17 C. Aeſthetiſche Bildung.
Zur Erlernung des äußeren Anſtandes wird namentlich von den Lehrerinnen unausgeſetzt An leitung gegeben, und das Turnen verfolgt nebenbei denſelben Zweck. Tanzunterricht gehört zwar bis jetzt noch nicht zum Lehrplan der Anſtalt, aber er wurde auch dieſes Jahr, auf Wunſch mehre⸗ rer Eltern, nach Beendigung der Schulſtunden, in dem Turnlokale der Anſtalt ertheilt, und von den Lehrerinnen und Aſpirantinnen überwacht.
D. Dißsziplin.
Harte Strafen bleiben, als der weiblichen Erziehung unangemeſſen, ſelbſtredend von unſerer Anſtalt ausgeſchloſſen. Strenge Regelmäßigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit in dem Schulleben, ſo wie möglichſt unausgeſetzte Beaufſichtigung verhüten großentheils das Unrechte. So iſt überhaupt ſelten eine Strafe nöthig.
Jedoch erkennen wir die Mitwirkung der Eltern auf die Schulerziehung in ihrem ganzen Um— fange an, und ſuchen den Verkehr mit denſelben durch die mannigfaltigſten Mittel zu befördern. Wir ſind ſtets erbötig, mündliche Mittheilungen der Eltern über die Karaktereigenthümlichkeiten der Kinder und pädagogiſche Wünſche entgegenzunehmen, und dagegen unſere Beobachtungen und Rath⸗ ſchlage mitzutheilen. Schriftlich verkehren wir mit den Eltern auf folgende Weiſe:
1) Halbjährlich durch ausführlichen Bericht über Fortſchritt'und Leiſtung in jedem ein⸗- zelnen Unterrichtsfache u. ſ. w.
2) Monatlich über Fleiß und Betragen der Schülerinnen von Kl. I, II, und III.
3) Wöchentlich über Ordnung, Fleiß und Betragen der Schülerinnen von Kl. IV, V, VI, VII, VIII und IX.
4) Täglich durch Arbeitsbücher, welche die Schülerinnen unter Kontrolle der Lehrer ſelbſt führen, und die ſo eingerichtet ſind, daß mit jeder Seite links die Aufgaben und rechts die Ablieferungszeit ſteht. Die Eltern erſehen alſo aus dieſen Büchern, Was die Kinder zu arbeiten haben und auf Wann, und können dadurch den häuslichen Fleiß kontrolliren und regeln, vorausgeſetzt, daß ſie ſich die Ar— beitsbücher täglich nach dem Schluſſe der Schule vorzeigen laſſen.
Die monatlichen Nachrichten ſind pädagogiſch nothwendig, weil bei halb⸗ oder vierteljährlichen Berichten die Möglichkeit nahe liegt, daß, wo etwa Zurückgehen eines Kindes Statt findet, das Eingreifen der Eltern zu ſpät kommt. Ja, das leicht bewegliche Gemüth jüngerer Kinder macht auch eine Friſt von vier Wochen bedenklich, und wir haben darum für die Unterklaſſen wöchentliche Zeugniſſe eingeführt. Im Intereſſe der Kinder bitten wir die Eltern, jeden Sams⸗ tag dieſe Zeugniſſe zu fordern, und uns, falls ein Tadel darin ausgeſprochen iſt, durch ihren ganzen Einfluß auf Herz und Geiſt des Kindes zu unterſtützen.
Auch möge hier die Bemerkung Platz finden, daß wir ſämtliche Zenſuren eigentlich nicht als Lohn oder Strafe, ſondern als Mittheilungen der Schule an das Elternhaus betrach⸗ ten. Es wird das Wohl der uns anvertrauten Kinder weſentlich fördern, wenn ſich auch die El⸗
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