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eine war der dritte, die andere der erſte Preis. Da der Studioſus Sander nach der Ausſage ſeiner Commilitonen und nach ſeinem eigenen Geſtändniſſe auch ein flotter Burſche und guter Schläger war, ſo hat er den Beweis geliefert, daß ernſte Stu⸗ dien und heiteres Studentenleben recht wohl nebeneinander möglich ſind. Er war Mitglied der Burſchenſchaft, und die äußern Zeichen dieſer Verbindung waren ihm noch in ſpäterer Zeit als Andenken an eine ſchöne Lebensperiode lieb und werth. Nach Beendigung ſeiner Univerſitätsſtudien bekleidete Sander einige Hauslehrerſtellen; er war zu jener Zeit in der Familie des Inſpectors und evang. Pfarrers Alefeld in Stockſtadt, ſodann in derjenigen des Kammerherrn und Obriſten der Garde du corps, Reichsfreiherrn von und zu Weichs in Darmſtadt, als Lehrer thätig. Die beſten Zeugniſſe über ſein Wirken in jenen Familien liegen noch vor. Im Oktober 1833 nach Mainz zurückgekehrt, bereitete ſich Sander auf ſein Staats⸗ examen vor, welches er im Frühjahre 1834 mit der Note„vorzüglich“ beſtand, worauf er durch Entſchließung Großherzogl. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 31. Mai 1834 unter die Zahl der Candidaten des Gymnaſiallehramtes aufge⸗ nommen wurde. Durch Verfügung des Großh. Oberſchulrathes vom 28. Juni 1834 wurde ihm der erbetene Acceß am Großherzogl. Gymnaſium zu Mainz, jedoch ohne allen Anſpruch auf eine deßfallſige Remuneration, geſtattet.„Den fehlenden Gehalt mußte Sander, da er kein Vermögen beſaß, durch Verdienſt mittelſt Privatſtundengebens erſetzen, woran er ſchon ſeit ſeinem 13. Lebensjahre gewöhnt war, und das er ſogar auf der Univerſität während ſeiner eigenen Studien nicht unterließ, um ſich einen Theil des nöthigen Unterhaltes zu verdienen. Als Privatlehrer war er damals an der Franz'⸗ ſchen Privatlehranſtalt in Mainz in deutſcher Sprache, Geſchichte, Geo⸗ graphie und Mathematik zur größten Zufriedenheit des Vorſtehers und in der Familie des Großherzogl. Staatsprokurators der Provinz Rheinheſſen, Herrn Parcus, thätig.— Gymnaſialdirector und Oberſtudienrath Dr. Reiter ertheilte Sander für die Zeit ſeines Acceſſes das Zeugniß, er habe ſich durch Kenntniſſe und Methode beſonders vortheilhaft ausgezeichnet und verdiene nicht we⸗ niger wegen ſeines Fleißes, ſeines Charakters und Benehmens empfohlen zu werden.
Auf die Verwendung des Profeſſors und Rektors der Hochſchule in Zürich, Dr. Rettig, vormaligen Lehrers am philologiſchen Seminare in Gießen, und diejenige des Dr. Reiter wurde Sander unter dem 10. Dezember 1835 durch Decret des Kleinen Rathes des Cantons Luzern auf ein Probejahr mit Zuſicherung definitiver An⸗ ſtellung zum Profeſſor der lateiniſchen und griechiſchen Sprache am Gymnaſium zu Luzern mit einem Gehalte von 1250 Schweizerfranken à 40 kr.— 833 fl. 20 kr. ernannt. Auf den nach Ablauf des Probejahres von dem Erziehungsrathe an den Schultheiß und Kleinen Rath des Cantons Luzern erſtatteten Bericht, daß Sander wäh⸗ rend ſeiner proviſoriſchen Anſtellung nicht blos durch ſeine Leiſtungen den Forde⸗ rungen der Schulbehörden entſprochen, ſondern ſich überhaupt als einen trefflichen Lehrer ausgewieſen habe, erfolgte durch Decret derſelben Behörde unter dem 26. Auguſt 1836 ſeine definitive Anſtellung in ſeiner ſeitherigen Eigenſchaft mit einem Ge⸗ halte von 1300 Schweizerfranken— 866 fl. 40 kr. Während ſeiner fünfjährigen Lehrthätigkeit in Luzern hat Sander nicht nur gewiſſenhaft ſeines Amtes gewartet, ſon⸗ dern auch immer an ſeiner eigenen Ausbildung gearbeitet. In jener Zeit ſtellte ſich bei ihm eine Vorliebe für naturwiſſenſchaftliche Studien ein, in Folge deren er ſich ſchätzenswerthe Kenntniſſe in der Geognoſie und Geolog ie, ſowie in der Me⸗


