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war hier Chriſtoph Dalby, ein geborner Däne— er nennt ſich ſelbſt„ex dulcissima mea patria spontaneus exsul“ Er ſtand, wie ſeine Ausführungen auf der Synode und die Anmerkungen, mit denen er die Einzelgutachten der Hadamarer Geiſtlichen begleitet, zeigen, auf dem Standpunkte der Melanchthoniſchen Richtung, die auch für die reformierte Kirche die Augsburger Konfeſſion und deren Apologie als Glaubensnorm nichtmiſſen wollte. Für ſeine Ueberzeugung ſuchte er eifrig auch ſeine Amtsbrüder zu gewinnen. Das iſt ihm denn auf der Synode ſelbſt bis zu einem gewiſſen Grade gelungen. Er erklärt ſich in ſeiner ausführlichen Darlegung) bereit, die Augsburgiſche Konfeſſion zu unterſchreiben, wenn ſie nach Gottes Wort ausgelegt werde. Wenn die Lutheriſchen aber nicht zugeſtehen wollten, daß die Reformierten als ihre Brüder und Konfeſſionsverwandte anzuſehen ſeien und zuvor einen Widerruf deſſen, was bisher in ihren Kirchen gelehrt ſei, forderten, ſo ſei es eine gräuliche Sünde, zu widerrufen und an Chriſtus ſelbſt meineidig zu werden. Sollten ſie dann von den Weltkindern mit Weib und Kind ins Exil getrieben werden, ſo wollten ſie ſich damit tröſten, daß ihr rechtes Vaterland und Heimat ſei in dem Himmel. Aber iſt dieſer Bekennermut das letzte Wort des Vortragenden? Man ſollte nach der begeiſterten Märtyrerſtimmung in der letzten Stelle glauben, daß er nur bis zu einem gewiſſen Punkte in ſeiner Nachgiebigkeit gehen will, um dann feſt und ſtandhaft zu bleiben, dann aber heißt es: wenn wir nun wirklich unter dieſen Umſtänden unſere Konfeſſion ändern, ſo iſt es zwar eine nicht geringe Degradierung„declinare auream conditionem et acceptare argenteam“, doch noch viel erträglicher, als wenn man ſich ganz„cathedrae Romani praesulis“ unterwerfen ulüßte. Dann müſſe man eben ſich den Lutheriſchen in Rede und Lehre anbequemen und dazu eifrig Luthers Schriften ſtudiren. Ebendies ſagt Dalby auch in ſeinen Schlußworten, nachdem er ausführlich die Augsburger Konfeſſion nach dem Inhalt der einzelnen Artikel durchgegangen hat. Allerdings fügt er eine Proteſtation an, daß er durch ſeine Unterſchrift zur Augsburg. Konfeſſion kein Präjudiz für die andern reformierten Kirchen ſchaffen wolle, daß der Lehre kein Abbruch geſchehe und daß er nicht gezwungen würde ſeine Anſichten zurückzunehmen.„Ich will kein Apoſtat werden“, ſagt er. Aber doch, wenn es nicht anders möglich iſt, tröſtet er ſich, ſo bleibe ich doch auch in der Evangeliſchen Religion, die den Papiſten ebenfalls verhaßt iſt.
Man merkt, daß dieſer Mann doch bei allen Einwendungen bereit war ſich den Umſtänden zu fügen.
Nicht in allen Punkten ſchloß ſich die Verſammlung ſeiner Meinung an ²). Auch ſie erklärte ſich bereit die Konfeſſion zu unterſchreiben, wenn ſie nach der Schrift ausgelegt würde, ſollten ſie aber zum Widerrufe aufgefordert werden, ſo wollten ſie lieber wie Moſe aus Aegypten auswandern und die Verbannung auf ſich nehmen, als Gott und Chriſtus verlaſſen. Alle Anweſenden bekräftigten dieſen Entſchluß durch ihre Unterſchrift, auch Dalby, der doch damit ſeine eigene Meinung einigermaßen preisgab.
Aber noch viel entſchiedener zeigte ſich die Abweichung des rechtgläubigen Calvinismus von den ireniſchen Tendenzen der Grafen und des Inſpektors in den Einzelgutachten, die nun von den Pfarrern eingingen. In den Akten befinden ſich 8 dieſer Erklärungen, ſo daß nur von den Pfarrern Wenckenbach in Hadamar, Theo⸗ dorici in Elſoff, Rivius in Dillhauſen und Schlaffius in Eppenrod die Stimmen fehlen. Unter den übrigen Geiſtlichen ſtimmten nur zwei mit einem bedingten Ja. Philipp Athleta(Kämpfer) von Weyer ³) erkannte die Konfeſſion als eine herrliche Zuſammenfaſſung(egregium compendium) der Chriſtlichen Religion an und weigerte ſich nicht ſie zu unterſchreiben, ohne ſie aber dem inſpirierten Worte Gottes gleichzuachten. Be⸗ dingter antwortete der Pfarrer Johannes Textor zu Mengerskirchen. ¹) Er meinte, man könne die Augsburger Konfeſſion„nit sine omni limitatione et ullo discrimine juxta sensum authorum“ annehmen, da man ja nicht eigentlich wiſſe, was die Autoren gemeint, ſondern nur ſo fern ſie mit Gottes Wort überein⸗ ſtimme und der heiligen Schrift gemäß ſei.„Und dies iſt“, endet er,„vieler Lutheraner, inſonderheit der Helm⸗ ſtättiſchen Theologen hiervon judicium und Meinung, und D. Luther ſelbſt hats nit anders begehret und haben
Siehe unten No. 6. Siehe unten No. 7. No. 8 der Urkunden. Siehe unten Nr. 9.
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