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Soweit deutſche Verhältniſſe in Betracht kommen, ſind wir hiermit nunmehr am Ende unſerer hiſtoriſchen überſicht angelangt. Wenn wir die kurze Zeit in Erwägung ziehen, ſeit der die Schularzt⸗ frage berührt wurde, wenn man ferner bedenkt, welche ſchwierigen prinzipiellen Geſichtspunkte erörtert werden mußten bei der Mitwirkung eines Arztes in der Schule, und wenn man endlich die Schularzt⸗ frage vom pekuniären Standpunkte betrachtet, ſo muß man mit den bhis jetzt erzielten Reſultaten zufrieden ſein. In einer ganzen Anzahl größerer und mittlerer deutſcher Städte ſind die ſchulärztlichen Beſtrebungen auf fruchtbaren Boden gefallen. Die erſte Stadt Deutſchlands mit anfangs noch ſehr beſcheidenen ſchulärztlichen Einrichtungen war Frankfurt am Main, das im Jahre 1883 einen Stadtarzt anſtellte, dem es die Überwachung der Frankfurter Schulen übertrug(vgl. über die Funktionen des Stadt⸗ arztes einen Aufſatz von Dr. A. Spies: Stadtarzt und Schularzt. Deutſche Vierteljahrsſchrift für öffent⸗ liche Geſundheitspflege 1899, Bd. XXXI, Heft II, pag. 387ff.). Im April 1899 befanden ſich bereits 11 Schulärzte in Frankfurt in Thätigkeit. An zweiter Stelle folgte Breslau mit einem Schularzt im Jahre 1887. Im Laufe der Jahre ſchloſſen ſich andere Städte wie Dresden, Leipzig, Zittau, Nürnberg, Wiesbaden, Königsberg, Darnſtadt, Offenbach u. ſ. w. an. Üüberall kommt indeſſen einſtweilen nur den niederen Schulen die Thätigkeit der Schulärzte zu gute(vgl. Verhandlungen der zweiten Direktorenverſammlung, Darmſtadt 1901, pag. 12). Die Großherzogl. Heſſiſche Re⸗ gierung hat neuerdings auch allgemeine ſchulärztliche Einrichtungen, wie ſie eben in Darm⸗ ſtadt, Offenbach und Gießen beſtehen, für die Volksſchulen ſämtlicher größeren Gemeinden des Großherzogtums ins Auge gefaßt, und aus einer Verfügung Großherzogl. Miniſteriums des Innern, Abteilung für öffentliche Geſundheitspflege, vom 6. Januar 1902, an die Groß⸗ herzogl. Kreisämter(betreffend: Die Beſtellung von Schulärzten für die Volksſchulen größerer Gemeinden) citiere ich folgendes:„Die beiden Kammern der Landſtände haben den Beſchluß gefaßt, die Großherzogliche Regierung zu erſuchen, eine gründliche Ausbildung des Lehrerperſonals in der Schulhygiene anzuordnen und für größere Städte und Gemeinden die Anſtellung von Schulärzten in Anregung zu bringen...... Ohne für jetzt daran zu denken, die Anſtellung von Schulärzten für ſämtliche Volksſchulen in Vorſchlag zu bringen, halten wir dafür, daß es eine dankbare Aufgabe der öffentlichen Fürſorge ſei, wenigſtens in den größeren Städten und in den größeren Landgemeinden mit der Mitwirkung von Schulärzten bei der Beaufſichtigung der Schulen einen Verſuch zu machen. Die beamteten ÄArzte allein werden der Aufgabe nicht gewachſen ſein, wohl aber werden ſie ſich, ſoweit ihre Wohnſitze in Betracht kommen, an der ſchulärztlichen Aufſicht beteiligen, wie dies zur Zeit ſchon in Offenbach und Gießen der Fall iſt. In den übrigen größeren Gemeinden, in welchen praktiſche Ärzte domiciliert ſind, wird ſich die Schularztfrage mit deren Hülfe und Mitwirkung wohl unſchwer regeln laſſen.
Wir empfehlen Ihnen, im Einvernehmen mit den Großherzogl. Kreisſchulkommiſſionen und Groß⸗ herzogl. Kreisgeſundheitsämtern der angeregten Angelegenheit näher zu treten und Ermittelungen darüber anzuſtellen, ob ſich nicht die Beſtellung von Schulärzten in den größeren Gemeinden Ihres Bezirkes durch Heranziehung praktiſcher Ärzte ermöglichen läßt...... Eintretenden Falls ſind wir bereit, bei der Begrenzung der Aufgabe der Schulärzte und bei der Ausarbeitung von Dienſtanweiſungen unſere Mitwirkung eintreten zu laſſen. Einer eingehenden Berichterſtattung über den Erfolg Ihrer Bemühungen ſehen wir bis 1. April l. J. entgegen.“(Vgl. Korreſpondenzblatt der ärztlichen Vereine des Großh. Heſſen, Jahrgang XII, Nr. 1, 1902.)
Ich möchte meine hiſtoriſchen Bemerkungen nicht ſchließen, ohne vorher wenigſtens erwähnt zu haben,
daß Deutſchland nicht das einzige Land iſt, wo man der Schularztfrage näher getreten iſt. Seit Jahr⸗ Roller, Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranſtalten. 2


