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und daß Maximus bereit war, als Bischof von Konstantinopel alexandrinische Kirchenpolitik zu treiben,— des Petrus Streben, sich dem entscheidenden Einfluß auf den Kaiserhof und die Reichskirche zu sichern, ¹) schien damit der Verwirklichung entgegen zu gehen.
Die Vorbereitungen wurden alsbald und in aller Stille getroffen. Nach des Maximus Rückkehr nach Konstantinopel erschienen dortselbst sieben Männer, welche Späherdienste leisten bezw. als Boten nach Alexandrien Verwendung finden sollten. Ihnen folgten kurz darauf einige ägyptische Bischöfe.“²) Maximus hatte sich unterdessen noch weiteren Anhang zu verschaffen gewußt und zwar durch Geld, welches er einem Presbyter von Thasos, der in die Hauptstadt gekommen war für seine Kirche prokonesische Marmortafeln zu kaufen, wohl mit Schmeiche- leien und unter Eröffnung glänzender Aussichten abzugewinnen verstanden hatte.³) Alles schien das Unternehmen zu begünstigen. Als nun Gregor zu körperlicher Erholung und geistiger Sammlung sich auf das Land zurückzog,“) schien der geeignete Augenblick gekommen zu sein, und man schritt deshalb kühn— allerdings unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregeln— zur langersehnten Tat: Maximus sollte durch die Weihe) auf den byzantinischen Bischofsstuhl erhoben werden.
Das Ubrige ist uns bekannt: die Erhebung des Maximus mißlang. Mißlungen war damit auch der hochfahrende Plan Alexandriens, die Großmachtstellung und Primatialgewalt eines Athanasius wieder aufleben zu lassen und durch den Bischof von Konstantinopel den Kaiser- thron und die morgenländische Kirche zu beherrschen:— die Politik des Petrus hatte eine schwere Niederlage erlitten.
¹) Die Auffassung Rohrbachs a. a. O. S. 75 f., Petrus habe der Ratlosigkeit des K. Theodosius hin- sichtlich der Besetzung des byzantinischen Bistums zuvorkommen wollen, erscheint unbe- rechtigt, da von einer solchen Ratlosigkeit nichts bekannt ist.
²) Greg. Naz. carm. cit. vv. 834 ss. 844 ss. Ullmann S. 140.
³) Greg. carm. cit. vv. 875 ss. Vales. in Sokr. VII 36. Ifland S. 97.
¹) Greg. Naz. or. 26 c. 3. 4. Cari. cit. v. 887.
³) Im höchsten Grade auffallend muss es sein, dass Maximus, der doch noch nicht Presbyter war (s. 0. S. 4), nicht erst von Petrus zum Priester geweiht wurde. Zwar konnte eine solche Ordination den alexandrinischen Plan verraten,— aber war sie nicht kirchenrechtlich erforder- lich? Die alten Kanones geben uns darauf keine prinzipielle Antwort. Sicher ist, dass sie wohl immer der Bischofsweihe vorausging: sicher ist aber auch, dass im Altertum mancherorts die Ansicht bestand,(vgl. Can. Hippolyti VI 43), ein Martyrer könne das Amt eines Presbyrers übernehmen ohne vorausgegangene Ordination. Vgl. H. Achelis, Die Canones Hippolyti(Leipzig 1891. Texte und Untersuchungen usw. Bd. VI. H. 4) S. 164. 217. Lucius-Anrich, Die An- fänge des Heiligenkults in der christl. Kirche(Tübingen 1904) S. 64. Maximus war aber ein Martyrer bezw. heuchelte es zu sein(vgl. Greg. Naaz. or. 25 c. 3: d)S Tg ⁴˙νοσπα επιρμαα ⁶⁴e,εε
aino?*; c. 13: Saiwg Hv e aay Sd, Ale d⁴εέι⁹. Ob wohl Petrus deshalb von der Priesterweihe absah?— Für die spätere Zeit s. J. Hergenröther, Photius(Regensburg 1867) 1 679 f. Auch heute ist es noch nicht unbezweifelt ausgemacht, dass zur Gültigkeit der Bischofsweihe der vorherige Empfang der Priesterweihe notwendig sei; vgl. Schulte-Plassmann, Der Episco-
pat ein vom Presbyterat verschiedener Ordo(Paderborn 1883) S. 130 ff.


