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2) das daranſtoßende ſehr geräumige Mädgenſchul Gebäude zu adquiriren, oder nach Erkänntniß der hierüber beizuziehenden Bauwerk⸗Verſtändigen, wie es am dienlichſten ſeyn möge, einen neuen Bau in der Nähe zur freien Bewohnung, wo nicht für alle, doch für einen großen Theil der Lehrer aufzuſtellen, und falls dieſer nur erſt im künftigen Jahr bewohnbar werden ſollte, für die änaweilige Miethwohnungen der Lehrer aufs Jahr 180
Reichsthaler beizuſchießen. 3) Für jede Schul jährlich 2 glafter, und für jeden Lehrer zwei, für den Schulen
Director aber 4 Klafter gleich andern zum Holz Berechtigten anzuweiſen, ſo lange der Schulfond hierinn keine Erleichterung liefern kann.
4) Jedoch müſſe man den Eigenthum der Gebäuen der Stadt vorbehalten, und könne nur den völligen Gebrauch für die Schulen, ſo lange dieſelbe beſtehen, bewilligen, hoffe auch, daß die Unterhaltung der brauchbar hingeſtellten Gebäuen von dem Schulenfond beſtritten, auch zu ſeiner Zeit bei beſſer angewachſenem Fond der ohnehin mit Kriegs⸗Schulden überladenen Stadt eine Vergeltung für die jetzige ſchwere Anlagen zugewendet werden könne.
5) Wolle man den bisherigen in 1610 Reichsthaler beſtehenden Studenten Schulfond, jedoch mit dem Vorbehalt, daß ſolcher nie von hier abgezogen werden dürfe, wie auch jene 100 Reichsthaler, welche einem der hieſigen Profeſſorn aus dem Hoſpitalsfond zum jährlichen Salario verabreicht worden ſind, zum allgemeinen Schulfond beiſchlagen, auch mit allen Mitteln an die Hand gehen, daß die dahier beſtehende nicht unbeträchtliche Beneficien, in ſo weit ſie mit den Profeſſuren vereinbarlich, zur Verbeſſerung des Gehalts der Lehrer dienen können, und insbeſon⸗ dere dahin trachten, daß die wohl vereinbarliche ſtädtiſche Frühmeß Vicarie, welche auf der linken Rheinſeite den fundirten Pof, und damit ihre gröſte Revenuen verloren, durch freiwillige Beiträge, oder Vermächtniſſe nach und nach in ihre vorige Einträchtlichkeit hergeſtellt werde.
6. Sollte in den vorbemeldeten Gebäuen ſich keine ſchickliche Einrichtung für die Normal⸗ ſchule ſinden, ſo ſtehen die auserſehene Zimmer in hieſigem Hoſpital zu ſolchem Gebrauche bereit.
(L.S.) gez. D. Linz, Amtsverwalter. St. Loehr, Stadtſchulteis. S. J. Strasfeld, Stadtbürgermeiſter. P. Schaaff, Senator. M. Wingens, Senator. N. Saurborn, Senator. E. J. Grandry, Stadtrath. J. Loehr, Stadtrath. M. Isbert, Stadtrath.“
Die in§ 2 der Uebereinkunft berührte Frage betreffend die Errichtung eines neuen Gymnaſialgebäudes wurde im Laufe des Jahres 1805 in ernſtliche nähere Erwägung gezogen. Der Stadtrath beauftragte zuerſt den Hofbaumeiſter Schweitzer in Ehrenbreitſtein, einen Plan und Koſtenanſchlag für den Neubau zu entwerfen, der in der Nähe des alten Gymnaſiums und der Kirche ungefähr an der Stelle aufgeführt werden ſollte, wo unſer gegenwärtiges im Jahre 1838 vollendetes Schulhaus ſteht.
Der erſte von Schweitzer eingereichte Entwurf erforderte einen Koſtenaufwand von


