Aufsatz 
Zur Geschichte der Wolfschen Prolegomena zu Homer. Mitteilungen aus ungedruckten Briefen von Friedrich August Wolf an Karl August Böttiger
Entstehung
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Art, nicht blos des edelen Mannes wegen, ſondern anderer Umſtände, die Sie errathen. Wäre es doch möglich, daß ich ihm auf eine völlig unverdächtige Weiſe meine Empfindung hierüber mittheilen könnte! Auf den Brief aber mich einlaßen, ſo angenehm er mir im Ganzen war, kann ich nicht, jetzt am wenigſten. Aber ich wollte, Sie als ein Anonymus löſten die Zweifel, und zögen den Mann aus dem Labyrinth.

Die 3 fertigen Br. an d. Hleyne] werden Sie nun haben. Auch der 4te und letzte wird in 10 Tagen in Ihren Händen ſein. Dann erbitte ich mir Ihr ausführliches Urtheil in blos mora⸗ liſcher Hinſicht?s. Könnte ichs doch mündlich erhalten; aber juſt den Jubilate⸗Sonntag* muß ich nach einer alten Verabredung mit Kleinoo nach Deſſau reiſen. Könnten Sie nicht dahin kommen? Hier nach Halle wollen Sie wol izt nicht? Auf jeden Fall erbitt ich mir noch eine Zeile aus, wie und wann wir uns ſprechen können.

Ewig mit unausgeſetzter Freundſchaft und Hochachtung der Ihrige Wolf.

** Auf dieſe Aufforderung antwortete Böttiger am 14. April 96:Ihre Briefe an Heyne ſind der Sache und der Einkleidung nach einzig in ihrer Art. Quot verba tot aculei! Und doch iſt nirgends auch nur von fern die ächt attiſche Urbanität beleidigt. Eine ſo lang fortgeſetzte, meiſterhaft unterhaltene Ironie iſt vieleicht noch in keiner neuern Sprache geſchrieben. Aber die Oνυςεοσνꝙτες ται 2αι ττ᷑να ννðοᷣνꝙνꝶ es werden dieſe Feinheiten weder riechen noch ſehen. Auf die wiederholte Bitte Wolfs um einresponsum morale lief folgende Auslaſſung ein am 16. Juni: Sie verlangen mein Gutachten über den vierten Act oder eigentlich die zaτασα⁵ιοꝓmzσᷣ Ihres Schauſpiels. Darüber läßt ſich philologiſch äſthetiſch und moraliſch ſprechen. Sie haben es auch den Maulwürfen ſichtbar gemacht, daß H. vor der Erſcheinung Ihrer Prolegomena auch nicht einmal im Traum nicht die neue Welt ahndete, die Sie entdeckten, aber nachdem ſie entdeckt und die Karte davon publicirt war, liſtig genug mit dem Finger auf einen Fleck hinwieß, den Sie noch leer gelaſſen hätten, und der auf ſeiner Karte auch ſchon bezeichnet wäre. Dieß iſt alles, iſt zweitens mit einer ſolchen Evidenz und Klarheit auf der einen, mit ſo treffenden Anſpielungen und Bemerkungen auf der andern Seite geſchehn, daß auch die Form und Einkleidung muſterhaft genannt werden muß. Drittens, und das iſt die Hauptſache, mußten Sie, wenn es Ihnen erwieſen war, daß H. wirklich ſich alle der Doppelſeitigkeiten, Schleifwege und Er⸗ ſchleichungeu ſchuldig gemacht hatte, die Sie hier aufdecken, zu Ihrer eigenen Sicherheit und Rechtfertigung Ihrem Gegner ſo auf den Leib rücken und ſo viel von der Maske abreiſen, als ſie hier noch immer mit möglichſter Schonung und billigſter Anerkennung ſeiner wirklichen Verdienſte gethan haben. Das iſt nur das jus inculpatae tutelae. Sie mußten es documentiren, wie ſie zur Schülerſchaft gekommen wären, und konnten freilich dabey die ganze kleinliche Behandlungsart nicht verſchweigen, deren man ſich vielleicht auch ſchon oft gegen andere, die nur nicht ſo reden können und wollen, ſchuldig gemacht hat. Kurz Sie haben als ein Pfeilkundiger Mann keinen Pfeil verſchoſſen, der je auf Sie, den ge⸗ raden, Wahrheit über alles liebenden, zurückgeſchoſſen werden könnte. Und dies iſt vor ganz Deutſchland Ihr Schutz⸗ und Trutzbrief. Aber glauben Sie auch, daß jedermann Ihnen das oben unterſtrichene wenn zugeben wird? Dieß bezweifle ich aus guten Gründen. Man iſt oberflächlich genug, um gar nicht in den statum causae eindringen zu wollen. Und dann wäre allerdings H. ſehr hart behandelt. Mich verlangt nun auch noch den Schlußact zu ſehen. Dann laſſen Sie doch wohl dieſe Briefe auch beſonders abdrucken?

** Böttiger hatte ihn gebeten zur Jubilate⸗Meſſe in Leipzigim goldenen Schiff auf der Fleiſchergaſſe zu ſein, wo er bis Montag nach Jubilate ſein werde.

¹0 Ernſt Ferdinand Klein, Prof. der juriſtiſchen Fakultät in Halle, ſpäter Geh. Oberjuſtizrath in Berlin.