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Als Landgraf Moritz von Heſſen⸗Kaſſel im Jahre 1606 durch die Einführung der ſog.„Verbeſſerungs⸗ punkte“ den Übergang vom Melanchthoniſchen Proteſtantismus zum reformierten Bekenntnis vollzog, blieb er dem Geiſte des Gründers der heſſiſchen Kirche, des Landgrafen Philipp, getreu. Das Bekenntnis blieb faſt unangetaſtet, ſodaß nach einem bedeutenden Kirchenhiſtoriker es überhaupt irrtümlich iſt, von einer Calviniſirung Heſſens durch Moritz zu reden. ¹) So hält denn die Konſiſtorialordnung von 1610 ²) als Lehrnorm neben Gottes Wort und den Hauptſymbolen noch die Augsburgiſche Konfeſſion und die Apologie feſt. Auf der Dortrechter Synode haben ſich ferner die heſſiſchen Deputierten mit den Bremern und Naſſauern entſchieden gegen die Calvinſche Prädeſti⸗ nationslehre erklärt und eine Milderung derſelben— freilich vergeblich— durchzuſetzen verſucht.3) Man fühlte in dieſer Zeit noch feſt die Zuſammengehörigkeit mit der Kirchengemeinde der Augsburger Konfeſſion, und ſo wurde am 25. Juni 1530 in allen heſſiſchen Kirchen das Jubiläum derſelben feſtlich begangen. Freilich hielt man feſt an der Uebereinſtimmung der beiden Ausgaben von 1530 und 1540; man hatte das Bewußtſein, daß man gerade den echten, alten Bekenntnisſtand des Proteſtantismus repräſentiere, während das orthodoxe Luthertum der Konkordienformel eine gefährliche Neuerung ſei. So hörten auch die Beſtrebungen, eine Union der ſtreiten⸗ den Parteien herbeizuführen, in dieſen Zeiten in Heſſen nicht auf. Beſtändig verſuchten die Kaſſeliſchen Theologen den Darmſtädter Lutheranern zu beweiſen, daß man in der Hauptſache einig ſei. Viel Gegenliebe hat man frei⸗ lich dabei nicht gefunden, hier wie überall blieben die Gegner ſtarr und unbeugſam.¹) Der Superintendent Paul Stein iſt einer der Hauptvertreter des Unionsgedankens geweſen, der denn auch im Jahre 1531 zu Leipzig auf dem Religionsgeſpräche ſeiner Verwirklichung ſehr nahe gekommen iſt. Damals gaben ⁵) die heſſiſchen Theologen die Erklärung ab, daß ſie mit Mund und Herzen zu der a. 1530 übergebenen Konfeſſion ſich bekennen und derſelben, wann und wo es begehrt würde, ohne einiges Bedenken unterſchreiben wollten. Die Edition von 1540 könnten und begehrten ſie auch nicht zu verwerfen, ſondern richteten ſich diesfalls nach der Naumburger Erklärung der evangeliſchen Stände vom Jahre 1561.6)
So läßt ſich wohl kaum ſagen, daß ängſtliche Schwäche die heſſiſchen Theologen und ihren Fürſten zu ihren Ratſchlägen bewogen hat, ſie haben von ihrer religiöſen Meinung nichts aufgegeben.
Aehnlich war die geſchichtliche Entwicklung in den naſſauiſchen Landen. Ganz allmählich und ohne mit den Ueberlieferungen des Luthertums ganz zu brechen, iſt das reformierte Bekenntnis im Dillenburgiſchen eingeführt worden. Graf Johann der Aeltere ſtellte ſich bei den unter den evangeliſchen Theologen ausgebrochenen uner⸗ quicklichen und gehäſſigen Dogmenſtreitigkeiten auf die Seite der Melanchthonſchen Partei; er weigerte ſich, ebenſo wie ſeine Verwandten zu Idſtein und Weilburg, die Konkordienformel mit ihrer Feſtlegung des ubiquiſtiſchen Prinzips zu unterſchreiben*) und ließ im Herbſt 1577 den aus Wittenberg durch Kurfürſt Auguſt von Sachſen vertriebenen Theologen der philippiſtiſchen Richtung einen feierlichen Empfang bereiten und ſichere Zuflucht ge⸗ währen. Beſonders war es Dr. Chriſtoph Pezel, der im Winter 1577/78 in Dillenburg öfters predigte und den Grafen, endlich auch deſſen Mutter Juliane, allmählich für die reformierte Lehre gewann. Am 8. und 9. Juli 1578 wurde zu Dillenburg die Synode abgehalten, welche den Uebertritt zu dieſem Bekenntniſſe feſtſtellte.
¹) Zöckler, Die Augsburgiſche Konfeſſion, p. 64.
²) Heppe, Kirchengeſchichte beider Heſſen II. 132.
²) Heppe II, 137 f. Die reformierte Orthodoxie hat allerdings bald Eingang gefunden, beſonders durch Theophil Neuberger. ¹) Rommel, Geſchichte Heſſens 8, 71 f.
⁵) Heppe II, 134.
*) Weitere Beiſpiele von Erklärungen reformierter Stände für die Augsburger Konfeſſion ſiehe bei Zöckler p. 65, wo Anhalt, Brandenburg und Oſtfriesland erwähnt werden.
*) Keller, Geſchichte Naſſaus von der Reformation bis zum Beginn des 30 jährigen Kriegs p. 409 ff.


