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ohn ordentliche Reichsverſamblungen geſtellten Articul, ſowohl uns ſelbſten, als auch andern ein unermeßliches Nachtheil zuziehe.—
Wann nun dieſes alles, was oberzehl(t) und was ſonſten den Sachen gemeß hochvernünftig erinnert werden kann, vorgewendet wird, ſo ſtehet der Ausſchlag in Gottes Hand, der umb Rath, Hülf und Rettung offentlich und abſonderlich im Glauben angerufen, auch durch herzliche unverfälſchte Bekennung auf unſere Seiten gebracht ſein will, ſo wird er ſeinen Willen ſchaffen; iſt es ihm gefellig und uns ſelig, ſo wird er das bevorſtehende Unglück abwenden, gefellt ihm aber unſer Undank⸗ barkeit und ſchwere Sünden ferner zu ſtrafen, wohlan ſo haben wir es wohl verdient, ſein Will iſt heilig, ſein Gerichte ſeind recht. Doch iſt es ſeine Sach, darumb wir von Menſchen angetaſtet werden, und iſt demnach viel beſſer, um ſeines Namens Ehre willen Unrecht und Gewalt leiden als in geferliche und ärgerliche Verenderung der Lehr oder Ceremonien umb eußerliche Ruhe zu erlangen, das doch ungewiß iſt, einwilligen und ſich mit verletztem Gewiſſen etwa in größer Gefahr hierdurch ſtürzen.
Es werden aber hierbei jede Stände, da es uf den leidigen, unverſehenen Fall käme, da keine göttliche Ableinung, Einführung und Erbietung einige Statt finden, ſondern mit Gewalt durchgetrungen werden wollte, mit gehöriger Protestation und ſonſten am beſtendigſten, als es zuvor beſchehen kann, ſoll oder mag, ſich und ihre Nachkommen zu verwahren wohl wiſſen. Gott gebe Rath und Verſtand auch Ihme gefellige iederzeit gegründe Einigkeit und ſeinen milten Segen. Es iſt ſeine Sach, er kanns thun.


