12
wir, indem wir es thun 7³). Auch weist die Natur selbst durch die Reihenfolge, in welcher die ver- schiedenen Seelenvermögen sich entwiekeln, darauf hin, dass die Gewöhnung der Ausgangspunkt für die Tugend sein müsse*). Denn in dem werdenden Menschen ist ausschliesslich das vegetative Princip thätig, in dem gewordenen waltet das begehrende vor, und erst in dem vollendeten ist der Geist zu freier Selbständigkeit herangereift. Wie sonach das Sinnliche früher sich bethätigt, als die Vernunft, so muss auch gleich mit dem Erwachen der Begierde eine der Tugend gemässe Gewöhnung und Leitung derselben beginnen, damit später, ungehemmt von dieser Seite, die Vernunft im Lichte des Bewusst- seins das sittliche Werk zum Abschlusse bringe, und die Tugend in ihrer ganzen Vollendung und Schönheit das Leben beglücke. Unterbleibt dagegen die frühzeitige Gewöhnung zur Tugend, walten die Triebe regellos in der Seele; so muss es in der Folge der Vernunft schwer, wo nieht unmöglich werden, die widerstrebende Sinnlichkeit zu bändigen und zum festen Besitze der Tugend zu gelangen; denn die Leidenschaft hört nicht auf Gründe, sie weicht nur der Gewalt ³0).— Da ferner die Gefühle der Lust und Unlust, in welchen sich der allgemeine Lebenstrieb kund gibt, die besonderen Triebe durchdringen und begleiten und uns zum Handeln und Unterlassen bestimmen; so bezieht sich die Tugend ganz eigentlich auf diese Gemüthsaffectionen 5¹), indem sie lehrt, wie und über welche Gegen- stände man Lust und Unlust empfinden soll. Daher haben wir an der auf unser Handeln folgenden Lust ein Kriterium, ob wir eine Tugend besitzen oder nicht; mässig z. B. wird der sein, der sich mit freudigem Gefühie der körperlichen Genüsse enthält, zügellos dagegen, wer nur mit Widerwillen Ent- haltsamkeit übt, und dasselbe ist bei den übrigen Tugenden der Fall. Es ist demnach von entschei- dender Wichtigkeit, dass die Jugend von vornherein gewöhnt werde, sich auf die rechte Weise zu freuen und zu betrüben; dies ist eine Hauptaufgabe für den Gesetzgeber, und von der Lösung derselben hängt es ab, ob die Verfassung eines Staates gut oder schlecht zu nennen ist ⁵²). G Naturbedingungen der Sittlichkeit. Durch drei Dinge, die im Einklang stehen müssen, sagt A. in seiner Politik ³³), wird der Mensch gut und tugendhaft: durch die Natur, d. i. durch eine bestimmte Körper- und Geistesbeschaffenheit, durch Gewöhnung und durch Vernunft. Und nach einer Stelle der N. Ethik ⁵⁴) sind die verschiedenen Tugenden von Natur in uns vorhanden; aber diese natürlichen Fertigkeiten(Protrah dperat), welche auch die Kinder und die Thiere besitzen, werden erst durch die Vernunft zu eigentlichen, bewussten Tugenden(ævpia dperat) erhoben: denn ohne ihre Leitung könnten sie sich statt nützlich sogar schädlich erweisen, ähnlich wie ein starker Körper, der sich ohne- das Licht der Augen bewegt, auch schwereren Verletzungen ausgesetzt ist.— Die ethischen Tugenden müssen also von Natur gewissermassen in uns vorgebildet sein, ehe sie ihre Vollendung durch die vernünftige Einsicht erhalten können 55). Aber auch die denkende Seele selbst muss, soll sie Führerin zur selbständigen Tugend sein, eine Beschaffenheit besitzen, die ausser dem Bereiche des mensch- lichen Willens liegt ³⁰); denn— was der Cardinalpunkt beim sittlichen Handeln ist— den richtigen Blick für den Zweck, die Fähigkeit, das Wahre vom Falschen, das wirkliche vom scheinbaren Guten zu unterscheiden, kann niemand uns geben oder lehren; sie ist ein Geschenk der Natur(ei—νa), ein
78) E. Nic. I, 13; II, 1.— 709) Pol. VII, 15. 1334, b, 7 ff.— 80) E. Nic. X, 9.— 81) Ib. II, 3; Phys. VII. 3. 247, a, 7 ff.— 82) E. Nic. II, 1, 5;3 vgl. Pol. VIII, 1 init.; V, 9. 1310, a, 12.— 83) Pol. VII, 13. 1332, a, 38 ff.; vgl. E. Nic. X, 9, 6.— 84) E. Nic. VI, 13; vgl. Top. II, 11. 115, b, 14.— 85) E. Nic. II, 1, 3; M. Mor. II, 7. 1206. b, 19.— 86) E. Nic. III, 5, 17; Top. VIII, 14. 159, b, 12; vgl. M. Mor. I, 11. 1187, b, 28.


