Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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Verhaltens der Sterblichkeit der Bevölkerung, Mitwirkung bei den ſtatiſtiſchen Erhebungen über Mortalität und Morbidität; die Verhütung und Bekämpfung der epidemiſchen und anſteckenden Krankheiten; Hygiene der Wohnplätze und Wohnungen; Mitwirkung bezüglich der Armen⸗ und Siechenverſorgung; die Mitwirkung bezüglich der angemeſſenen Behandlung der Irren und Epilep⸗ tiker, der Blödſinnigen und Taubſtummen; Mitwirkung bei der Überwachung der in Pflege gegebenen Kinder überhaupt und die Fürſorge der ärztlichen Behandlung bei den armen Waiſen insbeſondere; die ſanitätliche überwachung der im Kreiſe vorhandenen Gemeinde⸗ und Privat⸗ hoſpitäler, Privat⸗Entbindungsanſtalten, der Armen⸗ und Verſorgungshäuſer, ſowie der gerichtlichen und polizeilichen Haftlokale und der Gefängniſſe; ſanitäre Aufſicht über Herbergen und Logierwirtſchaften; die Hygiene der Gewerbe; die Hygiene der Nahrungs⸗ und Genußmittel und Verbrauchsgegenſtände; die Aufſicht über die Beobachtung der hinſichtlich der Abgabe und des Verkaufs von Arzneiwaren, Geheimmitteln und Giften in und außer Apotheken beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften und Verordnungen; das Proſtitutionsweſen; die Leitung des öffentlichen Impfweſens; die Leichenſchau, die Leichenbegräbniſſe und der Leichentransport; veterinär⸗ polizeiliche Angelegenheiten, insbeſondere inſoweit die Geſundheit der Menſchen in Frage kommt; die Ausſtellung amtlicher ärztlicher Zeugniſſe für Behörden, Dienſtſtellen und Private; die Prüfung und Retaxation der Gebühren⸗Rechnungen nicht beamteter Arzte, ſowie der Kreis⸗ veterinärärzte aus der Privatpraxis, ferner der Apotheker⸗Rechnungen und der Rechnungen von Hebammen und Heilgehülfen, ſofern entweder ſolche Rechnungen für öffentliche Fonds beſtimmt ſind oder von Privaten um Reviſion gebeten wird; die Erſtattung jährlicher Berichte an die vorgeſetzte Behörde überdie Dienſt⸗ und Geſchäftsverhältniſſe, das Sanitätsperſonal, ſowie über den Geſundheits⸗ zuſtand und den Stand der öffentlichen Geſundheitspflege ihres Bezirks; die Unterſuchungen und Begutachtung des Geſundheitszuſtandes verſchiedener Beamtenkategorien u. ſ. w. u. ſ. w.

Ich habe hier noch nicht alle Funktionen der Kreisärzte aufgezählt, insbeſondere habe ich es unter⸗ laſſen, auf Einzelheiten einzugehen; im übrigen verweiſe ich auf die Geſamtinſtruktion für die Kreisärzte in der oben erwähnten Nummer 28 des Großherzogl. Regierungsblattes vom 14. Juli 1884, Seite 207 263, und ferner auf den Anhang dieſer Inſtruktionen, den Terminskalender über diejenigen Dienſtgeſchäfte, welche von den Kreisärzten in voraus beſtimmten Perioden in jedem einzelnen Monat des Jahres zu erledigen ſind.

Ich glaube kaum, und auch ärztlicher⸗ und ſogar behördlicherſeits'¹¹) giebt man dies zu, daß ſelbſt der gewiſſenhafteſte beamtete Arzt nach Erledigung aller oben angeführten Dienſtgeſchäfte noch ſoviel Auf⸗ merkſamkeit der Schulhygiene widmen kann, als es für eine gedeihliche Entwickelung unſerer Schulverhältniſſe in geſundheitlicher Beziehung geboten wäre, und ich habe die Überzeugung, daß er eine Entlaſtung, die ihm durch die Anſtellung beſonderer Schulärzte zu teil würde, nur mit Freude begrüßen dürfte.

1) Vgl. die Verfügung Großherz. Miniſteriums des Innern(Abteilung für öffentliche Geſundheitspflege) vom 6. Januar 1902 an die Großh. Kreisämter, betr. Die Beſtellung von Schulärzten für die Volksſchulen größerer Gemeinden. Es heißt darin:Die beamteten Ärzte allein werden der Aufgabe nicht gewachſen ſein, da es ihnen hierzu an Zeit fehlen würde. Vgl. hierzu Korreſpondenzblatt der ärztl. Vereine d. Großh. Heſſen, Jahrg. XII, 1902, Nr. 1, pag. 3.