Aufsatz 
Die Weihe des Kynikers Maximus zum Bischof von Konstantinopel in ihrer Veranlassung dargestellt / von Konrad Lübeck
Entstehung
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VII. Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 8. April, vormittags 8 ½ Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete in seinen Dienst- stunden entgegen. Vorzulegen ist das letzte Zeugnis(Abgangszeugnis) nebst Impf- und Geburtsschein.

Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrern wird zu Anfang eines jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchentlich für die Eltern oder Pfleger ihrer Schüler zu sprechen sind.

Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.

Gesuche um Schulgeldbefreiung können in der Regel nur im Anfange eines jeden

Schuljahres berücksichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlass des Schulgeldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.

Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.

Fulda, im März 1907. Der Königliche Gymnasialdirektor

Dr. Wahle.