F. Bekanntmachungen.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium, die Realſchule und die Vorſchule nimmt der Unterzeichnete Montag den 25. April, vormittags von 8—12 Uhr, in ſeinem Amtszimmer entgegen.
Alle aufzunehmenden Schüler haben einen amtlichen Geburtsſchein, einen Impfſchein und, wenn ſie von einer anderen Schule kommen, ein Abgangszeugnis derſelben vorzulegen.
Die Aufnahmeprüfungen für die Vorſchule, ſowie für Sexta und die 6. Realklaſſe finden Montag, 25. April, von 2 Uhr an, für die übrigen Klaſſen Dienstag, 26. April, von 8 Uhr an, ſtatt.
Der Unterricht beginnt Mittwoch den 27. April, vormittags 8 Uhr.
Für die auswärtigen Schüler wird in Erinnerung gebracht, daß es nicht geſtattet iſt, in einem Wirtshauſe wWohnung oder Tiſch zu nehmen und daß zur Wahl der Wohnung die Genehmigung des Direktors einzuholen iſt.
Richtheſſiſche und nicht durch den jeweiligen Wohnſitz ihrer Eltern, bezw. deren Stellvertreter dem Großherzogtum Heſſen angehörige Deutſche, welche ſpäter als mit Beginn der OII in das Gymnaſium eingetreten ſind, werden künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatſtaates zur Reifeprüfung zugelaſſen.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule. Dr. Mangold.


