Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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ſchon vorhanden iſt, der geeigneteſte Ort, dem Wir demnach dieſe Beſtimmung geben.

Durch das Bau⸗Departement werdet Ihr dieſe Gebäude unterſuchen und über den Raum, insbeſondere in wiefern er zu den Wohnungen der Lehrer ganz oder theilweiſe genüge, Bericht einziehen, um ihn ſodann mit Anträgen an Uns gelangen zu laſſen.

Welche Abtheilungen der Schul⸗Einrichtung zu geben welche Lehrer und wie viele an⸗ zuſtellen ſeyen? darüber erwarten Wir eure gutachtlichen Vorſchläge, und mögt ihr, was die katholiſche Religionslehre und den dazu auszuwählenden Katechism betrifft, zuvorderſt mit der bi⸗ ſchöflichen Behörde Rückſprache halten*); und es kann Uns als Landesherrn gleichgültig ſeyn, ob dieſe Lehrer aus dem geiſtlichen oder weltlichen Stande gewählt und in Vorſchlag gebracht werden. Wir ziehen allerdings Inländer vor. Da ſie jedoch nur die Werkzeuge ſind, wodurch höhere Zwecke ſollen erreicht werden, ſo habt ihr euch nicht daran zu binden, ſondern nur ihre Tauglich⸗ keit und ihr Verdienſt ſtets und vorzüglich im Auge zu behalten.

Ihr werdet ohne Zweifel in einemhin, wie dann euer präliminar Bericht auch deſſen Erwähnung thut, auf die Verbeſſerung der untern Schulen und auf die Bildung der Schulmeiſter eure Aufmerkſamkeit richten und Wir empfehlen euch das nicht nur, ſondern erwarten mit Zuver⸗ ſicht, daß eure nächſten Anträge dieſen Gesenſtand umfaſſen und mit dem Uebrigen in Verbindung ſetzen. Die Viſitationen werden, beſonders wenn ſie mit Nachdrucke und nach vorher eingezogenen Gutachten der erſten geiſtlichen Stelle*) vorgenommen werden, ein gutes Mittel abgeben, dem Ver⸗ falle vorzubeugen und die verdienteſten Männer auszuzeichnen oder zu befördern.

Schloß Engers den 12ten November 1804.

. Friedrich Wilhelm, Fürſt zu Naſſau. An die Fürſtliche Regierung zu Ehrenbreitſtein.

In§ 37 des Reichs⸗Deputations⸗Rezeſſes war feſtgeſetzt worden:Die auf der einen (rechten) Rheinſeite beſindlichen Güter und Einkünfte, welche Spitälern, Fabricken, Univerſitäten, Collegien und andern frommen Stiftungen wie auch Gemeinden der andern Rheinſeite gehörten, bleiben davon getrennt und der Dispoſition der respectiven Regierungen überlaſſen.

*) In dem urſprünglichen Dekrete war der Wortlaut folgender:Welche Abtheilungen der Schuleinrichtung zu geben, welche Lehrer und wie viele anzuſtellen ſehen Darlber mögt ihr zuvorderſt mit der Biſchöf⸗ lichen Behörde Rückſprache halten n. ſ. w. Auf den Vorſchlag der Regierung zu Ehrenbreitſtein änderte der Fürſt dieſe Stelle vor der Beröffentlichung und gab ihr die oben mitgetheilte Form. Desgleichen beantragte die Regierung,um der Biſchöflichen Behörde nicht eine nicht in der Natur der Sache liegende und ihr gar nicht zuſtehende Befugniß zur Beſchränkung der landesherrlichen Rechte einzuräumen, daß der Schlußpaſſus des Patents, der anfänglich ſo gelautet hatte:Die Biſitationen der Schulen aller Art werden für die Zukunft, wenn ſie mit Nachdruck und ge⸗ meinſchaftlich mit den Oberen vorgenommen werden u. ſ. w. die im Text abgedruckte Faſſung erhielt. Der Furſt ging auf die Borſchläge ſeiner Regierung ein.