Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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9.

Dieſe geſetzliche Beſtimmung wurde durch den§ 63 nur dahin abgeändert, daß jeder Religion der Beſitz und ungeſtörte Genuß ihres eigenthümlichen Kirchengutes und Schulfonds nach der Vorſchrift des weſtfäliſchen Friedens ungeſtört verbleiben ſolle. Demnach fiel auch die Oberauf⸗ ſicht und Verwaltung der Güter und Renten der vormals trieriſchen Lande, welche auf der rechten Rheinſeite zur Zeit des Friedensſchluſſes gelegen waren, der Regierung des Fürſten zu Naſſau⸗ Weilburg anheim. In dem ehemaligen Erzſtifte Trier war der zum Unterrichte beſtimmte ſehr reichhaltige Fonds in verſchiedene Zweige vertheilt. Er beſtand theils aus den Gütern und Be⸗ ſitzungen des Seminariums und der Univerſität zu Trier, theils aus jenen des Schulkollegii zu Coblenz, theils aus den verordnungsmäßig den Abteien auferlegten Beiträgen*). Alle dieſe Theile waren dem Unterrichte und der Bildung der Jugend gewidmet geweſen. Nach der Verfügung des Fürſten ſollte der Zweck auch für die Zukunft derſelbe bleiben. Allein es war keine leichte Aufgabe, den auf das Fürſtenthum kommenden Antheil jener Fonds zu ſammelu und flüſſig zu machen. Viele Obligationen waren in den wirren Zeiten des Krieges abhandeu gekommen; auf manche Güter wurde von verſchiedenen Seiten Anſpruch erhoben; andere Beſitzungen waren auf ungeſetzliche Weiſe in Hände gelangt, denen ſie ſchwer zu entreißen waren. Der Reſt wurde von dem Erzbiſchöflichen General⸗Vikar Beck in Limburg**) verwaltet, den der letzte Kurfürſt von Trier Clemens Wenzeslaus im Jahre 1801 nach Abſchluß des Lüneviller Friedens proviſoriſch damit beauftragt hatte.

Durch eine gütliche Verſtändigung mit dem General⸗Vikar übernahm im Dezember 1805 die fürſtliche Regierung zu Ehrenbreitſtein die Verwaltung des trotz ſeiner Zerſplitterung noch be⸗ deutenden Vermögens und bemühte ſich angelegentlich, dieſem ſog.Doctions⸗Fonds ſein volles Eigenthum wiederzuverſchaffen. Man verſprach ſich einen jährlichen Ertrag von mindeſtens 7000 Gulden.In die Einzelheiten der gerichtlichen Verhandlungen über die erſtrebte Vervollſtändigung des Doctionsfonds einzugehen, iſt hier nicht der Ort. Nur ſo viel ſei erwähnt, daß nach einer im Jahre 1806 gemachten Aufſtellung die ſichere und wirklich flüſſige Jahres⸗Einnahme A von den Gütern...... 3238 Gulden 30 Kreuzer B. von Kapital⸗ und Benefizial⸗Renten 2296 42

in Summa 5535 Gulden 12 Kreuzer betrug. Dazu kamen C.Rückſtände, die zum Beſten des Fouds beigetrieben werden müſſen und können, 6214 Gulden Kapital. D.theilweiſe gute aber dermal nicht flüſſige und gleich exigible Kapi⸗ talien 28475 Gulden. E. Verlorene Kapitalien, von denen nur die Zinsrückſtände bis zum 1. December 1802**) in Anſpruch genommen wurden: 136048 Gulden. Nach der feierlich ver⸗ hrieften Erklärung des Fürſten ſollten die Einkünfte dieſes Doctionsfonds für alle Zeiten zur Hebung des katholiſchen Schulweſens in ſeinem Staate benutzt werden.

*) Vergl. hierlber: Marx: Geſch. des Erzſtefts Trier V. S. 6979. *) Das jetzige Bisthum Limburg iſt erſt im Jahre 1827 errichtet worden. ***) Seit dieſem Tage war Naſſau⸗Weilburg im factiſchen Beſitze der neuen Landestheile.