24 V. Schluß des alten und Beginn des neuen Schuljahrs.
Die oöffentliche Prüfung, zu welcher die Eltern der Schülerinnen, ſowie alle Fre und Gönner der Anſtalt geziemend eingeladen werden, findet an folgenden Tagen Statt:
Montag den 21. März, Vormittags 8—12, Nachmittags 2—4 Uhr. Dienſtag den 22. März, Vormittags 8—12, Nachmittags 24 Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 14. April.
Die Aufnahme in die IX. Klaſſe, ſowie die Prüfung für die höheren Klaſſen inndet Miit woch den 13. April, Vormittags 9—12 Uhr, Statt.
Die Anmeldungen können an dem genannten Tage im Schullokale, oder auch hrüher in der Wohnung des Rektors(Luiſenſtraße 19), mündlich oder ſchriftlich gemacht werden.
Das Schulgeld für die 5 unteren Klaſſen beträgt 30, und für die 4 oberen 40 fl. jähr⸗ lich. Doch tritt eine Ermäßigung ein, wenn mehrere Kinder einer Familie zu gleicher Zeit die Schule beſuchen, und zwar ſo, daß die Eltern für ein Kind 30 oder 40 fl. bezahlen, für das zweite 20 fl. oder 26 fl. 40 kr., und für das dritte nur 15 fl. oder 20 fl.
Sollten namentlich auswärtige Eltern, welche ihre Töchter unſerer Schule anzuvertrauen be⸗ abſichtigen, noch weitere Auskunft wünſchen, auch über Familien, die geneigt und geeignet Schülerinnen in Wohnung und Koſt zu nehmen, ſo iſt der Unterzeichnete gerne bereit, dieſe de. kunft zu ertheilen.
4


