Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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Derhöchſt ſchätzenswerthe und achtbare Prieſter Joh. Georg Pingeler aus Monta⸗ baur, der bereits an der früheren Anſtalt als Präfekt thätig geweſen war, empfing die Profeſſur der Syntaris und der Vikarius J. Rup. Hisgen aus Montabaur die der Grammatica.

Die Anſtellung deswürdigen und tüchtigen Weltprieſters Vikarius Löhr in Montabaar, der gegen den Bezug der Vikarie allein eine Profeſſur zu übernehmen erbötig war, mußte auf ſpätere Zeit verſchoben werden.

Die ernannten Profeſſoren erhielten im Anfange jeder 400 Gulden Gehalt aus dem Doctions⸗ fonds, und ſeitens der Stadt freie möblirte Wohnungen, ſowie 2 Klafter klein gemachtes Holz. Hisgen war der Einzige unter ihnen, der gleichzeitig eine Vikarie verwaltete. Da ihm der Er⸗ trag derſelben auf das Gehalt angerechnet wurde, ſo bezog er aus dem Doctionsfonds zuerſt nur 100, ſpäter 200 Gulden. Im Jahre 1813 erlangte auch Pingeler eine Vikarie zu ſeiner Profeſſur.

Das Recht der Ernennung ſämmtlicher Lehrer des Gymnaſiums war dem Fürſten vorbe⸗ halten. Doch zog derſelbe vorher das Gutachten der Regierung zu Ehrenbreitſtein ein, welche hinwiederum die Anträge der ihr untergeordneten Schulkommiſſion berückſichtigte.

Dieſe letztere war nach dem Muſter der im Jahre 1784 eingeſetzten und 1793 aufge⸗ löſten kurfürſtl. trieriſchen Schulkommiſſion eingerichtet und beſtand aus einem Direktor in der Perſon des Regierungsraths von Coll, ſowie aus 2 Beiſitzern, dem geiſtlichen Rathe und Schul⸗ Direktor Bauſch und dem weltlichen Hofgerichtsrath Lamboy, einem Sekretaire, Regierungs⸗ Aſſeſſor Müller, und dem General⸗Rezeptor Weltprieſter Botte. Der Direktor war unbeſoldet, die übrigen Mitglieder der Commiſſion bekamen für ihre Mühe ein beſonderes Gehalt. Als Wirkungskreis wurde der Kommiſſion die Leitung und Aufſicht aller Lehranſtalten der kurtrieriſchen Entſchädigungs⸗Lande und die Verwaltung des hierzu beſtimmten Fonds übertragen.

Am fünften April 1806 inſtallirt, hat dieſe Behörde bis zum Jahre 1819 beſtanden, worauf ihre Funktionen zur Vereinfachung des Geſchäftsganges mit denen der herzoglich⸗naſſauiſchen*) Regierung in Ehrenbreitſtein unmittelbar wieder vereinigt wurden.

Bei der Eröffnung des Gymnaſiums hatten ſich im Ganzen 13 Schüler eingefunden,

*) Die Bezeichnungherzoglich⸗naſſauiſch wurde der Regierung zu Ehrenbreitſtein im Jahre 1806 ge⸗ geben. Es hatte nämlich zufolge des Artikels 5 der Rheinbundesakte vom 12. Juli 1806 der Fürſt Friedrich Auguſt von Naſſau⸗Uſingen als der Semor ſeines Hauſes den Titel:Herzog von Naſſau angenommen, während Fried⸗ rich Wilhelm von Naſſau⸗Weilburg ſichFürſt von Naſſau⸗ nannte. Weil Friedrich Auguſt hochbetagt und ohne Nach⸗ kommen war, ſeine Länder daher nach ſeinem Tode an die Weilburgiſche Linie fallen mußten, fo einigten ſich die beiden Herrſcher durch einen Vertrag vom 30. Auguſt 1806 dahin, daß von nun an ihre beider ſeitigen Beſitzungen als ein Herzogthum Naſſau betrachtet werden ſollten, welches von beiden Fürſten gemeinſchaftlich zu regieren ſei. Alle Behörden bekamrn jetzt das PrädikatHerzoglich⸗naſſauiſch. Für die Verwaltung im Innern behielten Uſingen und Weilburg ihre beſonderen Miniſter bei, jenes den Freih. von Marſchall zu Wiesbaden. dieſes den Freih. von Gagern. Ende 1808 gab Gagern auf den Befehl Napoleons ſein Amt auf, und von dieſer Zeit an war Marſchall der einzige Miniſter, welcher beiden Fürſten Vortrag hielt.