Beobachtungen machen und wird unter dem Drucke der Vorbereitungen für ſeinen Unterricht viel weniger das Geſundheitliche der Schule vernachläſſigen, auch wenn er ſofort in die Praxis hineingeriſſen würde. Das auf der Univerſität gewonnene, im pädagogiſchen Seminar und in der Praxis erweiterte und
vertiefte Wiſſen in der Hygiene bedarf allerdings von Zeit zu Zeit eines neuen Anſtoßes durch Fort⸗ bildungskurſe, in denen der Lehrer mit den Verbeſſerungen und praktiſchen Neuerungen der unnittel⸗ baren Gegenwart bekannt gemacht werden muß. Daneben ſollte in jeder Anſtalt eine Zeitſchrift für Schulhygiene gehalten werden, damit man ſich über ſchulgeſundheitliche Fragen auf dem Laufenden halten könnte.
Wir hätten alſo gleichſam drei Stufen der Vorbildung für den akademiſch gebildeten Lehrer:
1) Die vorbereitende, einführende auf der Univerſität.
2) Die vertiefende und erweiternde im pädagogiſchen Seminar ¹⁵).
3) Spätere Fortbildungskurſe.
Die letzteren könnten von dem mit der Schulhygiene des Bezirkes betrauten Schularzte oder dem beamteten Arzte geleitet werden und brauchten nur kurze Zeit zu beanſpruchen.
Für die ſeminariſtiſch gebildeten Lehrer wäre die vorbereitende, einführende und die erweiternde und vertiefende Stufe des hygieniſchen Unterrichts auf das Seminar zu verlegen.
Die Forderung einer gründlichen hygieniſchen Ausbildung der Lehrerſchaft iſt in den letzten Jahren öfters geſtellt worden, und ich verweiſe in dieſer Hinſicht auf die Schrift von Herman Schiller: Die Schularztfrage, die ich zum Teil meinen Ausführungen zu Grunde gelegt habe; ferner erwähne ich einen in der Züricher Geſellſchaft für wiſſenſchaftliche Geſundheitspflege von Stadtarzt Dr. Leuch gehaltenen Vortrag(der Abdruck befindet ſich im Schweizeriſchen Bl. für Geſundheits⸗ pflege, Nr. 1 u. 2, Jahrgang 1898), in dem er folgende Theſen aufſtellt: 1. In den Lehrerbildungs⸗ anſtalten muß die Hygiene zu einem ſelbſtändigen, obligatoriſchen Lehrfach, am beſten des letzten Jahr⸗ kurſus, erhoben werden. 2. Die Geſundheitslehre iſt nicht bloß zum obligatoriſchen Lehr⸗, ſondern auch zum Prüfungsfach zu machen. 3. Der Unterricht in dieſem Fach, ſowie derjenige über den Bau und die Verrichtungen des menſchlichen Körpers iſt nur hygieniſch durchgebildeten Ärzten zu übertragen (vgl. hierzu Zeitſchrift für Schulgeſundheitspflege, Bd. 11[1898], pag. 239). Ferner erwähne ich einen Aufſatz im Päd. Wochenblatt, Nr. 10(1898) mit dem Titel: Die Schularztfrage und die neue Prüfungs⸗ ordnung, der die weitgehendſten Anſprüche an die Ausbildung der Lehrerſchaft in der Geſundheitslehre ſtellt und eine überſichtliche Kenntnis von dem Bau des Körpers und den Funktionen der einzelnen Organe ſeitens des Lehrers verlangt. Danach müſſen dieſem die häufigſten Krankheiten, ſofern ſie die Schüler betreffen, in Bezug auf ihre Erſcheinungen bekannt ſein; außerdem ſoll er bei plötzlichen Unfällen im ſtande ſein, bevor ein Arzt zur Hand iſt, helfend einzugreifen. Das ſind Forderungen, denen ich mich in jeder Beziehung anſchließen möchte.(Vgl. auch hierüber Bd. 12 der Zeitſchrift für Schulgeſundheitspflege 1899.) Selbſtverſtändlich müßte in jeder Schule das nötige Material(Verbands⸗ kaſten ꝛc.) zur erſten Hülfeleiſtung vorhanden ſein.(Unfälle entſtehen bekanntlich ſehr oft in Turnſtunden, während der Pauſen, bei Spaziergängen ꝛc. Es kämen hierbei u. a. in Betracht: Verbrennungen, Blutungen, Erſtickungs⸗, Ohnmachts⸗, Krampfanfälle epileptiſcher Schüler u. ſ. w., auch müßte der Lehrer die Fähigkeit beſitzen, bei Knochenbrüchen und Verrenkungen den Betroffenen transportfähig zu machen, ohne ihn Schmerzen zu bereiten u. ſ. w. u. ſ. w.)
¹⁵) An dieſe könnten ſich gelegentlich Beſuche von Muſteranſtalten anſchließen.


