Aufsatz 
Zur Geschichte der Gegenreformation in Nassau-Hadamar.
(Verhandlungen wegen Annahme der Augsburger Konfession in den Ottonischen Landen 1628 und 1629.)
Entstehung
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wollen. Die übrigen 6 verwerfen die Augsburger Konfeſſion und erklären es, teilweiſe in den ſchärfſten Aus⸗ drücken, für unmöglich, ſie zu unterſchreiben. Am ausführlichſten iſt das Gutachten des durch ſeine Aufzeichnungen, die ſog.Verfolgungsgeſchichte ¹), bekannten Pfarrers Johann Jacob Nieſener zu Rennerod, ²) der die Dogmen und Ceremonien des reformierten Bekenntniſſes in entſchiedenem Gegenſatze zur Augustana darlegte und ſo beſonders aus theologiſchen Gründen die Unionsverſuche verwarf. Andere aber waren, deren Glaubens⸗ mut ſich dagegen empörte, aus politiſchen Rückſichten, um der Verfolgung zu entgehen, etwas von der überlieferten Lehre aufgeben zu ſollen. Beſonders warm und beredt ſind die Worte des Johannes Ziſer aus Rotzenhan, der den feſten Entſchluß ausſpricht alles dulden zu wollen.Derhalben dann ich für meine Perſon die Ver⸗ folgung, die ſo eine geringe Zeit wehret und aber eine ewige Freudigkeit gebieret, welche mir der getreue Gott zu⸗ ſchicken wird, dauſentmal lieber mit Geduld gutwillig ahnnehmen will, als daß ich die einmal erkannte Wahrheit verwerfen und das Evangelium mit dem Rücken anſehen wollte. Und ſpäter:Derohalben ſo können wir unſere wurmbſtechige Haut theuwerer und höher nicht ahnpringen, als daß wir dieſelbige zu Beſtätigung der Wahrheit getroſt mit dapferen Gemüthe und Heldenmannsherzen anwenden und den Ausgangk in Geduld dem gerechten Richter befehlen. ³)

Denſelben Geiſt unverzagter, wenn auch vielleicht engherziger Bekenntnistreue atmen die übrigen Schreiben, die von den Pfarrern Johann Georg Piscator zu Niederhadamar, Philipp Salbach zu Lahr, Erasmus Floretus zu Hoen und Wilhelm Siebenborn zu Frickhofen herrühren.¹) Bei den meiſten hat Dalby in einer Nachſchrift Stellen aus dem Briefwechſel der Reformatoren und Melanchthons Schriften citiert, die ſeine ireniſche Tendenz unterſtützen ſollen.

Nicht in gleicher Weiſe ſind wir über den Beginn der Verhandlungen im Dillenburgiſchen unter⸗ richtet. ²) Es liegt ein ausführliches, aber undatiertes Gutachten der Dillenburger Theologen vor, das jedoch wahr ſcheinlich, nach ſeinem ſehr nachgiebigen Tone zu urteilen, in das Jahr 1629 fallen dürfte, wo die Gefahr für das reformierte Bekenntnis noch drohender erſchien. Immerhin darf man annehmen, daß hier unter dem Einfluſſe der Herborner Profeſſoren und bei dem häufigen Verkehr mit den milder geſinnten heſſiſchen Theologen der Widerſtand gegen die Annahme der Augsburger Konfeſſion von vornherein nicht ſo ſtark geweſen iſt wie in Ha⸗ damar. Das Gutachten iſt 29 ½ Folioſeiten ſtark.) Es beginnt mit einer ausführlichen hiſtoriſchen Deduktion, um nachzuweiſen, daß die Reformierten immer ſich zur Augsburgiſchen Konfeſſion bekannten, auch für Verwandte derſelben gehalten wurden, wie ja Calvin ſelbſt die Auguſtana unterſchrieb.Alſo können wir, ſo iſt die Hauptſtelle, ohne Abbruch der Lehr unſeres chriſtlichen Catechismi der Auſp. Conf. wohl underſchreiben, ſo es die Notturft und der Kirchen Wohlſtand erfordert. Weiter wird dann die Konfeſſion in jedem Artikel beſprochen, und überall werden die unbegründeten Vorwürfe der Gegner zurückgewieſen, ſo daß nur nur noch der zehnte Artikel vom Abendmahl ſtreitig bleibt. Auch hier meint maniſt alſo der Weg zur Einigkeit in dieſem Artikel gemacht, wenn wir nur beiderſeits friedfertige Herzen hätten! Als leidlichſte Faſſung der Abendmahlslehre wird die in der Wittenberger Konkordie von 1536 und die der polniſchen Synode zu Sendomir 1570 angeführt. Auch wenn gegen das lutheriſche Dogma gelegentlich Einwendungen gemacht werden, ſo verwahrt man ſich doch ausdrücklich dagegen, daß man jemand von der Subſkription der Konfeſſion abſchrecken wolle. Graf Johann Ludwig ſcheint dies Gutachten beſonders genau geleſen zu haben; er macht verſchiedenemale ſein NB an den Rand; einmal bei einer etwas gewagten Stelle, die die katholiſche Anſchauung zur Unterſtützung der Reformierten heranzieht, bemerkt er auch:

¹) In freier Bearbeitung gedruckt bei Vogel, Naſſauiſches Taſchenbuch 1832. Die Handſchrift habe ich leider noch nicht auffinden könnnen.

2) cf. unten Nr. 10.

3) ef unten Nr. 15.

4) Siehe Nr. 1114 unten. 5.

*) Vielleicht laſſen ſich ſpäter auch hier noch die Einzelgutachten der Pfarrer auffinden, vorräufig waren ſie nicht zu

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²) Siehe den ausführlicheren Auszug, unten Nr. 19.