗ haupt in keine unmittelbare Beziehung tritt.(Auch über das Verhältnis vom Hausarzt zum Schularzt vgl. den Paſſus in der vorhin erwähnten Verfügung Großh. Heſſ. Miniſteriums des Innern, Abteilung für öffentliche Geſundheitspflege.)

V. Der Hchnlarzt und die Schulhugiene.

A. Die Gygiene des Unterrichts. Die geſamte Schulgeſundheitspflege umfaßt drei Hauptgebiete, von denen jedes eine beſondere Be⸗ handlung erheiſcht: A. Die Hygiene des Unterrichts. B. Die Hygiene des Schulgebäudes und ſeiner Einrichtungen. A.. C. Die Hygiene des Schulkindes. Die Hygiene des Unterrichts ¹⁷), mit der wir uns in dieſem Abſchnitte zu beſchäftigen haben, zerfällt in zwei Unterabteilungen: 1. in diejenige der Lehrmethode und 2. in die der Lehrmittel.

n1) Vgl. Dr. Paul Schubert: Vorſchläge zum weiteren Ausbau des Schularztweſens. Ztſchr. f. Sch.⸗G.⸗Pfl., Bd. 12(1899), pag. 446 ff.

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