und Kräftigung des Körpers seitens der Schüler in ausgiebigster Weise Genüge geleistet werden
konnte. Güll, Turnlehrer. b) Gesang. VI. 2 St. Das Notwendigste aus der allgemeinen
Musiklehre; melodische, rhythmische und dyna- mische UÜbungen; ein- und zweistimmige Lieder; ca. 15 Choräle. Schmitt.
V. C. A. u. B. komb. 2 St. Gehör- und Treff- übungen; zwei- und dreistimmige Lieder; ca 20
c) Fakultatives Zeichnen.
An dem für die Klassen I bis incl. III eingerichteten
fakultativen Zeichenunterrichte nahmen im Som- mer 19, im Winter 9 Schüler teil.
Fortsetzung und Erweiterung der in Quarta begonnenen
bungen; schwerere Schattierübungen, Ornamente, Landschaften in den verschiedensten Behandlungen, Köpfe und Figuren. Die Proportionen des mensch- lichen Körpers in natürlicher Gröfſse im Profil und en face an der Tafel vorgezeichnet und er- klärt. Ausführung von Gruppen des figurenreichen
Choräle.
Schmitt.
Allgemeiner Chor I-—IV. 2 St. Verschiedene kleinere und grölsere Chöre für gemischten Chor.
Schmitt.
Frieses„Der Alexanderzug“ von B. in annähernder Originalgröfse. delle; Situationszeichnen; Perspektive.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Kreutzer.
1) Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten genehmigt in einem Erlasse vom 1. März 1884(Verf. des Provinzial-Schulkollegiums vom 24. März), dafs in Sexta und Quinta der erste, in Quarta und Tertia der zweite Teil des Lehrbuches für den evangelischen Religions- unterricht von Schäfer eingeführt werde.
2) Ein Ministerial-Erlals d. d. 31. März 1884, mitgeteilt durch Verf. des Provinzial-Schulkollegiums vom 24. April, lenkt die Aufmerksamkeit der Lehrerkollegien auf die bedenkliche Erscheinung, daſs Schüler- verbindungen einzelner Anstalten mit ähnlichen auswärtigen Vereinigungen mehrfach in ein gewisses Kartell-Verhältnis getreten sind, und trifft Anordnungen, welche dem Unfug des Verbindungswesens unter den Schülern höherer Lehranstalten entgegenzuwirken bestimmt sind.
3) Provinzial-Schulkollegium teilt unter dem 25. April 1884 mit, daſs für die höheren Schulen des Regierungsbezirks Wiesbaden folgende Ferienordnung festgesetzt sei:
horwaldsen Antike Gipsmo-
Osterferien. Pfingstferien. Sommerferien. Weihnachtsferien. Gesamtdauer der Ferien. 2 ½ Wochen. 1 Woche. 5 Wochen. 14 Tage. 10 ½ Wochen. Der Anfang der Ferien Vom Sonnabend vor Vom 15 August ab. Vom 23. Dezember. wird jährſich vom Pro- Pfingsten bis zum(Fällt der 19. Sep- mittags ab.(Fällt vinzial-Schulkollegium Trinitatisfeste. tember auf einen der 7. Januar auf festgesetzt, und zwar, Sonnabend, so be- einen Sonnabend, so je nachdem Ostern ginnt der Unterricht beginnt der Unter- früher oder später erst am folgenden richt erst am fol- fällt, auf Sonntag Pal- Montage.) genden Montage.) marum oder auf den Donnerstag vorher.„
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