Aufsatz 
Über einige Lehren der Nikomachischen Ethik und ihre Beziehung zur Politik / von Munier
Entstehung
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keit betrachtet, wie sie in Einklang und Wechselbeziehung mit der ethischen Tugend Ziel und End- zweck des sittlichen Lebens bestimmt. Nach ihrer besonderen Function ist sie die Fertigkeit der praktischen Vernunft, welche die zur Verwirklichung des Zweckes geeigneten Mittel zu treffen weiss. Als solche beruht sie auf richtiger Ueberlegung und Berathung(esorlia) und hat zu ihrer natäürlichen Voraussetzung die Jewvörne, welche ohne den guten Zweck zur Verschlagenheit(eνοεραυα) wird ¹2).

Was nun das Verhältniss der Klugheit zur Staatskunst betrifft, so sind beide an sich eine und dieselbe Fertigkeit und nur in der Anwendung verschieden. Dem gewöhnlichen Sprachgebrauche nach erhält die †oονote diesen Namen nur, insofern sie sich mit dem eigenen Besten des Individuums beschäftigt. Wendet sie ihre Thätigkeit der Familie zu, so heisst sie Haushaltungskunst,(oixονοννναν. In Bezug auf den Staat wird sie wieder verschieden benannt, je nachdem sie auf das Allgemeine geht und leitend ist, oder ausführend und auf das Besondere gerichtet. Jenes ist die Gesetzgebung(vouo- 9niaα), dieses die Staatskunst(ox⁴εz im engern Sinne), die wieder in eine berathende(Sorxevrtd) und eine richtende(duæαoανæ) zerfällt. Wenn man aber die Staatsmänner vielgeschäftig(νννεραeν oνες) nennt und nur die, welche das Gute für sich suchen für klug(ꝓporiuore) erklärt, so bedenkt man nicht, dass es unmöxglich ist, des eigenen Wohles wahrzunehmen, ohne sich am Haus- und Staatswesen zu betheiligen; denn der Mensch ist von Natur zur Familien- und zur Staatsgemeinschaft bestimmt ¹³⁸). Uebrigens steht die Klugheit nicht über der Weisheit, ebensowenig als die Heilkunde über der Gesundheit. Die Weisheit gehört dem edleren Theile der Seele, dem Göttlichen in uns an (dpxεενετ α Seiorärn r rid μόμι Met. I, 2), die Klugheit ist nur die reinmenschliche Tugend. Sie jener überordnen wäre eben so ungereimt, wie wenn einer behaupten wollte, die Staats- kunst herrsche über die Götter, weil sie über alles im Staate waltet. Die Klugheit gebietet vielmehr nur im Dienste der Weisheit, der sie dié Bahn ebnet, und die ihrer nur bedarf um, ungestört von Leidenschaften, ihr Werk verrichten zu können, ähnlich wie der Hausberr einen Yerndlter nöthig hat,

damit er, der Sorge für das Nothwendige entledigt, seine ganze Thätigkeit dem Schönen und seinen Pflichten widmen kann ¹³⁴).

Da sonach, wie wir gesehen, die Klugheit das gesammte menschliche Handeln regelt und, gleich- sam das votschauende Auge der Seele(a ric Jrxnc), nach allen Richtungen hin, im Staats- wie im Privatleben, als die gebietende(Erurxrie), das Ganze sowohl wie das Einzelne ordnende und leitende Tugend(Aperexrouei) sich darstellt; so wird auch auf ihr der specifische Unterschied in der sittlich-geistigen Eigenthümlichkeit beruhen, welcher zwischen dem von Natur Herrschenden und dem Beherrsehten, zwischen Mann und Weib, Vater und Kindern, Sklaven und Herrn stattfindet. Denn es muss die Tugend eines jeden dem Berufe angemessen sein, den er als Glied des gesellschaft- lichen Organismus zu erfüllen hat, und wie die Aufgabe des Herrschenden von der des Beherrschten der Art und nicht bloss dem Grade nach verschieden ist, so trägt auch ihre beiderseitige Tugend ein

132) S. die S. 13 citirten Stellen. 133) E. Nic. VI, 8, 15; E. Eud. VII, 10. 1242, a, 22 6 Jdo ³νννι οσσσοσ

00 6 π☛Oετμιαιιν, Aeνmνμ⁴ εασ olaovobr ov. 134) E. Nic. VI, 7, 4 6; c. 13, 8;3 M. Mor..1. 35, 1198, b, 8.