5
andern Seite aber durch die gleichen Befugniſſe, die ſie ihren Mitgliedern verleiht, die Unter⸗ ſchiede der Nationalität und des Ranges innerhalb des eignen Kreiſes verſchwinden läßt.
So wird der Ritterſtand zum Träger des neuen Kulturlebens, das nach den Stätten, an denen es vorzugsweiſe gepflegt wird, das höfiſche genannt wird. Die Höfe nämlich, unter denen die Wohnſitze des höheren Adels zu verſtehen ſind, werden die Sammelplätze alles deſſen, was in damaliger Zeit an Glanz des äußeren Lebens, an Feinheit der Sitte und geiſtiger Bildung vorhanden iſt, in dem Maße, daß nun höfiſche Sitte gradezu gleichbedeutend wird mit feiner Sitte, was noch in unſrer heutigen Sprache an den in ähnlichem Sinn ge⸗ brauchten Wörtern höflich und hübſch zu erkennen iſt.
Dieſe ritterliche Geiſtesbildung ſchließt ſich jedoch nicht völlig vom Volke ab, ſondern alle aufwärts ſtrebenden Kräfte werden von ihr ergriffen. Wie die Geiſtlichkeit nicht unbe⸗ rührt bleibt und zu größerer Teilnahme am weltlichen Leben herangezogen wird, ſo haben auch die hervorragenden Bürger der Städte, z. B. die großen Kaufleute, die den Schutz ihrer umwallten Heimat übernommen haben, zum Ritterſtande mancherlei Beziehungen gehabt. Aus ſolchen dem Rittertum nahe ſtehenden Kreiſen iſt auch Gottfried von Straßburg hervorge⸗ gangen, der im Anfang des 13. Jahrhunderts lebte und die beſte Zeit des höfiſchen Lebens, obgleich ſeine Dichtung in mancher Beziehung ſchon auf den beginnenden Verfall desſelben ſchließen läßt, aus eigner Anſchauung kannte. Mit der höfiſchen Bildung wohl vertraut, kleidet er in Anlehnung an eine franzöſiſche Quelle, die uns nicht näher bekannt iſt, die Sage von Triſtan und Iſolde in das Gewand des höfiſchen Lebens, wie er es nicht bloß in Deutſch⸗ land, ſondern— das geht aus ſeiner großen Vorliebe für franzöſiſche Wendungen mit ziem⸗ licher Wahrſcheinlichkeit hervor— auch in Frankreich ſelber beobachtet haben mochte.
I. Der Ritter.
Wenn das höfiſche Leben, wie ſchon oben bemerkt wurde, auch alle, die nach höherer Bildung ſtrebten, mehr oder weniger beeinflußte, ſo trägt es doch ein durchaus ritterliches Gepräge, und wenn man es recht verſtehen will, ſo muß man ſich das Weſen des Rittertums, wenigſtens in den Hauptzügen, vergegenwärtigen. Zu dem Zwecke möge zunächſt die ritter⸗ liche Erziehung etwas näher ins Auge gefaßt werden.
Am Tage des erſten feierlichen Kirchgangs der Mutter(inleite genannt), der nach den Vorſchriften der Kirche ſechs Wochen nach der Geburt des Kindes ſtattfinden ſoll,(v. 1953 ff.) wird der Knabe, wohl meiſtens von der Mutter ſelbſt, ins Gotteshaus getragen und, indem er zugleich ſeinen Namen erhält, getauft. Die erſten ſieben Lebensjahre hindurch bleibt er im Elternhauſe, vorzugsweiſe unter der Obhut der Mutter, die ihn wohl mit den wichtigſten Begriffen der Religion bekannt zu machen und zu geziemendem Betragen anzuhalten ſucht, im ganzen aber in fröhlicher Freiheit leben läßt, ſo daß dem Dichter die erſte Jugend als eine beſonders glückliche Zeit erſcheint wegen der ſchweren Pflichten und zwangvollen Sorgen, die in der Folgezeit ſeiner harren.
Sobald er nämlich für ſchwierigere Leibesübungen kräftig und für anſtrengenden Un⸗ terricht reif genug iſt, wird er der zärtlichen Fürſorge der Mutter entzogen, daß er mit voller Hingebung die Laufbahn beginne, als deren hohes Ziel ihm die Ritterwürde winkt. Daß das Ritterleben ein fortwährendes Dienen ſei, ſoll ſchon dem Knaben zum Bewußtſein gebracht werden: 4415 ff. wan ritterschaft, alsé man seit,
diu muoz ie von der kintheit nemen ir anegenge oder st wirt selten strenge. 4428 ouch haân ich selbe wol gelesen, daz ére wil des libes nôt. Daher muß er eine Stufenfolge von Pflichten und Würden durchlaufen haben, ehe er unter die Ritter aufgenommen wird. Die erſte Stufe iſt bekanntlich die des Edelknaben(juncherrelin),


