— 914—
unterrichte zu überlaſſen, während die Direction nur darauf zu achten habe, daß die Meiſter mit ihrer Kunſt gute Sittlichkeit des Lebenswandels verbinden.
In dem Schlußworte des Aufeſatzes beſpricht von Coll zwei Einwendungen, die man ſeinem Entwurfe vielleicht machen könne, einmal daß Lehrer und Schüler für den ſechsjährigen Zeitraum durch die Anhäufung der Lehrgegenſtände überladen würden, und zweitens daß die Gründ⸗ lichkeit des Unterrichts dadurch gefährdet erſcheine. In Bezug auf den erſten Punkt meint er komme es nur darauf an, daß Eins auf das Andere in der richtigen Weiſe folge und wirke, hin⸗ ſichtlich des zweiten,„daß kein Schüler in eine höhere Klaſſe, ja nicht in eine höhere Ordnung der ſeinigen aufgenommen werde, bis er durch die erlangte Fähigkeit zum Aſcenſus berechtigt ſei.“
Ich habe über dieſe Abhandlung deshalb etwas ausführlicher berichtet, weil dieſelbe der Hauptſache nach der Neugeſtaltung des kath. öffentlichen Unterrichtes in den Naſſau⸗Weilburgiſchen Landen zu Grunde gelegt worden iſt.
von Coll wurde zunächſt beauftragt, behufs baldiger Errichtung des neuen Gym⸗ naſiums perſönlich mit deu Vätern der Stadt Montabaur ſich zu benehmen, die dortigen Gebäulichkeiten einzuſehen und zu ihrer Einrichtung die nöthigen Anordnungen zu treffen, ge⸗ eignete Wohnungen für die Profeſſoren auszuwählen und mit dem Stadtrathe einen Ver⸗ trag abzuſchließen, durch welchen die Leiſtungen der Stadt genau feſtgeſetzt würden. Seinen Be⸗ mühuungen gelang es, ein günſtiges Reſultat zu erzielen. Das nachſtehende Protokoll der Sitzung des Stadtrathes vom 24. März 1805 enthält die näheren Beſtimmungen der Uebereinkunft, die unter dem 29. April 1806 von der fürſtlichen Regierung in Ehrenbreitſtein genehmigt wurde:
„Montabaur am 24. März 1805.
Wurde Vorgetragen, in Gemäßheit der gnädigſten Geſinnung Seiner Fürſtlichen Durch⸗ laucht die Landes⸗Schulen anhero zu verlegen, habe Herr Hofrath von Coll die Beaugenſcheinigung des hieſigen Gymnaſii⸗Gebäudes vorgenommen, und dabei geäuſſert, der Schulenfond ſeye noch zur Zeit nicht ausreichend, den anzuſtellenden Lehrern die Vortheile der freien Wohnung, und Behölzigung zu verſchaffen, vielweniger Bauereien zu unternehmen. Das Gymnaſiums Gebäude ſeye zwar mit einigen noch zu machenden beſonderen Einrichtungen zu den Schulen ganz brauchbar; allein die Wohnungen für die Lehrer giengen darinn ab, und wie benachbarte Städte hierinn ſo wohl als zu andern Uuterſtützungen befriedigende Anerbietungen gemacht; ſo erwarte er die nähere Erklärung des Stadtraths, welche Opfer er in Rückſicht der der hieſigen Stadt aus dieſer Schulen⸗ Anſtalt zu flieſenden vielſachen Vortheilen nebſt Einräumung des Gymnaſii anzuerbieten habe, und ins Werk zu ſtellen vermöge.. Resolutum.
Wäre dem Herrn Commiſſario Hofrathen von Coll der einſtimmige Abſchluß gehorſamſt zu erkennen zu geben:
1) Daß man nicht nur erbietig ſeye, und in voraus perſönlich verbürge, das beſtehende Gymnaſium bis kunftigen Herbſt nach gefälligen Einrichtungs Vorſchriften vollkommen brauchbar für die Schulen auf Koſten der Stadt in Stand zu ſtellen, ſondern auch


