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So konnten denn die Naſſauiſchen Grafen nach dieſen Verhandlungen ſich auch öffentlich andern Ständen gegenüber zur Augsburgiſchen Konfeſſion bekennen, und ſie haben in den Verwicklungen der Zeit öofters dieſen Weg zur Verteidigung eingeſchlagen.
Unterdeſſen nämlich hatte der Kurfürſt von Trier im Herbſte 1628 die geiſtlichen Güter der Grafſchaft Diez ihrer alten Beſtimmung wieder zurückgegeben, und auch in Beſelich übernahm der Prämonſtratenſerorden wieder die Verwaltung, obwohl die Nonnen hier bei den Kriegswirren und der einſamen Lage des Kloſters noch aus⸗ blieben. Für dieſe Nachgiebigkeit wurde, wie oben erwähnt, der Beiſtand des Kurfürſten im fiskaliſchen Pro⸗ zeſſe erkauft; alle Kurfürſten, und auch Tilly traten für die Sache der Grafen ein, und am Heidelberger Bundestage der Liga im Februar 1629 nahm Dr. Ficinus von Hadamar teil, um die übrigen katholiſchen Stände zu gewinnen. ¹)
Aber Trier war mit dem Errungenen noch nicht zufrieden. Noch bevor das Reſtitutionsedikt öffentlich mit⸗ geteilt war, erſchienen im April 1629 die Abgeſandten des Kurfürſten, um die Reſtitution des Kloſters Thron und die Gegenreformation im Amte Wehrheim durchzuführen, obwohl in dieſer Gemeinſchaft ſchon 1528 durch Philipp von Heſſen die Reformation eingedrungen war. Alle Proteſte halfen nichts; am 20/30. April nahmen die Trierſchen Kommiſſarien von den beanſpruchten Territorien Beſitz und ließen in der Kirche zu Wehrheim durch einen Kapuziner die Meſſe leſen, indem Soldaten vor der Thüre Wache ſtanden. Während Ludwig Heinrich von Dillenburg ein Schreiben in recht aufgebrachtem Tone an Trier richtete ²), riet Johann Ludwig zur Nachgiebigkeit; er wollte den Kirchenfürſten, deſſen Beiſtand jetzt gerade ſo notwendig war, nicht weiter erzürnen. In allen dieſen Verhandlungen aber thaten die Grafen, als ob ſie und ihr Land ſich immer zur Augsburgiſchen Konfeſſion bekannt hätten, und ſpeciell dieſer Glaube im Amte Wehrheim ſeit 100 Jahren unverändert gepredigt ſei ³). Gleichzeitig ſetzten ſie ſich auch mit den benachbarten Ständen wieder in Verbindung. Damals, in den letzten Tagen des April, waren die Wetterauiſchen Grafen in Aſſenheim verſammelt und beſchloſſen, von ihren Theologen ebenfalls Gutachten über die religiöſe Be⸗ ſtimmung des Reſtitutionsedikts einzuholen. Wir wiſſen nicht, wie dieſe Meinungen ausgefallen ſind; wahrſcheinlich würde man auch hier denſelben Weg beſchritten haben, wie Heſſen und Naſſau. Ein anderer kräftigerer Ton aber klingt uns aus einem Schreiben des Pfalzgrafen Johannes von Zweibrücken entgegen, an den ſich die Naſſauiſchen Grafen ebenfalls um Rat gewandt hatten. ¹) Dieſer bekannte offen, daß er entſchloſſen ſei, mit Gottes heiligem Beiſtand bei der wahren, allein ſelig machenden Religion, in der er geboren und erzogen ſei, alldieweil er ſolche Gottes Werk und Willen gemäß in ſeinem Herzen und Gewiſſen befinde, zu verharren„und mit runder Bekenntnis derſelben mennig⸗ lich unter die Augen zu gehen, wie es auch darüber ergehen möge.“ Er meinte, daß die Katholiken auch die Lutheriſchen Stände nicht als rechte Anhänger der Augsburger Konfeſſion anſähen und wies auf die damals zu Dillingen gedruckten Schriften hin, die dies beweiſen ſollten. ⁰) In ſolchem Sinne ſei auch das Wort„ungeändert“ im Reſtitutionsedikt zu verſtehen.
Eine ſolche Geſinnung lag dem Grafen Johann Ludwig fern. Ihm waren bei ſeinem Aufenthalte in Trier 1628 verlockende Anerbietungen gemacht worden. Der Kurfürſt wollte auf die naſſauiſchen Kloſtergüter zu ſeinen Gunſten verzichten, wenn der Graf zum katholiſchen Glauben übertrete.) Vorläufig hatte Johann Ludwig noch nicht daran gedacht, ſeinen Glauben zu wechſeln, als aber religiöſe Zweifel mehr und mehr an ſeine Seele herantraten),
1) W. St. A.
²) In mildernder Faſſung abgedruckt: Rechtmäßige Information p. 34..
³) So z. B. p. 36 der Rechtm. Inf.; am ausführlichſten in einem ſehr loyalen Schreiben an den Erzbiſchof von Mainz.
4) W. St. A. K. 615.
⁵) Die Titel bei Zöckler p. 67 ff.
*) Auf dieſes Verſprechen beruft ſich ſpäter im Jahre 1630 der Graf, als er von Trier die Einkünfte der Stifter zur Gründung einer Jeſuitenreſidenz in Hadamar verlangte. W. St. A. Jeſuitenakten. ef. auch: Zu Recht grundsmäßige Abfertigung p. 129, wo die Dillenburger Johann Ludwig vorwerfen, daß er ſchon bei der Reſtitution die Abſicht hatte katholiſch zu werden und darum auch die andern Grafen zur Abtretung der Güter verführte.
⁷) Neben den jeſuitiſchen Quellen, die Wagner benutzte, bezeugen dies noch manche archivaliſche Stellen. Die Datierung der Konverſionsgeſchichte bei Wagner wie bei Keller iſt übrigens unrichtig.


