Aufsatz 
Das Bedürfnis nach Schulärzten für die höheren Lehranstalten
Entstehung
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erwähne an dieſer Stelle die Theſe 13. Nach ihr hat der Schularzt das Recht, jeder Unterrichtsſtunde beizuwohnen, er muß mindeſtens monatlich einmal alle Klaſſenzimmer während des Unterrichts beſuchen und beſonders auf die Beleuchtung, Ventilation und Heizung der Zimmer, ſowie auf die Haltung der Kinder achten. Der Wortlaut von Theſe 14 iſt folgender: Der Schularzt muß bei der Aufſtellung des Lehrplanes zugezogen werden, damit Überbürdung vermieden werde.

Allmählich fanden die ſchulärztlichen Beſtrebungen beſonders in Ärztekreiſen mehr und mehr Anklang, während die Lehrerſchaft eine entſchieden ablehnende Haltung gegen die Einführung beſonderer Schulärzte annahm, einmal weil man deren Einmiſchung in pädagogiſche Fragen nicht haben und gar von einer diktatoriſchen Gewalt derſelben, wie ſie Cohn verlangt hatte, durchaus nichts wiſſen wollte, dazu ſcheiterte beſonders auch in maßgebenden Verwaltungskreiſen die ganze Sache am Geldpunkte.

Auf dem internationalen hygieniſchen Kongreſſe in Wien 1887 redete wiederum Hermann Cohn der Einführung von Schulärzten das Wort und brachte unter anderem folgende Theſen zum Vorſchlag: Vor allem iſt eine ſtaatliche hygieniſche Reviſion aller öffentlichen und privaten Schulen notwendig(auch 1. Theſe Cohns auf dem Genfer Kongreß); und: In jeder Schulkommiſſion muß ein Arzt Sitz und Stimme haben. Allgemein wurde auf dem Kongreſſe die Forderung geſtellt, daß ſach⸗ verſtändige Ärzte in der Organiſation der Schulverwaltung als integrierender Teil eingefügt werden ſolltens).

Ziemlich beſcheidene, aber in pekuniärer Hinſicht verhältnismäßig leicht durchführbare Vorſchläge in Bezug auf die ärztliche Überwachung der Schulen ſind in dem Gutachten der wiſſenſchaftlichen Depu⸗ tation in Preußen vom 21. November 188s enthalten(vgl. hierüber bei H. Schiller: Die Schularztfrage).

Im September 1897 wurde anläßlich des 25. Ärztetages zu Eiſenach ebenfalls die Schularzt⸗ frage auf die Tagesordnung geſetzt, und zwar wurde ſie in eingehenden Referaten von Dr. Thierſch⸗ Leipzig und dem damaligen Direktor des Bensheimer Gymnaſiums und ſpäteren Oberſchulrat Prof. Dr. Dettweiler erörtert. In den von beiden Referenten gemeinſchaftlich aufgeſtellten Theſen) wurde die Not⸗ wendigkeit der Mitwirkung der ÄArzte zur Löſung ſchulhygieniſcher Fragen erkannt und die Einrichtung officieller Schulärzte in Anlehnung an die Funktionen des beamteten Arztes anempfohlen; die ärztliche Fürſorge ſollte ſich außer auf die zu überwachenden Kinder auch auf die Hygiene der Schulgebäude erſtrecken. Am Schluſſe der Verhandlungen wurde folgende Reſolution einſtimmig angenommen:Die

⁵³) Vgl. Schiller: Die Schularztfrage, pag. 11. *) Die von den beiden Referenten Dr. Thierſch und Direktor Dr. Dettweiler aufgeſtellten Theſen lauteten folgendermaßen:

I. Die Mitwirkung der Arzte zur Löſung ſchulhygieniſcher Fragen iſt notwendig.

II. Den beamteten AÄrzten iſt überall die Begutachtung von Schulbauplänen, ſowie die hygieniſche Aufſicht über die Schulgebäude zu übertragen.

III. Nach den bisherigen Erfahrungen iſt die Einrichtung offizieller Schulärzte in Anlehnung an die Funktionen des beamteten Arztes für Volksſchulen großer Städte zu empfehlen. Die Thätigkeit ſolcher Arzte hat ſich, unbeſchadet der Befugniſſe der beamteten AÄrzte, zu erſtrecken auf die Hygiene der Schulgebäude und der Schulkinder.

IV. Die Regelung der Hygiene des Unterrichts, einſchließlich der Frage der Überbürdung, erfolgt durch die obere Schulbehörde, der ein Arzt als ſtändiges Mitglied angehört.

V. Die bisherigen Forſchungen über Ermüdung von Schulkindern haben noch nicht zu einem abge⸗ ſchloſſenen Urteil hinſichtlich ihrer praktiſchen Verwertung für die Schule geführt. Zur weiteren Förderung dieſer Frage empfehlen ſich fortgeſetzte, gemeinſam von Ärzten und Schulmännern auszuführende Verſuche, denen überall die thatſächlichen Verhältniſſe des Unterrichtes zu Grunde zu legen ſind.

VI. Es iſt dringend wünſchenswert, daß die Lehrer aller Schulgattungen, insbeſondere die Leiter, ſich die Grundſätze der Schulhygiene aneignen, um deren praktiſche Durchführung zu ſichern.