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Bei der Beantwortung der Frage, wer in die Normalſchule aufzunehmen ſei, folgt von Coll den Beſtimmungen einer ehemaligen Kurfürſtlichen Verordnung, die für die Normalſchule zu Coblenz maßgebend war. Hiernach mußten die wirklich angeſtellten Schullehrer und Lehrerin⸗ nen ſich zur Prüfung ſtellen, um die nothwendigen Kenntniſſe nachzuholen, die ihnen etwa noch fehlten. Damit der Winterunterricht der Jugend nicht geſtört werde, wurden ſie in der Sommer⸗ zeit nach und nach einberufen. Zu einem neueröffneten Schulamte ſollten nur diejenigen zugelaſſen werden, welche in der Normalſchule ſich dazu die Befähigung erworben hätten. Die neuen Can⸗ didaten müßten die Schule Jahr aus Jahr ein ſo lange beſuchen, bis ſie hinlänglich befähigt wären, wogegen dann auf ſie bei künftigen Anſtellungen vorzugsweiſe Bedacht zu nehmen ſei. Uebrigens ſollten nur ſolche Subjekte in die Normalſchule aufgenommen werden, die von vornherein zum Lehramte natürliche Anlagen zeigten, auch in den erſten wiſſenſchaftlichen Kenntniſſen nicht ganz fremd ſeien, damit es der Normallehrer nur mit der Vervollkommnung und der Methode zu thun habe. Anzuſtellen ſei an der Normalſchule„ein Hauptlehrer für Religion und Moral, für geiſt⸗ liche und weltliche Geſchichte, für die deutſche Sprache, Schreibart und Unterrichts⸗Methodik, ſowie ein Nebenlehrer für die Geographie und Naturlehre, ſoviel derſelben die niederen Volks⸗Claſſen bedürfen, ferner für Rechnen und Meßkunſt.“
Vom Gymnaſium handelt das ſechſte Kapitel. Die Gegenſtände, welche auf dem Gymnaſium in 6 aufſteigenden Klaſſen gelehrt werden ſollen, ſind folgende: 1. Religion und Moral, 2. Sprachen: a) Deutſche, p) Lateiniſche, e) Griechiſche, a) Franzöſiſche, 3. Geſchichte, 4. Erdbeſchreibung, 5. Mathematik, 6. Schöne Wiſſenſchaften, 7. Philoſophie, 8. Naturgeſchichte und Naturlehre, 9. Kunſtübungen in der Kalligraphie, im Zeichnen, in Muſik, Tanzen. In 17 88 heſpricht von Coll die Methode, nach welcher dieſe Disciplinen in der verhältnißmäßig kurzen Zeit am zweckmäßigſten zu behandeln ſeien. Wir heben aus ſeinen eingehenden Erörterungen Ein⸗ zelnes hervor. Ueber die griechiſche Sprache bemerkt der Verfaſſer:„Die griechiſche Sprache hat ihre unverkennbare Vortheile für den gelehrten Stand. Kenntniß dieſer Sprache befördert nicht nur die Ausbildung in der lateiniſchen, ſondern auch in Geſellſchaft dieſer eine liberale Denkungsart durch Erweckung einer reinern Geiſtes⸗ und Gemüthsſtimmung mittelſt der Selbſtbekanntſchaft mit den unverfälſchten Quellen der Europäiſchen Cultur, und mit den unſterb⸗ lichen klaſſiſchen Werken aus den goldenen Zeiten des Alterthums. Griechenland— die Mutter und Lehrerinn der ſchönen Künſte und Wiſſenſchaften— zeugte und nährte in ſeinem Schooſe Männer, in deren Geiſtes⸗Werken man die reinſten ungekünſteltſten Abdrücke der ungeſchminkten Natur— Schönheit mit Wahrheit— Genie mit Geſchmack gepaart findet. In den Schülern muß die Begierde erweckt werden, durch die Erlernung der lateiniſchen und griechiſchen Sprachen in den klaſſiſchen Deukmählern des menſchlichen Geiſtes das hohe Ideal der Schönheit in Künſten und Wiſſenſchaften ſelbſt kennen zu lernen, und zu bewundern.“ In der franzöſiſchen Sprache ſoll wenigſtens fakultativer Unterricht ertheilt werden und zwar aus folgendem Grunde:„Sonſt war es vorzüglich die feinere Welt faſt allein, welche in dieſer Sprache nicht zurück bleiben wollte, da es zum Tone gehörte, mehr in ihr, als in der Mutterſprache zu reden— da


