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VI. Rekanntmadhang wigteeüber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anstalt.
Das neue Schuljahr beginnt am 1. Oktober 1858. Die Ammeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium finden unter Vorlegung des Geburtsscheines und Schulzeugnisses in der ersten und letzten Ferienwoche und zwar am f4., 15., 16. August, am 28., 29., 30. Septomber von 9 bis 1 Uhr statt. Als Normaljahr bef der Aufniline neuer Schüler gilt 4
kür die VIII. Klässe das 2urüdheelegte 10.—
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Diejenigen, welché un die VIII. Klasse eintreten Waſſe milssen die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, ziemliche Sicherheit in der Orthographie des Deutschen und Gewandtheit im Aussprechen und Anschreiben grösserer Zahlenverbindungen, sowie vollstindige
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Kenntniss der vier Grundrechnungen in ganzen unbenannten und benannten Zahlen besiczem N
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OPr. Grieser.


