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Vom Turnen dispensiert waren während des ganzen Schuljahres 13, ausserdem für kürzere Zeit 24 Schüler.
b) Gesang: Prima. Gesänge für gemischten Chor aus Peter Stein. Wiederholung der Choralmelodien. 2 St. w. mit Sekunda und Tertia kombiniert. Im Sommer: Heidenreich; im Winter 4 Stunden: Laus. Quarta. Zwei- und dreistimmige Figuralgesänge aus Gustav Damm. Einübung von Choralmelodien. 2 St. w. Im Sommer: Heidenreich, im Winter: IVa Heidenreich; IVb und c Laus. Quinta. Einübung von Choralmelodien und einer Anzahl ein- und zweistimmiger Volkslieder aus Gustav Damm. Tonübungen. 2 St. w. Im Sommer: Va Laus; Vb Heidenreich; Ve Markert; im Winter: Va und b Heidenreich; Ve Bach. Sexta. Tonübungen. Die gebräuchlichsten Choralmelodien. Einstimmige Volkslieder. 2 St. w. Im Sommer: VIa Laus; VIb und c Heidenreich; im Winter: VIa und c Heidenreich; VIb Grün.
Von der Teilnahme am Gesangunterricht waren 12 Schüler dauernd dispensiert, für kürzere Zeit 11.
c) Zeichnen: Hierüber ist oben bei den einzelnen Klassen berichtet worden.
d) Schönschreiben: Prima und Sekunda. Für diejenigen Schüler, welche im Schreiben nicht Genügendes leisten. 1 St. w. Jäger. Tertia: ebenso. 1 St. w. Jäger. Quarta: Schreiben nach ein- und mehrzeiligen Vorschriften in deutscher und englischer Schrift(Stoff aus der Geschichte, Geographie und Naturgeschichte). Rundschrift und andere Zierschriften. 2 St. w. In a, b und c Jäger. Quinta: Schreiben ein- und mehrzeiliger Sätze in deutscher und englischer Schrift(Stoff aus der Geschichte, Geographie und Natur- geschichte). Ziffern. 2 St. w. In a, b und c Jäger. Sexta: Die kleinen und grossen Buchstaben, Wörter und einzelne Sätze in deutscher und englischer Schrift. Ziffern. 2 St. w. In a, b und c Jäger.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
An Verfügungen von allgemeinerem Interesse gingen seit dem Schlusse der vorjährigen Nachrichten folgende ein: 1
14. Februar 1885. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium setzt auf Grund der Ministerial-Verfügung vom 10. November 1884(Seite 35 des vorjährigen Programms) fest, dass von Ostern 1885 ab drei Ordnungen für die Erholungspausen zur Wahl gestellt sein sollen. Das Lehrerkollegium der Realschule entschied sich für die zweite, wonach um 9 Uhr eine Pause von 5, um 10 Uhr eine von 20, um 11 und 3 Uhr je eine von 10 Minuten eingehalten werden soll.
3./21. Februar 1885. Dasselbe ordnet auf Grund einer Ministerial-Verfügung Mitteilungen an über die Fälle von Schwerhörigkeit bei den Schülern.
11. Mai/1. Juni 1885. Dasselbe teilt mit, dass der Herr Minister den Fortbestand der im vorigen Jahre vorgenommenen Teilung der Unter-Prima im laufenden Schuljahre genehmigt habe.


