Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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Wie dieſe Hebung zu bewerkſtelligen ſei, darüber wurde der Regierungsrath von Coll zu Ehrenbreitſtein im Jahre 1805 aufgefordert, ein eingehendes Gutachten zu erſtatten. Die ſchon S. 6 berührte umfangreiche Denkſchrift dieſes Mannes, der in der Geſchichte des Gymnaſiums eine wichtige Rolle geſpielt und das Aufblühen desſelben auf jede Weiſe befördert hat, iſt für die Reorgani⸗ ſation des katholiſchen öffentlichen Schulweſens im Fürſtenthum Naſſau⸗Weilburg von ſo hervor⸗ ragender Bedeutung geweſen, daß ich es mir nicht verſagen kann, einige Abſchnitte anszugsweife daraus mitzutheilen. Das erſte Kapitel handeltvon den Erforderniſſen wohleingerichteter Schulen insgemein, in welchem die Grundzüge einer allgemeinen Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre in ver⸗ ſtändigem Sinne dargelegt ſind. Welche Anſchauungen der Verfaſſer hegt, möge beiſpielshalber ſeine Erörterung über die Anwendung von Lohn und Strafe zeigen.

Hier hat man zwar von dem Grundſatze auszugehen, daß in der öffentlichen Erziehung die auf den Ehrtrieb Beziehung habenden Lohn⸗ und Strafmittel die anwendbarſten ſind; aber vorſichtig muß man ſeyn, um nicht irre geführt zu werden, weswegen die größte Sparſamkeit im Belohnen und Beſtrafen anzuempfehlen iſt. Die Haupttendenz muß immer dieſe ſeyn: die Menſchen da⸗ hin zu erheben, daß ſie das Böſe wegen dem Böſen unterlaſſen, und das Gute um des Guten willen ſelbſt thun. Wenigſtens ſollten die in den alten Schulen übliche ſchändlichen Strafmittel nicht mehr Statt ha, bin, und viel lieber der Zögling, der kein Ehrgefühl hat, und ſich auf eine humane Art nicht ziehen laſſen will, von der Schule ansgeſchloſſen werden. Den Fleis belebt bey der Jugend die Ver⸗ ſetzung in höhere Claſſen, oder in der nähmlichen Claſſe in die höhere Ordnung.

Im zweiten Kapitel beſpricht von Coll die Hebung der Landſchulen, zu deren zweck⸗ mäßiger Einrichtunga) der Unterrichts⸗Plan, b) die Schul⸗Disciplin und Schul⸗Ordnung, e) das Aeußere gehöre, was zum Unterrichte nöthig ſei. Er ſchließt dieſen Abſchnitt mit den Worten: Endlich iſt es noch weſentlich, auf eine verhältnißmäßige Belohnung und den Unterhalt der Lehrer vorderſamſten Bedacht zu nehmen. Das Amt des Schulmeiſters iſt eines der wichtigſten, und zugleich der mühſamſten. Der, dem ſein Amt, gute Chriſten und nützliche Bürger des Staates zu bilden, in Erfüllung ſeiner Pflichten heilig iſt, verdienet nebſt dem nöthigen Lebens⸗Unterhalte alle Achtung des gemeinen Weſens. In Abſicht auf beyde Gegenſtände hat die ehemalige Kurfürſt⸗ liche Schul-Commiſſion vieles vorgearbeitet, worin der Faden bey einer neuen Organiſation wie⸗ der anzuknüpfen iſt. 2

Hierauf folgen im dritten und vierten Kapitel die Gedanken des Verfaſſers über eine Reform der unter allen Umſtänden vollſtändig zu trennenden Stadtſchulen für die weiblihe und für die männliche Jugend. Die letzteren wicl von Coll ſo eingerichtet wiſſen, daß die Schüler darinGelegenheit haben, ſolche Kenntniſſe und Fertigkeiten zu erwerben, welche ſie zu ihrem künftigen Berufe als Handwerker, Wirthe, Künſtler, Kaufleute, Fabrikanten und Gelehrte, über⸗ haupt von welcher Art derſelbe auch ſei, vorbereiten. Demzufolge ſollen die Stadt⸗Trivialſchulen für die Knaben in zweiSectionen zerfallenDie erſte wäre in 2 auch 3,Ordnungen abzutheilen, worin ſtufenweife, und nach dem Alter und Fertigkeit die Schüler zu der Bildung gebracht werden, die ſie nothwendig erreicht haben ſollten, um in einen der oben benannten Stände den gelehrten