Aufsatz 
Zur Geschichte der Gegenreformation in Nassau-Hadamar.
(Verhandlungen wegen Annahme der Augsburger Konfession in den Ottonischen Landen 1628 und 1629.)
Entstehung
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auf die geiſtlichen Gefälle der Grafſchaften und ſuchte, um dem Siegener zuvorzukommen, für Kur⸗Trier ein Reſti⸗ tutionsmandat zu erlangen. Aber der kaiſerliche Hof ſtellte ſich auf die Seite des Konvertiten. An Stelle jenes Mandates wurde ein Dekret zu Gunſten des Grafen Johann ausgefertigt, das dieſem übergeben werden ſollte, wenn er aus Italien zurückkomme, wohin er mit großem Pompe als kaiſerlicher Geſandter abgereiſt war. Nun wußte denn Wiſſenbach durch ſeine Mitteilungen den Grafen die Hölle recht heiß zu machen. Graf Johann gebe ſich für den älteſten ſeines Hauſes aus, dem die Dispoſition über die geiſtlichen Güter zuſtehe, aber er ſuche nicht nur dieſe, ſondern auch die Gegenreformation der Grafſchaft Diez, und weiter die landesfürſtliche Obrigkeit über dieſelbe. Die Jeſuiten aber würden nicht nur die jetzigen Einkünfte der Stifter haben wollen, ſondern auch Rückzahlung der früheren, das werde dann ſo hoch angeſchlagen werden, daß der Grafſchaft Ruin daraus erfolge, wie man denn die Einkünfte des(vom Biſchof von Würzburg ¹) reſtituierten) Kloſters Schlüchtern auf eine Million Reichsthaler berechne. Wenn man nun nicht mit Trier abſchließe, ſo möchte Graf Johann ſich dem Könige von Spanien, von dem er das goldene Vließ trage, anhenken und ſich zum Prinzen von Naſſau kreieren laſſen, wo durch erpotentior adversariis et vicinis werde. Er habe noch Geldforderungen an den Kaiſer, für die ihm die Grafſchaft Braunfels angeboten worden, aber von ihm nicht angenommen worden ſei. Weiter wußte Wiſſenbach ²) nun zu berichten, daß nur Graf Johann der Urheber des fiskaliſchen Prozeſſes ſei, der habe ſich geäußert, die geſetzlichen Strafen für das crimen laesae majestatis wären noch zu gering. In den Akten des Reichshofrats hatte der Trierſche Rat mit Hilfe des Sekretärs Stölzel nachgeſehen, aber nichts über den Prozeß ge⸗ funden, nur im geheimen Rate konnte alſo die Citation beſchloſſen ſein, ſpäter aber würden die Einwendungen der Grafen vor den Reichshofrat kommen, wo keiner etwas wider ſein Gewiſſen thun werde. Den ganzen Prozeß hielt Wiſſenbach für ungerecht, man müſſe ja ſonſt faſt das ganze Reich wegen gleicher Schuld anklagen! Die Gehäſſigkeit und Parteilichkeit des Vorgehens ſei offenbar, indem zwar die Brüder Johanns des Jüngern belangt würden, er ſelbſt aber, obgleich der älteſte Sohn und Rechtsnachfolger ſeines Vaters, unangefochten bliebe.

Dieſe Mitteilungen des Trierſchen Rates, der immerhin doch ein Intereſſe daran haben konnte, die Dinge einſeitig darzuſtellen, beſtätigten nur, was die Grafen durch eine Mitteilung des Dillenburgiſchen Amtmanns von Langenbach(Burbach 31. Mai a. St.) ſchon wußten. Danach hatte Sekretär Petri aus Siegen im geheimen erzählt, daß Graf Johann längſt mit dieſen Gedanken umgegangen ſei, er ſelbſt habe die Supplikation desſelben an dem Kaiſer geſehen. Trotz aller Bitten ſei Johann bei ſeiner Abſicht geblieben, ſich in den Beſitz ſeiner Vettern einzudrängen, bald werde auch ein kaiſerlicher Kommiſſarius kommen, um in Siegen alle Vorgänge bei jener Hilfeleiſtung zu erforſchen. Langenbach wie auch Hoen rieten bei dieſer großen Gefahr, daß einer der Grafen ſich direkt zum Kaiſer begebe, um Gnade und Gerechtigkeit zu erhalten ³).

Es iſt kein Wunder, daß unter ſolchen Umſtänden die Grafen, wenn auch ſchweren Herzens, ſich bereit erklärten, in die Reſtitution der Kloſtergüter durch Trier einzuwilligen. Die Hilfe des Kurfürſten im fiskaliſchen Prozeſſe war dadurch gewonnen.

Bereits am 25. Juni reiſte Johann Ludwig nach Trier, am 28. war er in Wiesbaden, um bei Tilly, der damals zur Kur dort weilte, ſich ein Interceſſionsſchreiben zu erbitten. Ebenſo wie hier, erreichte er auch in Mainz am 29. Juni ſeinen Zweck.

Wir werden ſpäter ſehen, zu welchem Ende dieſe Verhandlungen führten; wenden wir uns nun den religiöſen Fragen zu, die in eben jenen Tagen das Intereſſe der verwandten Grafenhäuſer ebenfalls lebhaft in Anſpruch nahmen.

¹) Schon ſeit Dez. 1626. cf. Tupetz: Der Streit um die geiſtlichen Güter und das Reſtitutionsedikt W. S. B. 1883 p. 547. Der Verfaſſer hat für Naſſau ganz ungenaue Angaben, er ſchreibt Warheim ſtatt Wehrheim p. 556.

²) Dieſer Teil ſeines Vortrags findet ſich in den fiskaliſchen Prozeßakten. W. St. A.

³) Graf Otto von der Lippe, Johann Ludwigs Schwager, hatte ebendamals durch perſönliche Anweſenheit in Prag die ſeiner Herrſchaft drohende Konfiskation abgewandt. Dagegen ſollte ein Graf von Mansfeld ſich ſchon die Wittgenſteinſche Grafſchaft ausgebeten haben. W. St. A. Fisk. Akten.