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Zugleich ſah man, wie erfindungsreich in ſeinen Gelüſten der Siegener war. Er hatte manche Pfeile in ſeinem Köcher. So wußte er denn das Gerücht auszunutzen, als ob Graf Ernſt Kaſimir von Diez aus den holländiſchen ſich in däniſche oder pfälziſche Dienſte begeben habe, um ſomit direkt gegen den Kaiſer zu kämpfen. Hoen riet, daß Ernſt Kaſimir ſich beim Kaiſer ſelbſt entſchuldige; das iſt denn auch geſchehen, und trotzdem taucht die Sache noch ſpäter wieder auf, um einen Rechtsgrund für die eventuelle Konfiskation der Grafſchaft Diez abzugeben. ¹)
Während man nun auf naſſauiſcher Seite ängſtlich hin und her beriet, mit welchem der Gegner man paktieren ſolle,— denn an einen Kampf gegen beide zugleich dachte man nicht mehr?²)— und ſich ſchon im allge⸗ meinen für Verhandlungen mit Trier entſchloſſen hatte, brach das Gewitter aus, das ſo unheilvoll ſich angekündigt hatte, und trieb die Grafen in die ausgeſtreckten Freundesarme des Trierer Kurfürſten.
Am 14. Mai a. St. ³) traf zu Hadamar, durch einen Kammergerichtsboten inſinuiert, eine Citation des kaiſerlichen Hoffiskals Bartholomäus Immendorf ein, worin die drei Grafen von Dillenburg, Diez und Hadamar auf Grund jener obenerwähnten, an den Kurfürſten von der Pfalz geſandten Hilfeleiſtung von zehn Lehnsreitern des criminis laesae majestatis beſchuldigt und zur Verantwortung vorgeladen wurden. Auch gegen die jüngeren Kinder Johanns des Mittleren von Siegen wurde derſelbe Prozeß angeſtrengt und die Urkunde ebenfalls den Grafen als Vormündern eingeſandt. Das ganze Vorgehen erſchien abſolut ungerechtfertigt, da die Sendung eine bloße Formſache geweſen war, die Reiter gar nicht gegen den Kaiſer zur Verwendung kamen und ſchon vor der Schlacht am weißen Berge zurückgezogen wurden, da ferner auch katholiſche Lehnsleute dem Pfalzgrafen ihre Lehnspflicht geleiſtet hatten, ohne belangt zu werden, endlich ſeitdem die Grafen mit dem Kaiſer und den katho⸗ liſchen Ständen im beſten Einvernehmen geſtanden hatten. ¹) Der Angeber und Ankläger war in dem fiskaliſchen Schreiben nicht genannt und wurde auch ſpäter trotz aller Aufforderungen der Grafen nicht offenbart, aber man kannte ihn wohl, es war der eigene Anverwandte, der den tückiſchen Streich aus dem Hinterhalte führte; kein anderer als Johann der Jüngere von Naſſau⸗Siegen hatte ein ſolches Intereſſe daran, die Agnaten ihrer Länder zu berauben. Bald ſollten nähere Andeutungen kommen.
Am 22. Juni/2. Juli 1628 erſchien zu Hadamar im Auftrage des Kurfürſten von Trier deſſen Rat Johann Wilhelm Wiſſenbachs). Er erklärte zunächſt, daß Philipp Chriſtoph geneigt ſei, den Grafen in der fiskaliſchen Sache zur Seite zu ſtehen und erzählte dann, was er bei ſeinem Aufenthalte in Prag erkundete. Dort hatte ihm ein„geheimer Herr“ mitgeteilt, wie er gehört, daß in kurzem ſein Vaterland(Wiſſenbach war ſelbſt ein Weſterwälder) und die ganze Grafſchaft. Naſſau katholiſch werden würde. Wiſſenbach antwortete, wenns gebührlicher Weiſe, und daß nicht etwa ein anders oder durch die Religion die regio geſucht werde, ſo laſſe er es ein gut Ding ſein. Darauf klopfte ihm denn der geheime Rat auf die Achſel und nannte einen Namen, den allerdings Wiſſenbach in Hadamar nicht„expresse benampt“, mit Vermelden, derſelbe werde die Sache wohl machen. Nun ſetzte ſich der Trierſche Rat mit Hoen in Verbindung; er erfuhr von den Abſichten Graf Johanns
¹) Wagner I. p. 358 nimmt die Beſchuldigung ohne weiteres als thatſächlich an. ²) Protokoll der Zuſammenkunft zu Hadamar 4/14. März 1628 W. St. A. ³) Das Datum nach den Fiskaliſchen Akten im W. St. A. In den ſpäteren Deduktionen wird die Frage nach dem chronologiſchen Zuſammenhang der Dinge polemiſch erörtert. Dillenburg und Diez wollen beweiſen, daß die Ceſſion der Kloſter⸗ güter mit Gewalt erpreßt ſei, Hadamar, daß ſie freiwillig geſchehen ſei, um in der fiskaliſchen Sache einen Helfer an dem Kur⸗ fürſten zu haben. Beides iſt nach den Akten zu vereinigen. Auch ohne den fiskaliſchen Prozeß hätten die Grafen wohl Trier nachgegeben, wie das Protokoll vom 4/14. März zeigt, doch iſt allerdings dieſer Entſchluß deſinitiv geworden durch die neue Gefahr, und in den ſpäteren Interceſſionsſchreiben der katholiſchen Kurfürſten und Tillys wird die Bereitwilligkeit der Grafen rühmend hervorgehoben. cf. Grundmäßige Gegeninformation(Hadamar) p. 82 ff. und Zu Recht grundsbeſtändige Abfertigung (Dillenburg) p. 92 ff. und 138 fr. Keller und Wagner haben nur eine kurze Notiz über dieſen Prozeß, deſſen Beginn ſie fälſchlich ins Jahr 1629 verlegen. ¹) Dies ſind die wichtigſten Einwendungen der Grafen. Vergl. vorläufig den Auszug aus ihrer Duplik, gedruckt Grundm. Gegeninform. p. 147 fl. ⁵) St. A. W. K. 616.


