Aufsatz 
Zur Geschichte der Gegenreformation in Nassau-Hadamar.
(Verhandlungen wegen Annahme der Augsburger Konfession in den Ottonischen Landen 1628 und 1629.)
Entstehung
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Das verſtehe ich nicht. Ein Schreiben des Herborner Profeſſors und Inſpektors der Dillenburger Geſſtlichkeit Johann Jakob Hermannus) ſtimmt ganz zu dieſer verſöhnenden Auffaſſung ſeiner Amtsbrüder. Er ſchlägt vor, daß die Augsburger Konfeſſion als Grundlage der Lehre fortan in Kirchen und Schulen benutzt werde, wo aber einer oder der andere mit der Konfeſſion nicht zufrieden ſei, ſo ſollte er nicht geduldet werden. Allerdings ſteht nun dieſer Brief, er iſt am 1. Mai 1629 geſchrieben, ſchon ganz unter dem Eindrucke des Reſtitutionsediktes, das, ehe die offizielle Inſinuation erfolgte, ſchon Anfang April im Weſten Deutſchlands bekannt geworden war.

Vom 20. April 1629 iſt auch datiert die Erklärung der Theologen der Grafſchaft Wittgenſtein, die aſt vollſtändig mit der Dillenburger übereinſtimmt. ²)

Nun, nachdem von der höchſten Stelle des Reiches das reformierte Bekenntnis feierlich verdammt war, gelang es dem Grafen Johann Ludwig auch, den Widerſtand, den er bis dahin faſt einmütig bei ſeinen Theologen gefunden hatte, zu brechen. Am 28. April 1629 wurde auf dem Konvent der Hadamarer Klaſſe zu Rotzenhan den verſammelten Pfarrern durch Dalby nochmals die Frage vorgelegt,ob man mit guten Gewiſſen, pure et indistincte zur Augſpurgiſchen Confession in allen deroſelben articulen ſich ergeben könne und möge. ³) Noch einmal machten nun die in die Enge Getriebenen ihrem Herzen Luft. Sie unterſchieden zwiſchen den Paſtoren und deren Zuhörern: den Hirten und den Lämmern. Sie ſelbſt wollten feſt auf ihrer Erklärung bleiben und nicht pure und indistincte unterſchreiben, wegen ihres teuren und hohen Eids, den ſie Gott und Chriſtus geſchworen und bisher beſtändig gehalten.Und were uns ein ewige Schand, daß wir ſo leichtfertig ſollen convertiren und annehmen eine Confession, darinnen viele Ding wider Gottes Wort von den Obiquitisten ausgelegt werden und daneben noch ſchweren, daß wir bisher falſch und unrecht gelehrt und unſere antecessores verdammen. Nachdem man ſo die eigene Ueberzeugung ausgeſprochen, gab man denn trotz aller dieſer feierlichen Verſicherungen in der Sache ſelbſt nach. Auch die Schäflein, meinte man, ſind verpflichtet bei der Einfalt göttlicher Wahrheit zu bleiben, aber dieſe Wahrheit läßt ſich ihnen verſchieden vortragen,itzo wie Milchſpeis gleich dem Apoſtel Paulo 1. Cor. 4. anderswo in Form harter Speis. Die vorher hart als Menſchenwerk verdammte Augs⸗ burger Konfeſſion iſt jetztgleichſam ein einfeltiger articulirter catechismus und Bekanntnus, darinnen der Grund Jeſus Chriſtus, die Hand der Glaub, die Prob Lieb und Werk gegen Gott und Menſchen, die instrumenta verbum Dei und sacramenta werden approbirt, und obwohl darinnen etliche Ding könnten ausgelaſſen und anders ausgelegt werden, ſo können doch einfältige Schäflein und Chriſten dieſelbige Confession in allen Articuln, licet non plenariae fidei dogmata in illis contineantur, ahnnehmen. Hingewieſen wird zur Begründung dieſer ſeltſamen Theorie auf manche fromme Könige von Juda, die noch einige abergläubiſche Ceremonien und Höhen übrig ließen, wenn ſchon die Propheten, Prieſter und Volk mit den Königen Gott aufrichtig dienten.

Auf dieſe gewundene und höchſt bedenkliche Weiſe ſuchten die Hadamarer Pfarrherrn zugleich ihr Gewiſſen zu wahren und dem Willen ihres Landesherrn genugzuthun. ¹)

Um dieſelbe Zeit wurden in Kaſſel weitere Beratungen vorgenommen, wie man den religiöſen Forderungen des Reſtitutionsediktes gegenüber ſich verhalten müſſe. Eine Erklärung der Heſſen⸗Kaſſelſchen Theologen betont nochmals entſchieden den Unionsgedanken, und ein ausführliches Gutachten giebt genaue Ratſchläge, um den zu er⸗ wartenden Kommiſſarien genaue Antwort geben zu können und alle Einwendungen zu widerlegen.) Auch hier iſt der Hauptpunkt der Beweisführung das Bekenntnis zur Auguſtana, die ohne Aufhören in den Kirchen und Schulen gelehrt worden ſei. Gegen die Forderung derungeänderten Konfeſſion aber proteſtierte man als Neuerung.

¹) Nr. 18 der Urkunden. ²) Siehe Nr. 20. ³) Nr. 17 der Aktenſtücke.

9') Steubing p. 64 beurteilt dieſen Beſchluß ganz falſch, wenn er nur den Widerſtand gegen die Annahme der Konfeſſion darin ſindet.

) Siehe unten Nr. 16 und 21.