—
— 19—
des Paulinus! Wenn er nun auch kiürzlich¹) eine neutrale Stellung zum antiochenischen Schisma und damit zu Alexandrien eingenommen hatte,— seine Parteilosigkeit konnte letzterem nichts nützen; denn nur ein Alexandrien ganz ergebener und gefügiger Bischof, welcher dessen Pläne zu den seinigen machte und sie mit Klugheit und Nachdruck dem Kaiser gegenüber vertrat, konnte der Festigung der neu erlangten Primatialstellung förderlich werden.— Uberdies war Gregor von Petrus, welchen seine eifrige Wirksamkeit zugunsten der bedrängten Orthodoxie ihm günstig gestimmt hatte, in seiner Stellung zu Byzanz anerkannt worden!²) Eine neue Schwierigkeit! Wie konnte da Petrus sein eigenes Vorgehen öffentlich desavouieren? Zwar standen einer eigentlichen Erhebung Gregors auf den Bischofssitz von Konstantinopel formell die kirchlichen Kanones entgegen, welche einen Wechsel des Bistums verboten³)— Gregor war nämlich von seinem Freunde Basilius, dem Obermetropoliten von Caesarea, zum Bischofe von Sasima, einem armseligen Städtchen in Kappadozien, geweiht worden, hatte allerdings die Verwaltung dieses Sprengels wohl niemals übernommen.¹) Aber mußte es dann nicht im höchsten Grade ungeziemend und verletzend sein, Gregor das byzantinische Bistum streitig zu machen, angesichts des Umstandes, daß jene kirchlichen Bestimmungen in der Praxis so ziemlich ihre Geltung verloren?) hatten? Und mußte eine solche Handlungsweise nicht noch häßlicher und verwerflicher erscheinen, nachdem Gregor mit soviel Eifer, Anstrengung und Erfolg, ja selbst mit Lebensgefahr) sich um das kirchliche Leben Konstantinopels bemüht hatte? Enthielt sie nicht eine große und verächtliche Undankbarkeit?
Petrus befand sich angesichts dieser kirchlichen Verhältnisse in der kaiserlichen Resi- denz zweifellos in einer unangenehmen Lage. Ob sich wohl die eben wieder gewonnene Hege- monie seines Obermetropolitanstuhles halten und dauernd befestigen lassen sollte ohne den Besitz des Bischofsstuhles von Konstantinopel??) Oder ob er durch einen Gewaltstreich sich
¹) S. o. S. 15 Anm. 3. Gregor hatte seine neutrale Stellung bereits vor der or. 23 eingenommen(vgl- deren c. 4: AAXX2 3 23 t, 5e G, drnve,nsv.... 105 56 29t 5 rrAlabsv, Xia, kooiee« ſeſ6vsv . 3005 35721L dp. ντκαα¶ επηις νανεμσ), also wohl schon Ende 379 oder Anfang 380. ¹) Greg. Naz. carm. de vita sua vv. 859— 862.. ³) Can. 15 Nic.: Al⁴ ν οννν dναν% zuν äs S5A4-s As ſsyohiva? 2305= aytäxan Teaidpat div Sevdstgy,
'y Ta⁴ ν 1μα ο⁶να ε,sdeoay 5v n Ssth, Gs Ard6ke le, h, BraAßalvaty H-ts 2ri20o bnes Te Oc2pov Pcs duâxovoy. Ei de s psrà dy is arla⸗ zai A⸗ne 3973503 590» do05p rrJeioetsv, 7 2moin 2νιν ερναm⁵μν ‿ιμοιτν. daοeat 2adν o aaaueoaa. zal droxataoradeeta di en- KISi6, 7 6 iO2 5 TSraßSos Is Orovndn. Hefele I* 418 f. Eine Erneuerung fand diese Bestimmung in can. 21 Antioch.(341). Vgl. auch Can. Apost. 14. 15(Lauchert S. 2).
4) Ullmann S. 83 ff.
³) Gregor rechnet in seinem Carm. de vita sua v. 1810 diese Kanones zu den vöhoor da sd?nb as, Thsiorov Thsv 2ai Safi Xeodspot. Dies war zwar sicher übertrieben(unrichtig Ullmann S. 171 Anm. 1), aber aus mehr oder minder triftigen Gründen hatte man früher wiederholt von ihnen abgesehen. Vgl. auch Theod. V 8, für eine spätere Zeit Sokr. VII 36. 37. 40; dazu Friedrich in: Sitzungsberichte d. phil.-hist. Kl. d. Münchener Akad. d. Wissenschaften 1891. Heft 5. S. 800..
*) Ullmann S. 120. Rauschen S. 52.
*) Athanasius hatte dies gekonnt,— Dank seiner geistesmächtigen und willensstarken Persönlich-


