Aufsatz 
Geschichte der Friedrichsschule zu Wiesbaden : Separatabdruck aus dem Programm des königlichen Gymnasiums, Ostern 1880 / von Fr. Otto, Oberlehrer am königlichen Gymnasium zu Wiesbaden
Entstehung
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Kein Wunder, dass der Rector Schellenberg, erfüllt von den pädagogischen Idealen, die er in Jena sich gebildet, und bekannt mit den Einrichtungen der Schulen anderer Staaten, mit den Leistungen der- jenigen Schule, die er übernahm, unzufrieden war und sie aus dem Verfalle, in welchem sie sich befand, emporzuheben trachtete. Doch zufrieden war er mit seinen Erfolgen und der Einrichtung, wie er sie ge- schaffen und wir sie oben dargelegt haben, nicht; in seinem Berichte hebt er folgendes als Hauptmängel der Lateinschule hervor:l. Der Lehrer, sagt er,hat drei Ordnungen zu gleicher Zeit zu unterrichten; während er eine Ordnung unterrichtet, übt sich die andere im Rechnen und Schreiben ¹). 2. Der Unterricht im Schönschreiben ist von jeher mangelhaft; die Unterrichtszeit oder mehr noch das Geschick des Lehrers reicht nicht aus. 3. Der französische Unterricht fehlt ganz allerdings ein für jene Zeit doppelt grosser Mangel; denn die Stiftung des Rheinbundes stand damals bevor.4. Oft werden nicht gehörig vorbereitete Subjecte aufgenommen, ein Umstand der darin seine Erklärung findet, dass die Aufnahme, wie oben bemerkt, nicht von dem Rector allein abhing. Dazu trat, qass die Schule zugleich Vorbereitungsschule für das Gymnasium und für den unmittelbaren Eintritt in das practische Leben sein sollte. Mit dem besten Willen konnte ein Lehrer unter so schwierigen Vorbedingungen offenbar nicht viel leisten. Ein Bericht der Regierung vom 2. November 1805 nennt denn auch die sämmtlichen Schulanstalten der Stadt, da auch die deutschen Schulen zum grossen Theile weniges leisteten,notorisch sehr verwahrlost, obgleich er dem Eifer und den Erfolgen desin seinem Berufe enthusiastisch lebenden Rectors, der selbst die Schwierigkeiten besiege oder unnachtheilig mache, welche die Natur in seiner physischen Bildung der vollkommenen Aus- führung seiner Berufspflichten entgegengesetzt habe(Schwerhörigkeit), volle Gerechtigkeit widerfahren lässt.

II.

Wir haben oben gesehen, wie im Jahre 1744 die Verlegung der Regierung nach Wiesbaden eine Umgestaltung der Lateinschule anregte. Ein ähnlicher Umstand trat ein, als in Folge des Reichsdeputations- hauptschlusses vom Jahre 1803 das Fürstenthum Nassau eine bedeutende Vergrösserung erfuhr; für die verlorenen linksrheinischen Besitzungen im Betrage von 19-M. erhielt der Fürst auf dem rechten Rhein- ufer eine Entschädigung von 36 ¾-M., darunter eine stattliche Anzahl von geistlichen Besitzungen und Klöstern ²), die alsbald eingezogen wurden und reiche Mittel zur Verfügung stellten. In Folge dieser Ver- änderungen war auch die Zahl der Regierungsbeamten gewachsen, und diese zunächst empfanden den Mangel an einigermassen befriedigenden Lehranstalten höchst unangenehm.

Von diesen Kreisen nun ging abermals die Anregung zu einer Umgestaltung und Erweiterung der Schulen zu Wiesbaden aus, doch zunächst nicht der Lateinschule; sondern man wünschteeine Erziehungs- anstalt, in welcher nicht allein die Söhne, sondern auch die Töchter des gebildeten Standes oder der Civil- dienerschaft eine ihrer künftigen Bestimmung angemessene Bildung empfangen könnten; zu keiner Zeit sei der Mangel einer solchen fühlbarer gewesen, als nach der nunmehr stattgehabten Vermehrung der Civil- dienerschaft, Regierungsrath Kayser unddie übrigen Interessenten ersuchen daher in einer Eingabe vom 18. November 1804 den Fürsten, derselbe möge geruhen, aus irgend einem der überrheinischen anheim- gefallenen Fonds die Mittel anzuweisen, welche zur Anstellung und nothdürftigen Salarirung eines eigenen Lehrers hinreichend wären, und bitten zugleich um die Erlaubniss, dieser Schule den Namen Friedrichs- schule nach dem Namen des Fürsten Friedrich August beilegen zu dürfen ³). Beigelegt war dem

¹) Vergl. den Lectionsplan im Anhang I.

²) Vergl. die Zusammenstellung von Weidenbach in den Annalen des Vereins f. nass. Alterthumskunde und Geschichtsforschung, X, pag. 253 sqq.

³) Eine Genehmigung dieser letzten Bitte findet sich nicht bei den Acten, doch heisst die in der Folge erweiterte Lateinschule sofort Friedrichsschule.