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und Thun aufs Schöne gerichtet ist, während die Menge, steten Wechsels bedürftig, dem Schatten der sinnlichen Genüsse nachjagt, ohne Ahnung von der wahren Lust, die sie nie gekostet ³7). Gleich- wohl könnte es sein, dass trotz dieser auseinandergehenden Wege dennoch alle unbewusst dasselbe Ziel verfolgten, insofern nämlich der allgemeine Zug nach Lust seinem tiefsten Grunde nach vielleicht nichts auderes ist, als das Hinstreben des allen, auch den geringsten Geschöpfen inwohnenden Gött- lichen nach dem ihm verwandten Guten ³⁸).—
Wir haben in dem Vorstehenden den von A. gegebenen Begriff der Glückseligkeit nach seinen wesentlichen Merkmalen kennen gelernt. Es fragt sich jetzt: unter welchen Voraussetzungen wird diese Idee sich verwirklichen? Und hier kann allerdings nicht in Abrede gestellt werden, dass die materielle Unterlage, die conditio sine qua non des glückseligen Lebens, keine geringe Begünstigung von Seiten des Glückes und der äussern Verhältnisse erfordert. Die Glückseligkeit ist eben etwas durchaus Vollkommenes(rileo rdvrg arντος), wesshalb ihre Autarkie auch nicht auf das Indi- viduum beschränkt, sondern auf Freunde, Familie, ja den ganzen Staat ausgedehnt wurde. Der Glückselige muss die Güter des Leibes wie der Seele in vollem Masse besitzen ³⁹); durch den Mangel an Schönheit, an edler Herkunft, durch Kinderlosigkeit würde der Glanz der Eudämonie getrübt. Ein ganz Hässlicher, ein Vereinsamter, und noch mehr einer, der ganz schlechte Freunde oder Kinder hätte, oder dem die guten hinweggestorben, wäre kein sonderlich qualificirter Bewerber um das höchste Gut ⁴). Einem solchen— könnte man beifügen— bliebe wohl noch die Tugend, aber glückselig könnte er nicht sein. Aber auch die tugendhafte Wirksamkeit selbst, die A. nicht müde wird, als das Wesen der Glickseligkeit zu betonen, bedarf, abgesehen von dem zum Leben Nothwendigen, gar mancherlei Hülfsmittel ⁴¹), und um so bedeutenderer, je grösser und schöner die Thaten sind, die sie vollbringt. Freunde, Reichthum, politischer Einfluss sind mächtige Werkzeuge des Wirkens. Der Freigebige hat Geld nöthig, um sich als solchen im Handeln zu erweisen; ebenso der Gerechte zur Vergeltung empfangener Dienste; der Tapfere braucht Macht(èvναeνμs), wenn er Thaten ausführen soll, und der Mässige muss sich in einer Lage befinden, die ihm auch Unmässigkeit gestattet (Etorolα) 4²). Wie sollte es sonst kund werden, dass man eine Tugend wirklich besitzt 4³)2 In's Innere kann niemand schauen; auch der Schlechte heuchelt guten Willen. Mag es daher immerhin eine Streitfrage sein, ob die Absicht oder die Ausführung bei der Tugend den Ausschlag gebe— die vollstündige Tugend setzt offenbar beides voraus. Denn nicht durch das Wollen, sondern durch das Thun wird der Zweck erreicht; keine Thätigkeit aber kann vollendet sein, wenn sie durch Mangel an Mitteln gehemmt ist 44). 1.—
Erwäügt man nun den ganzen Umfang und die Grösse dieser Anforderungen an die Gunst des Geschickes und zugleich die mannigfachen Wechselfälle, denen das Wohl der Sterblichen unaufhörlich
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37) E. Nic. X, 9, 4.— 38) 1. VII, 13, 6; X, 2, 4.— 39) Ib. VII, 13, 2; Pol. VII, 1 init.— 40) Ib. L, 8, 16.— 41) E. Nic. 1I, 8, 15; VII, 13, 2; X, 8, 4.— 42) Da hier der Nachdruck auf die zur Darstellung der eth. Tugend nöthigen dusseren Mittel gelegt wird, so habe ich νυαέφmεςα nicht durch„Krafte u. E½0vO0G, nicht durch„Preiheit« wieder- gegeben. Ohne freie Verfügung über die eigne Person kann ja überhaupt von keiner Tugend die Rede sein. Anders Michelet in seinem Comm. zur N. Eth. p. 333 u. der von ihm angeführte Eustratius.— 43) Allerdings etwas antik Husserlich, aber doch immer besser, als ein thatenscheues Schwelgen in Tugendgefühlen.— 44) E. Nic. VII, 13, 2 00 Se,Hα υν sνεέρα λέιοο εεμια³μςονεμννπ; vgl. Pol. IV, 11. 1295, a, 35.


