Aufsatz 
Zur Geschichte der Gegenreformation in Nassau-Hadamar.
(Verhandlungen wegen Annahme der Augsburger Konfession in den Ottonischen Landen 1628 und 1629.)
Entstehung
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Vor dem vollſtändigen Erſcheinen des Wagner'ſchen Werkes kam 1854 das bekannte Buch von Keller heraus:Die Drangſale des Naſſauiſchen Volkes und der angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreißigjährigen Krieges ꝛc. Gotha bei Perthes, das aus dem damals zu Idſtein befind⸗ lichen Naſſauiſchen Staatsarchive eine Menge von Einzelheiten veröffentlichte, leider ziemlich wahllos und unzuſammenhängend, da der Verfaſſer eine ſyſtematiſche Forſchung nicht anſtellte. Die Beurteilung der Er⸗ eigniſſe iſt nicht ſo ſtark tendenziös gefärbt wie bei Wagner, aber doch noch konfeſſionell im entgegenge⸗ ſetzten Sinne beeinflußt. Entgangen ſind Keller einige Streitſchriften des 17. Jahrhunderts, in denen die Häuſer von Dillenburg und Dietz ihre Anſprüche auf die geiſtlichen Güter der ottoniſchen Lande gegen Naſſau⸗Hadamar erörtern. ¹) Aus den hier mitgeteilten hiſtoriſchen Rückblicken und Urkunden hätte ſich ſchon allein die politiſche Lage der Grafſchaften zur Zeit des Reſtitutionsediktes deutlich erkennen laſſen. Es ſind dies folgende Drucke(im Beſitze der Kgl. Landesbibliothek zu Wiesbaden):

1. Rechtmäßige Informatio vnd noethwendiger Bericht von denen in Naßaw Dietziſch: und Dillenbergiſchen Landen gelegenen geiſtlichen Güttern, Stifftern vnd Clöſtern. Gedruckt im Jahr 1638 (ohne Druckort, 63 Seiten).

2. Grundtmäſſige Gegen⸗Information, Ableynung und Gegenbericht von denen ꝛc. Gedruckt zu Mayntz bey Nicolao Heyll Anno MDOXL. 181 Seiten.

3. Zu Recht grundsbeſtändige Abfertigung der Naßaw⸗Hadamariſchen vermeynten Gegen Information ꝛc. Darin von dem Evangeliſchen weſen ins gemein außführlich hin und wider gehandelt wird. Getruckt zu Herborn im Jahr 1642 bei Chriſtof Nab. Das Buchhändlerzeichen zeigt Elias, von Raben geſpeiſt, ²) 355 Seiten.

4. Appendix oder Anhang zu der zu Recht grundsbeſtändigen Abfertigung ꝛc. Herbornae Nas- soviorum 1642. 45 Seiten.

Die Rechtſchreibung der im Anhange mitgeteilten Urkunden iſt vereinfacht, doch ſo, daß die laut lichen Eigentümlichkeiten unverändert blieben. Für die Datierung iſt, wenn nicht eine doppelte Angabe ge macht iſt, der alte Stil maßgebend geblieben.

Am 8. Oktober 1606 ſtarb nach langer ereignisreicher Regierung Graf Johann der Aeltere von Dillenburg, der Bruder Wilhelms von Oranien, der letzte, der den Geſammtbeſitz des Ottoniſchen Hauſes in ſeiner Hand vereinigte. Sein Teſtament zerſplitterte das ſtattliche Gebiet in einzelne Teile. Wilhelm Ludwig, der älteſte Sohn(geb. 1560), erhielt das Dillenburger Ländchen, Johann der Mittlere (geb. 1561), das Siegenſche, Georg(1562 geb.), Beilſtein, Ernſt Kaſimir(geb. 1573), Diez, und endlich der jüngſte, erſt 1590 geborene Sohn Johann Ludwig Hadamar. Als 1620 Wilhelm Ludwig geſtorben war, erhielt Georg von Beilſtein deſſen Dillenburger Erbe, während die jängeren Brüder ſich in ſeinen eigenen Beilſteinſchen Anteil teilten.

Zur Zeit unſerer Ereigniſſe, alſo Ende der 20 er Jahre, aber finden wir in Dillenburg und Siegen bereits die folgende Generation am Ruder, in Dillenburg regiert Georgs Sohn Ludwig Heinrich, in Siegen Johann der Jüngere, Sohn Johanns des Mittleren.

¹) Wagner II. p. 274 gibt die Titel der Streitſchriften an und meint, ſie enthieltenmanches Intereſſantes. Von dem Inhalte hat er nichts benutzt. 122 ²) Abbildung bei v. d. Linde: Naſſauiſche Drucke.