Aufsatz 
Zur Geschichte der Gegenreformation in Nassau-Hadamar.
(Verhandlungen wegen Annahme der Augsburger Konfession in den Ottonischen Landen 1628 und 1629.)
Entstehung
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fleißigk brauchen, ſondern man ſollte auch den Lutheranern zu verſtehen geben, in was Gefahr ſie ſowohl als wir ſtecken und derowegen ſie zur Einigkeit und Beiſtand vermahnen. Es müſſe aber ſolches aller reformirten Kirchen wegen geſchehen. Ich hab auch darvor gehalten, es were zu bedenken, ob es nicht rathſamb, daß die ſämptlihe Grafen zu Naſſau, ſo der reformirten Lehr zugethan, ein Mandatum ahn alle Iuspectores, Rectorem und Professores der Landſchulen und alle Pfarrer hetten publiciren laſſen, darin ſie erinnert, daß in dieſen Landen man alle Zeit Kirchen und Schulen nach Gottes Wort, nach den approbirten Symbolen und der Augſpurgiſchen Confession ſich regulirt und verwaltet hatte. Were demnach J. Gn. Bevelch, daß hindangeſetzt aller Irrdumb und Secten hinfuro auch auf ſolche Weis in Kirchen und Schulen gelehret werde. Wo einer oder der ander mit der Augſpurgiſchen Confession nit zufrieden, würde er nit gedultet. Man darf ſich in weitlauftigk Disputiren itzo nicht ein⸗ legen, auch nicht Urſach und Ahnlaß darzugeben, ſondern muß in der Generalitet, ſo lang es ſein kann, pleiben.

Aus dem Gutachten der Dillenburger Theologen. Kopie ohne Datum, 29 ½ Folioſeiten.

Die Einleitung enthält eine hiſtoriſche Deduktion über die Geſchichte der A. K

Es wird hier angeführt, daß von Anfang an einige Meinungsverſchiedenheiten, beſonders in der Lehre vom Abendmahl, entſtanden. Die oberländiſchen Städte haben daher ihr eigenes Bekenntniß 1530 übergeben. Wenn nun auch einige Friedhäſſige ſich unterſtanden, die, welche in der Abendmahlslehre abweichen, aus der Gemeinſchaft der Augsb. Konfeſſionsverwandten auszuſchließen,ſo iſt doch iederzeit ſolcher Streit von gott⸗ ſeligen Fürſten und Theologen alſo verglichen und moderiret worden, daß beide Parteien in eine Gemein⸗ ſchaft des Glaubens und gemeine Verwandtnuß der Confession einander auf- und angenommen und erkennet haben. Die Tetropolitana iſt von den die A. K. überreichenden Ständen geleſen und approbiert worden. 1532 wurden die ſüddeutſchen Städte zu Schweinfurt als Bundesgenoſſen aufgenommen und dem Kaiſer gegenüber die Ausſchließung der Zwingliſchen abgelehnt. 1536 wurde die Wittenberger Koncordia abgeſchloſſen.Nach welcher Concordi, ſo man itzt auch gehen wollte, ſo were allem Streit zwiſchen den Cvangeliſchen leicht abzuhelfen.

Dieſe Eintracht wurde auch aufrecht erhalten auf dem Tag zu Frankfurt 1539, wo Calvin zugegen war, der auch 1540 zu Worms und 1541 zu Regensburg die evangeliſche Lehre vom Abendmahl vertrat. Wenn nun auch Luther dann nicht mehr mit Bucer allerdings zufrieden war und die aufgerichtete Koncordia gebrochen hat, ſo wurde doch auch 1545 Bucer zu Regensburg gebraucht, um gegen Malvenda die Confeſſion zu verteidigen. Auch die Authores Historiae Augustanae Confessionis Folio 46 geſtehen, daß Calvin und Bucer hier als Konfeſſionsverwandte gehalten wurden, ob ſie ihm gleich andichten, daß er hernach zu den Zwingliſchen überging,videatur Hospinianus in Historia sacramentali parte altera ad annum 1549. Als Melanchthon für das Tridentiner Konzil 1582 das Glaubensbekenntnis hfaßte, wurde dies von allen Stunden für der A.⸗K. gemäß erklärt, die Ubiquitiſten greifen dies Bekenntnis allerdings an, weil es von den Calviniſten gern angenommen wurde. Vergebens waren die Verſuche zu Paſſau 1552 und zu Augsburg 1555 eine Verdammung der Zwingliſchen zu bewirken. Beim Wormſer Religionsgeſpräch 1557 wurde das Begehren der Sächſiſchen Theologen, die Zwingliſche Sakramentslehre zu verdammen, zurückgewieſen, worüber ſich das Collegium zerſchlug. Auf die Läſterſchrift des abtrünnigen Staphilus 1558, worin dieſer den Proteſtanten die vielerlei Sekten vorwarf, hat Jakol Andrea die Einheit der Anhänger der Ausburger Konfeſſion feſtgehalten. Wann dieſer Weg allzeit gebraucht wurde, were diesfalls leicht eine Vergleichung zu erhalten.

Weiter hat der Frankfurter Receß 1558, um den Sakramentsſtreit abzuhelfen, beide Meinungen ver⸗ glichen und die Augsburger Konf. und Apologie wiederholt und erklärt. Seit 1559 begann der Kurfürſt von der Pfalz, Friedrich III. nach Entſcheidung des Streites zwiſchen Heßhuſius und Klebitz ſich für Calvins Meinung zu entſcheiden und die Reformation vollends in der Pfalz einzuführen. Auf dem Naumburger Fürſtentag haben die Stände 1561, nachdem Johann Friedrich von Sachſen mit ſeiner Forderung der Verdammung der Zwing⸗ lianer zurückgewieſen war, alle, außer dieſem, die A. K. nochmals unterſchrieben. 1566 auf dem Reichstag zu Augsburg ſind die Forderungen der Friedhäſſigen, den Pfalzgrafen aus dem Religionsfrieden auszuſchließen, zurückgewieſen worden. Ebenſo iſt es 1576 gehalten worden, nur daß Sachſen hinweggezogen, und 1594 ſcheiterten die gleichen Anſchläge gegen Friedrich IV. So haben ſich die Unſeren immer zur A. K. bekannt, ſind auch für Verwandte derſelben gehalten worden.Derowegen wir auch nochmals uns dazu bkennen und oft gedachte Confession ahnnehmen. Calvin ſelbſt hat fie ja unterſchrieben, ebenſo Friedrich III. von der Pfalz, wie er 1566 vor Kaiſer Maximilian II. ſich verantwortet.

Alſo können wir ohne Abbruch der Lehr unſeres chriſtlichen Catechismi der Auſp. Conf. wohl under⸗ ſchreiben, ſo es die Notturft und der Kirchen Wohlſtand erfordert. Dazu wir uns dann allerdings erbieten und erklären, wie die Neuſtättiſche Theologi in admonitione de libra Concordiae, da ſie in capite de authorit. Aug. conf. alſo ſchreiben: