Aufsatz 
Die Löschung des Stahles bei den Alten : (eine Erörterung zu Sophokles' Ajax 650 ff.) / Paehler
Entstehung
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55.

Nachdem durch den Erlaſs Sr. Excellenz des Herrn Ministers vom 14. Januar 1884(s. Progr v. vor. J. S. 17 f.) bestimmt worden, daſs die Parallelcöten der Sexta, Quinta und Quarta des Gym- nasiums einzuziehen seien und in den drei Unterstufen des hiesigen Königl. Realgymnasiums der Unterricht nach dem gymnasialen Lehrplane erteilt werde, hat das Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Kassel unter dem 2. Oktober 1884 hinsichtlich der Zuweisung der für die drei unteren Klassen angemeldeten Schüler zu der einen oder der anderen Anstalt folgende Anordnungen getroffen:

1) Diejenigen Knaben, für welche der Besuch des Realgymnasiums gewünscht wird, treten ohne Rücksicht darauf, wo sie wohnen, in diese Schule ein.

2) Von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen Gym- nasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche südlich von der Friedrichstrafse und der Frankfurterstrafse oder in einer derselben wohnen, im Gymnasium anzumelden, in welchem sie Auf- nahme finden, soweit der Raum der betreffenden Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden.

3) Bei auswärtigen Knaben ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern maſs- gebend. Anmeldungen einheimischer Schüler werden für das nächstfolgende Schuljahr jedesmal vom 10. Januar an, auswärtiger Schüler vom 1. Februar an entgegengenommen.

Da der Unterzeichnete während der Osterferien von hier abwesend sein wird, so werden die geehrten Eltern der Schüler ersucht, sich in allen die Anstalt betreffenden Angelegenheiten an den Prorektor des Gymnasiums, Herrn Professor Otto wenden zu wollen.

Wiesbaden, den 23. März 1885. Dr. Paehler.