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sich nur wenige Andeutungen über diese Punkte. Als Schulbücher werden in dem Programme von 1809 aufgeführt: das neue Spruchbuch von Bickel, Nicolai's Naturkunde, Gaspari'’s Erdbeschreibung, Gallètti's Elementarbuch der Geschichtskunde, Wenck's lateinische Grammatik, Scheller's kleines Wörterbuch, Cornelius Nepos, Hecker's lateinisches Lesebuch, Zimmermann's lateinische Anthologie, Werner's practische Uebungen zum Uebersetzen in das Lateinische, Mozin's französische Sprachlehre, Gedike's lateinisches Lesebuch. Später (1813) wurde auch Julius Caesar und Ovid's Tristien, sowie ein Auszug aus Anacharsis Reisen gelesen, und es erregte das Missfallen, als der Conrector im Sommer 1816 Sallust, Virgil und Voltaire's Henriade mit den Vorgeschritteneren zu lesen versuchte; er musste von seinem Vorhaben abstehen.
In Betreff des Religionsunterrichts bemerkt das Programm von 1809, dass bei der sonntäglichen Andacht, welche, wie der wöchentliche Religionsunterricht, von Zöglingen aus allen christlichen Religions- classen besucht wird, sich alle Classen in einem Zimmer versammeln. Nach dem ganz allgemeinen Aus- druck„christlich“ scheint, wie oben bemerkt, eine Scheidung nach Confessionen nicht stattgefunden oder ein Schüler katholischer Confession nicht dagewesen zu sein. Erst im Jahre 1816/17 wurde dieser Unter- richt nach Confessionen getrennt.
Wir reihen hier eine Aenderung im Stundenplan an, welche im Winter 1813/14 getroffen wurde. Bis dahin begann im Sommer und Winter der Unterricht des Morgens um 7 Uhr. Am 15. October 1813 ersucht der Kammerzahlmeister Willet,„Vater von 5 Kindern, die Frühstunde von 7—8 Uhr, eine Stunde, in welcher im Winter noch Finsterniss die Erde umhülle und der Boden auch mehrentheils mit tiefem Kothe, oft mit gefährlichem Glatteise bedeckt sei, in eine andere, vom hellen Tageslichte be- leuchtete Stunde, wenigstens für die Wintermonate zu verlegen, da einer solchen Massregel nur der, so ziem- lich verbleichte Nimbus des Alterthums entgegenstehe“. Der Bericht des Rectors macht zwar dagegen gel- tend, dass man den Naturhindernissen muthig begegnen und namentlich auch früh aufzustehen schon als Kind lernen müsse, sowie, dass es nicht gerathen sei, den zarten Geist der Kinder durch vierstündigen Unterricht, der nunmehr nothwendig werde, allzusehr zu ermüden; indessen könne man den Versuch machen, wie es auch seit einigen Jahren in Frankfurt, Darmstadt und Gotha geschehen sei, müsse dann aber jeden- falls eine Pause von 15 Minuten in den Vormittagsunterricht einschieben. Die Regierung genehmigte da- raufhin bis auf Weiteres, dass in den Monaten November, December, Januar und Februar der Unterricht erst um 8 Uhr beginne.
3. Das Lehrerpersonal. Anfangs war die Schule nur mit drei Lehrern besetzt, dem Rector Schellenberg, Conrector Bickel und Schreibmeister Hildenbrand, von denen jene beiden je 28 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilen hatten. Erst im Sommer 1807 gelang es einen französischen Sprachmeister ¹) in der Person des Prof. Gladbach zu gewinnen, welcher bis dahin in Paris gelebt hatte; um dieselbe Zeit trat der Lehrer Kunz für den Rechenunterricht ein. Gladbach erhielt ausser den Reisekosten von 110 fl. für 18 Stunden wöchentlich eine Besoldung von 350 fl., 6 Malter Korn und S des Schulgelds, Kunz 4 Malter
Korn und 2 Malter Gerste.
¹) Man hatte unter Anderem auch Verhandlungen mit einem Franzosen Simonaire zu Kreuznach ange- knüpft; derselbe hatte sich auf Zureden des reformirten Pfarrers zu Heddesheim in“ der Erwartung, dass die Reisekosten vergütet würden, persönlich vorgestellt. Als er seine Hoffnung vereitelt sah, gab er eine Bittschrift an den Minister von Marschall um Erstattung seiner Unkosten ein; dieselbe schliesst also:„So bitte ich Ihre Excelenz(sic) mir als einem gekränkten französischen Bürger, in dero Schutz ich mich in tiefster Ehrfurcht werfe, zu diesem schriftlichen Ausspruch schleunigst zu verhelfen“. Bezeichnend für die Zeitverhält- nisse(Rheinbund!) ist, dass,„obgleich eine Vergütung dieser Reise nach Recht und Billigkeit nicht zugebilligt werden kann, doch dem N.... aus vordringender Milde eine Beisteuer von elf Gulden aus der hiesigen Land- armencasse ein für allemal“ verwilligt wurde. Wiesbaden, den 25. Juli 1807. E. R. S. Offenbar scheute man sich einem französischen Staatsbürger eine, wenn auch ungerechtfertigte Forderung abzuschlagen. 1
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