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Bauentwurfs, der Heizungs⸗ und Lüftungsvorrichtungen, außerdem verlangt er Viſitationen, aber nicht während der Ferien, denn man wolle ja nicht wiſſen, ſagt er, ob ſich Lehrer und Lernende in den Räumen wohl fühlen können, ſondern ob ſie ſich wirklich behaglich fühlen. Um dies zu konſtatieren, ſei es not⸗ wendig, daß der Arzt während der Unterrichtsſtunde in der Klaſſe weile. Auch der Hygiene der Schul⸗ kinder und des Unterrichts widmet Falk eingehende Worte. Wichtig für die ganze Entwickelung ſchul⸗ hygieniſcher Maßnahmen iſt folgender Satz aus Falk:„Um zu verhüten, daß vorhandene Übel vergrößert, womöglich auch um zu verhindern, daß ſchlummernde geweckt werden, erſcheint es notwendig, daß ein jeder Schüler bei ſeiner Aufnahme außer einem genügenden Inpfſchein, welcher ſchon geſetzlich vorgeſchrieben iſt, ein von einem Arzte ausgeſtelltes und unterſiegeltes Geſundheits⸗ atteſt vorzeige. Wenn das Kind ſeine bisherige Schule mit einer anderen vertauſcht, ſo ſollte es ein zu dieſem Behufe ausgeſtelltes Geſundheitszeugnis mitbringen.“
Das ſind Forderungen, die trotz ihrer Wichtigkeit leider auch heute noch kaum zur Ausführung gelangt ſind, und für die nur da ein Erſatz geſchaffen iſt, wo beſonderen Schulärzten die Unterſuchung der neu eintretenden Kinder obliegt.
Im Jahre 1869 verlangt kein geringerer als Virchow in ſeiner Broſchüre:„Über gewiſſe die Geſundheit benachteiligenden Einflüſſe der Schule“ hygieniſche Überwachung der Schulen). Ihm ſchließt ſich im Jahre 1877 Dr. Ellinger in Stuttgart, der Erfinder des Wortes Schularzt, and).
In ähnlicher Weiſe wie Falk äußert ſich Dr. Adolf Baginsky in ſeinem Handbuch der Schulhygiene(2. Auflage, Stuttgart, Verlag von Ferd. Enke, 1883). Auch er fordert eine genaue körperliche Unterſuchung ſämtlicher aufzunehmenden Kinder durch den Schularzt, dem er überhaupt die weitgehendſten Befugniſſe einräumt.
Im Jahre 1877 ſtellt die Jahresverſammlung des Deutſchen Vereins für öffentliche Geſundheitspflege zu Nürnberg die Theſe auf:„In allen Schulbehörden müſſen auch Ärzte Sitz und Stimme haben“⁰).—
Auch das heſſiſche Medizinalkollegium in Darmſtadt ſpricht ſich 1881 für einen Schularzt mit ausreichenden Kompetenzen aus).
Einen ihrer eifrigſten Verfechter gewann die Schularztfrage in Prof. Dr. Hermann Cohn zu Breslau, der ſchon in den 60er Jahren, geſtützt auf Augenunterſuchen, die er an nicht weniger als 10 060 Breslauer Schulkindern vorgenommen hatte, für die Kaſſierung der finſteren Schullokale und für die Anſchaffung richtiger Subſellien eingetreten war. Im Jahre 1880 verlangte Cohn auf der Natur⸗ forſcherverſammlung zu Danzig Schulärzte mit„diktatoriſcher Gewalt“, denen in erſter Linie die Beſeitigung der vorhandenen Übelſtände als Aufgabe zufallen ſollte. Die Forderung einer diktatoriſchen Gewalt für den Schularzt verurſachte einen Sturm der Entrüſtung beſonders in Lehrerkreiſen und hat den ſchulärztlichen Beſtrebungen ungeheuer geſchadet, und noch heute beruht das Mißtrauen der Lehrer⸗ ſchaft gegen die Einführung beſonderer Schulärzte im weſentlichen auf den übermäßigen Forderungen Hermann Cohns.
Für den vierten internationalen hygieniſchen Kongreß in Genf hatte Cohn 18 Leitſätze ausgearbeitet, die ohne Diskuſſion angenommen wurden, und die zum großen Teil auch heute noch grund⸗ legend für viele Aufgaben des Schularztes ſind. Wiederum erteilte Cohn aber dem letzteren allzuweit⸗ gehende Befugniſſe und rief von neuem den entſchiedenſten Widerſpruch der Lehrerſchaft hervor. Ich
) Vgl. Hermann Cohn: Ztſchr. f. Sch.⸗G.⸗Pfl., Bd. 11(1898), pag. 580.— ⁵) ibid. pag. 581.— ⁶) ibid. pag. 581.—) ibid. pag. 581.


