— 13.— Erste Zweite Tochter, Rector. Con- Sihs. Schreib- 3 prach- Lehrgegenstände: Classe. schule. rector. meister. lehrer. 1 Stunden. Stunden. Stunden. Stunden. Stunden. Stunden. Stunden. 1. Religion und Moral..... 4 R. 4 C. 4 4—— 2. Naturkundo...... 2 R. 2 C. 2 2—— —([14 7. 10——— 3. Latein 1I. S,0.6 C 8 16 4. Französisch...... 6 6 6—— 18— 5. Deutsch. 4 3 R. 2 R. 2 C. 5 2—— 6. Geographie und Geschichte.a 2 R. 2 C. 2 R. 4 2—— 7. Rechnen.... 2 R. 240. 2 R. 4 2—— 8. Mathematik(Geometrie) 1 R.—— 1——— 9. Schreiben.. 1 2 2——— 5 Summa.. 35 30 20 28 28 18 5 (R.= Rector, C.= Conrector.)
Die Vertheilung der Lectionen und Stundentabellen siehe im Anhang III.
In Bezug auf die Personalfragen machte die Besetzung der zweiten Hauptlehrerstelle keine grosse Schwierigkeit. Der Superintendent Bickel schlug mehrere Candidaten vor, in erster Linie seinen Neffen Joh. Phil. Bickel, welcher, geboren 1780, die Universität Halle besucht und am Waisenhause daselbst Unterricht ertheilt hatte. Damit er nicht, wie er sagt, des Nepotismus beschuldigt werde, hatte der Superintendent ein Zeugniss des allgemein hochgeachteten Professors Snell zu Idstein über die Befähigung seines Candidaten beigebracht. Dieses Zeugniss des Professors Snell rühmte dessen gute Schulkenntnisse und Uebung im In- formiren, die er schon auf dem Gymnasium erworben und in Halle vervollkommnet habe, die Reife seiner Jahre und seines Geistes, sowie den gelassenen, sanften und gesetzten Charakter, überhaupt seine anerkannte Rechtschaffenheit. Daraufhin wurde ihm die Stelle eines Conrectors verliehen, und er hat nach den in den Acten vorliegenden Aeusserungen vollständig den auf ihn gesetzten Erwartungen entsprochen. Als Schreib- meister zog man den Lehrer Hildenbrand heran. Einen französischen Sprachmeister konnte man lange Zeit nicht finden, erst dreiviertel Jahre nach Eröffnung der Schule gewann man eine dazu geeignete Persönlichkeit.
Die Besoldungen wurden in folgender Weise geregelt:
1. Der Rector erhielt eine Zulage von 100 fl., 6 Malter Korn und 5 Malter Gerste; dabei wurde er von seinen Amtsverrichtungen als Vicarius entbunden, behielt aber auf seinen Wunsch die Pfarrei Clarenthal.
2. Der Conrector erhielt 375 fl. an Geld, 10 Malter Korn und 6 Malter Gerste, dazu später (28. Juni 1810) auch 3 Klafter Holz, musste aber dabei die Dienste eines Pfarrvicarius übernehmen; diese bestanden darin, dass er dreimal im Jahre(am Gründonnerstage, zweiten Oster- und zweiten Weih- nachtstage) in der Stadtkirche zu predigen, bei dem heiligen Abendmahle zu assistiren und bei etwaiger Krankheit eines Pfarrers auszuhelfen hatte.
3. Der französische Sprachmeister sollte erhalten 350 fl., 10 Malter Korn und 2 Malter Gerste.
4. Der Schreibmeister 50 fl., 4 Malter Korn, 2 Malter Gerste.
Von dem Betrage des Schulgeldes sollte zunächst die Miethe, Feuerung u. s. w. bestritten, der Rest aber dergestalt vertheilt werden, dass der Rector und Conrector je ⁄, der Sprachmeister ⅛ erhalte;
die bisher üblichen Neujahrsgeschenke aber sollten in Zukunft ganz wegfallen. 2*
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