Aufsatz 
Der Mythus der Götterdämmerung, seine ethische und pädagogische Bedeutung
Entstehung
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letzteren Stelle ist der einäugige Hagen getreten, den der Dichterkomponist zu einem Sohne des nach der Wiedergewinnung des entrissenen Nibelungenringes strebenden Zwergkönigs Alberich macht. Und hiermit kommen wir zu dem tiefsinnigen Leit- motiv der ganzen gewaltigen Tondichtung, zu dem verhängnis- vollenRing des Nibelungen. Auch nach dem Inhalt nordischer Göttersage ruht in der Tiefe des Rheins ein unermesslicher Goldhort in der Hut der Nibelungen, d. h. unterirdischer Wasser- geister, deren einer Andvari heisst, ein tückischer Zwerg, an dessen Stelle bei Wagner Alberich tritt, der den Rheinnixen den Schatz entreisst. Reichtum und Macht, die der aus dem Golde zu schmiedende Nibelungenreif gewährt, stehen in tiefsinnigem Gegensatz zu selbstloser Liebe, und nur werder Minne Macht entsagt, erzielt sich den Zauber des Goldreifs. Das thut der lüsterne Alp, der umsonst um der Rheintõchter Liebe gebuhlt. Dies ist ganz eigenartige Erfindung Wagners, denn Vorhanden- sein des schätzemehrenden Nibelungenrings(sog. Andvaranaut), sowie Gewinnung, beziehungsweise Entreissung des Goldhorts aus den Händen des ihn hütenden Wasserkobolds Andvari wird nach einem nordischen Mythus ganz anders geschildert.

Darnach waren einst drei Asen: Wodan, Hönir und Loki bei einer Wanderung zu einem Wasserfall des Rheins gekommen und dort hatte letzterer mit einem Steinwurf einen riesigen Otter getötet, der auf einem Felsblock sitzend einen Lachs ver- zehrte. Dieser Otter war aber eigentlich der Sohn eines Riesen Hreidmar und pflegte sich nur in diese Gestalt zu verwandeln, wenn er auf Fischfang ausging. Als nun die drei Asen bei seinem Vater später einkehrten und sich Loki seines Abenteuers rühmte, indem er dabei den abgezogenen Otternbalg vorzeigte, erhoben Hreidmar und seine beiden anderen Söhne, Fafnir und Regin, die Brüder des gemordeten Ottur, ein Wehegeschrei, schlugen die hier sehr ohnmächtigen Götter in Bande und verlangten von ihnen das nach altgermanischem Volksrecht übliche Wehrgeld, d. h. den Leichnam des Erschlagenen mit Gold zu ersetzen. Dies hiess in dem gegebenen Falle den Otternbalg mit Gold zu füllen und auswendig damit zu verdecken. Daher mag wohl die Redensart von reichlicher Messung stammen, wenn man sagt:Die Hülle und Fülle.