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nichts ihm zuwider und das ſeinem Glauben, den er gelernt hätte, entgegen wär, außer in der Lehre vom heiligen Abendmahl. Das andere all hätte er längſt geglaubt und glaube es noch. Es wäre alſo nur die Frage, in wie weit man ſich nun den Lutheranern nähern könne oder nicht.
An demſelben Tage richtete Graf Johann Ludwig an Graf Ludwig Heinrich zu Dillenburg ein Schreiben, in dem er vorſchlug, daß alle Pfarrer des Landes die Konfeſſion eifrig ſtudieren und dann ihre Gutachten darüber abgeben ſollten.1) Am 27. und 28. Auguſt fanden darauf in Dillenburg Konferenzen ſtatt, an denen die be— deutendſten Theologen und Juriſten der drei Grafſchaften teilnahmen. Am zweiten Tage erſchienen auch die Grafen ſelbſt. Von Dillenburgiſcher Seite waren anweſend der Inſpektor der Geiſtlichkeit, Joh. Jac. Hermannus, ferner die Profeſſoren Alſtedt und Irlen von Herborn, der Amtmann von Langenbach und Sekretär Daum, für Hadamar der Rat des Grafen Dr. Wolfgang Ficinus, für Diez der Amtmann Martin Naurath, der in Abweſenheit ſeines Herrn, des Grafen Ernſt Kaſimir, das Gebiet verwaltete. Man war allgemein der Anſicht, daß man die Konfeſſion wohl unterſchreiben könne, wenn ſie richtig im Sinne Bucers und der Wittenberger Konkordie ausgelegt werde. Es wurde empfohlen, mit den benachbarten reformierten Häuſern zu konferieren, dann aber vielleicht befreundete lutherſche Stände, etwa Naſſau⸗Saarbrücken und Würtemberg, anzugehen. Man hatte auch von Unionsverſuchen im benachbarten Heſſen zwiſchen den Kaſſeler und Marburger Theologen gehört, und Alſtedt erbot ſich, bei Profeſſor Feuerborn in Marburg Erkundigungen einzuziehen. Endlich beſchloß man, die Verhandlungen zu beſchleunigen„dieweil dieſe consultatio denen Papiſten und männiglich werde offenbar werden. Die Papiſten würden aus dieſer vorhabenden accomodation oder doch collation ſchließen, man fürchte ſich ſehr, darumb müſſe man uns deſto mehr trucken, darmit wir ehe zum Papſtthumb als zu Lutheranern treten müſſen“²).
Bei dieſer Zuſammenkunft hatte Amtmann Naurath ſchon ein Gutachten ſeiner Diezer Theologen vortragen können, das ebenfalls der Anſchauung der Grafen günſtig war3²). Am 3/13. Juli war zu Diez ein neuer Inſpektor in der Perſon des Andreas Arcularius aus Naſſau feierlich eingeführt worden, und nach der Ordination hatte Naurath durch dieſen auf dem Schloß der verſammelten Geiſtlichkeit die Frage vorlegen laſſen„ob und wiefern, da es zu der gemeinen Dräuung und betrübten Zuſtand noch kommen ſollte, daß unſere wahre Chriſtliche Religion im heiligen
„Römiſchen Reich nicht wollte geduldet, ſondern uns die Wahl geben werden, entweder zu den Papiſten oder Luthe— ranern zu treten, oder ins Elend ausgejagt zu werden, man zu den Lutheranern, mit denen man im Fundament der Seligkeit einig, treten und mit ihnen eine Fraternitet oder Societet aufrichten könne oder nicht.“ Man ſchloß ſich bei der Beratung an ein von Naurath vorlegtes Bedenken eines„hochgelehrten Theologen“ an. Eine Vermittlung in der ſtreitigen Prädeſtinationslehre fand man, indem man die Lutheraner auf Luthers eigene Anſchauung(in der Schrift de servo arbitrio) verweiſen wollte;„dies iſt das beſte Mittel, darmit man ihrer viel, welche alles, was Lutherus ge⸗ ſchrieben, gleichſam vor ein oraculum halten, ſchweigen und das Schwert, darmit man ſie zurücktreiben kann.“ Für das Abendmahl ſchlug man folgende Formel vor:„daß wahrhaftig im h. Abendmahl mit dem Brot und Wein allen bußfertigen Communicanten der wahre Leib und Blut Chriſti gegeben werde zur Speis ihrer Seelen und ewigen Lebens.“ Auch in den Ceremonien kam man entgegen, geſtattete das Hutabnehmen und Kniebeugen beim Namen Jeſu, wenn es nicht abergläubiſch geſchehe und das Volk vorher darüber belehrt werde, wollte Taufſtein und Altar, wo ſie noch vor⸗ handen wären, beibehalten, allerdings nicht die Tiſche abſchaffen, auch könnten die Lutheriſchen Gemeindegeſänge mehr als bisher berückſichtigt werden und die Verbindung von Figural- und Inſtrumentalmuſik erlaubt werden, während man dagegen das Brotbrechen als unentbehrlich feſthielt.
Etwas weniger deutlich und mit größerer Einſchränkung äußerten ſich die Theologen der Hadamarer Klaſſe in einer Synode, die am 28. Auguſt a. St. zu Frickhofen am Fuße des St. Blaſiusberges ſtattfand ⁴). Inſpektor
1) W. St. A. K. 715.
²) Protokolle von der Hand des Dr. Ficinus im St. A. W. K. 715. ³) cf. unten No. 4.
4) Siehe unten No. 5.


