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Wir meinen zunächſt die Willkür, womit bei Conſtituirung des Textes die moderne rhythmologiſche Schule mit Hugo Gleditſch durch„Weglaſſungen, Aenderungen der Wort⸗ ſtellung oder Ergänzung“ ihren Theorien glaubt zu Hülfe kommen zu ſollen. Hält dieſe Willkür mit der Ausſtattungsausgabe Herrn Friedrich Schuberts doch ſelbſt in die Schule ihren Einzug.— Noch mehr gilt es eine Verwahrung gegenüber einem gewiſſen, oben⸗ hin ſprechenden, ſich geiſtreich gerirenden Ton der Erklärung, eine Art, die ſich das Wort Goethe's in's Stammbuch ſchreiben mag:„Ich habe keine ſchlimmere Anmaßung gefunden, als wenn Jemand Anſprüche an Geiſt macht, ſo lange ihm der Buchſtabe noch nicht deutlich und geläufig iſt.“ Wir haben es kein Hehl, daß es inſonderheit der Commentar Herrn
Reallexikon von Horaz wörtlich:„Das rührend liebliche Bild, das er uns(sat 1, 6) von der weiſen und liebe⸗ vollen Führung des Vaters entwirft, macht dem Sohn wie dem Vater gleich viel Ehre“?— Aber geſetzt, ich könnte mit einem derartigen Einzelbeleg nicht aufwarten, darf man, zumal ſeitens eines Pädagogen, das Zu⸗ geſtändnis eines ſolchen Verhältniſſes zwiſchen Vater und Söhnen im alten Rom nicht ſchon a priori vorausſetzen? Wenn nicht ein ſolcher Geiſt bereits im Elternhauſe wäre gepflegt worden, wie hätte die römiſche virtus zu ihren weltgeſchichtlichen Leiſtungen erſtarken können? Und läßt nicht bei Vergil ſelbſt in deſſen ſechſtem Buche der Aeneis ganz in unſerem Sinne Anchiſes ſeinen Sohn Aeneas in der künftigen römiſchen Geſchichte blättern, um v. 806 zu ſchließen:„et dubitamus adhuc virtuti extendere vires?«— Mit dieſem Einwand des Herrn Kollegen war es wirklich nichts.— Was aber bedeutet gar der folgende? Weil que an unſerer Stelle„zu den Worten „„ſo lange Römer in Rom wohnen““ noch etwas demſelben Gleichartiges, mit demſelben Zuſammengehöriges und es zu einem Ganzen Abſchließendes folgen“ laſſe, ſo fährt Herr Schlenger fort:„Dann würde imperium habere, ſowohl von einem als von allen Familienvätern geſagt, etwas ſehr Ungewöhnliches ſein; der pater familias hat kein imperium, er hat vielmehr die patria potestas, und alle zuſammen haben ihren Söhnen gegenüber auch nichts anderes.“ Dieſer Einwand, der Herr Kollege wolle verzeihen, ſcheint mir bedenklich an das Goethe'ſche vom ſich einſtellenden Wort beim Fehlen der Begriffe zu gemahnen. Oder was ſoll hier die patria potestas? Wo iſt bei mir auch nnr entfernt von einem imperium der Väter„ihren Söhnen gegenüber“ die Rede? Daß dies übrigens an ſich möglich, dafür verweiſe ich den Herrn Kollegen auf Cic. Cat. m§ 37 tenebat(Appius Claudius) non modo auctoritatem, sed etiam imperium in suos. An dem imperium Romanum hat ja aller⸗ dings jeder lebende Römer Anteil, ob Junggeſell oder verehlicht, ob ſich des Kinderſegens erfreuend, ob ſolches entbehrend— daß aber dieſes imperium Romanum ſich der ewigen Dauer erfreue, worum es hier dem Dichter gilt, dazu muß„der römiſche Bürger“ zugleich„pater Romanuse ſein, d. h. im Beſitze von Nachkommen, von Söhnen.— Herr Schlenger ſeinerſeits fährt fort:„Fragen wir, wer war in Rom der Träger des imperium gegenüber den exterae gentes— ſo wird die Antwort lauten müſſen:„der römiſche Senat“, und der ſoll nun nach Herrn Schlenger mit pater Romanus gemeint ſein. Wirklich, der Herr Kollege„verwechſelt hier die Zeiten wunderſam“! Will nicht gerade Vergil mit ſeiner Aeneide ſeine Volksgenoſſen damit befreunden, daß heute nicht mehr„der römiſche Senat“ als Träger des imperium daſtehe, ſondern der imperator?— Den Vorwurf, es ſei uns mit unſerer Interpretation„der Gaul durchgegangen“, hoffen wir auf Grund dieſer Ausführungen ablehnen zu dürfen.—
Mag im Anſchluſſe die Verbeſſerung einer anderen, derſelben Epiſode Vergils angehörenden Stelle mitgeteilt ſein. Euryalus bittet den Askan, ihn bei der Mutter, die er ohne Abſchied„inque salutatam“ zurück⸗ läßt, zu vertreten:„quod nequeam lacrimas perferre parentis“(IX, 288 f.) Und wer ſoll das Zeugnis Askans dafür bekräftigen?„Nox et tua testis dextera,“ Der Sinn fordert unweigerlich„vox«: Wort und Handſchlag. Folge zugleich eine Beſtätigung, wie eine Verbeſſerung früher von mir geleiſteteter kritiſch⸗exegetiſchen Beiträge. Zu meiner Deutung des Schiller'ſchen„Zu Aachen in ſeiner Kaiſerpracht“(Cruc. phil. X, pg. 39) die beſtätigende Parallele aus Schillers„An die Freunde“:„Aber Rom in allem ſeinem Glanze...“
Den berühmten Verſen Verg. Aen. VI. 847— 853 weiſe ich ihre Stellen nach v. 896 an, nicht mehr, wie ich in den Jahrbüchern für klaſſ. Philol. 1888, Heft 9, pg. 644 ff. gethan, nach v. 892. Ich folge dabei meinem ſprachlichen Gefühl. Ueber die ganze Frage ſiehe l. c.— Di von mir dort gegebene Ueberſetzung erfährt infolge nachſtehende Verbeſſerung:


