Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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3. Abſchiedsrede des Abiturienten Aug. Krah.

4. Erwiderungsrede des Gymnaſial⸗Sekundaners Th. Hillebrand. 5. Entlaſſung der Abiturienten durch den Rektor. 6. Geſang:Frtthling von Gersbach.

Zu den öffentlichen Prüfungen ſowie zu der Schlußfeier beehre ich mich das Kuratorium, die ſtädtiſchen Behörden, die Eltern der Schüler und alle Freunde der Anſtalt ergebeuſt einzuladen.

VII. Schlußbemerkungen.

Verſchiedene Vorkommniſſe veranlaſſen mich, zum Schluß auf einige Punkte der Discipli⸗ nar⸗Ordnung unſerer Anſtalt aufmerkſam zu machen.

Alle Zöglinge des Progymnaſiums müſſen Abends von 5 bis 7 Uhr ihren Studien ob⸗ liegen und dürfen während dieſer Zeit das Haus nicht verlaſſen. Im Winter iſt es ihnen nach 5 Uhr überhaupt verboten auszugehen. Damit die Schule ihr Ziel ganz und voll erreiche, bedarf ſie der entſchiedenen Unterſtützung der Familie, und erlaube ich mir daher die vertrauensvolle Bitte, die geehrten Eltern wollen auch ihrerſeits ſtreuge darauf halten, daß jene Beſtimmung ge⸗ nau beobachtet werde.

Auswärtige Schüler können ihre Wohnung nur mit Genehmigung des Rektors wechſeln.

Soll ein Schüler das Progymnaſium verlaſſen, ſo hat der Vater oder ſein Stellvertreter dies vorher bei dem Rektor anzuzeigen. Eine bloße Abmeldung des Knaben ſelbſt iſt keineswegs, ausreichend, und der Schüler wird rückſichtlich der Verpflichtung, das Schulgeld zu zahlen, ſo lange als Zögling der Anſtalt betrachtet, bis der Vorſchrift genügt iſt.

Was die Aufnahme der Schüler betrifft, ſo ſind mir häufig Knaben zum Eintritt in ſdie Sexta augemeldet worden, welche bereits das 12. oder 13. Jahr überſchritten hatten. Der rechte Zeitpunkt für den Eintritt in die Anſtalt iſt das vollendete neunte Lebensjahr, vorausge⸗ ſetzt daß die erforderliche Vorbildung bis dahin erzielt iſt.

Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, den 28. April c., Morgens 7 Uhr. An⸗ meldungen neuer Schüler nehme ich an den beiden vorhergehenden Tagen entgegen.

Dr. Pähler.