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Römern überliefert habe und welchem gegenwärtig die Bischöfe Damasus von Rom und
Petrus von Alexan drien folgten, nämlich den Glauben„an die Eine Gottheit des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes unter gleicher Majestät und heiliger Dreiheit.“ Diejenigen,
welche sich zu diesem Glauben bekännten, sollten katholische Christen heißen; die übrigen
sollten als Häretiker gelten und der göttlichen, später auch der kaiserlichen Strafe verfallen. ¹)
Mit einem solchen Erlasse war der in sich geteilten Orthodoxie des Orientes klar ge- worden, auf wessen Seite der neue Imperator, welchen man als rechtgläubigen Herrscher
allenthalben mit besonderer Freude begrüßt hatte, getreten war. Der alexandrinisch-römischen.
Fassung des trinitarischen Problems hatte er sich angeschlossen²) und hatte damit auch in dem antiochenischen Schisma zu der ägyptisch-occidentalen Partei sich bekannt. Alexandrien aber hatte einen besonderen und unerwarteten Gewinn zu verzeichnen. Es war in jenem Edikte als der angesehenste Bischofssitz, ja als der Repräsentant des ganzen Orientes hingestellt, und sein Glaube war als Norm und Richtschnur für die gesamte morgenländische Kirche be- zeichnet worden. Es bedeutete dies nicht nur einen glänzenden Triumph über alle diejenigen,
welche seiner dogmatischen Formel bisher widerstrebt hatten; nein, jetzt schien es sogar
wieder in die führende Stellung eingerückt zu sein, welche es früher, ³) besonders unter Athanasius inne gehabt und welche ihm nach dessen Tode infolge der anti-alexandrinischen Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse des Orients
verloren gegangen war. Jetzt schien auch der Zeitpunkt gekommen zu sein, wo es einen
allseitigen und endgültigen Sieg über Meletius und seine ganze Partei davontragen konnte, wenn — es nur die neu erstandene Primatialgewalt alsbald und energisch gebrauchte. Allerdings war es natürlich, daß der Kampf gegen die Meletianer für den Augenblick zurücktrat hinter das eifrige Bestreben, die soeben wiedererlangte kirchliche Hegemonie zu sichern und zu befestigen.
Die Gesamtkirche des Orients unter alexandrinischer Hegemonie— das waren Zeiten
des Glanzes und der Macht für den Bischofsstuhl der ägyptischen Hauptstadt gewesen, welchem
¹) Ood. Theod. XVI 1, 2; Just. I 1, 1: Impp. Gratianus, Falentinianus et Theodosius 44 A. ad populum urbis CP. Cunctos popalos, quos clementiae nostrae regit temperamentum, in tali volumus religione versari, quam divinum Petrum apostolum tradidisse Romanis religio usque ad nunc ab ipso insinuata declarat quamque Pontificem Damasum sequi claret et Petrum Alerandriae episcopum rirum apostoliege sanctitatis. hoc est, ut secundum apostolicam disciplinam erangelicamque doctrinam Patris et Filii et Spiritus sanctl undm deitatem sub pari maiestate et sub pia trinitate credamus. Hane legem sequentes Christianorum catholicorum nomen lubemus amplecti, reliquos vere dementes vesanosque iudicantes haeretici dogmatis in- famiam sustinere, divina primum rindicta, post etiam motus nostri, quem ex coclesti arbitrio sumpserimus, ultione plectendos.— Richter, Das weström. Reich S. 528 sieht in dem Gesetze nur„die Sprache eines fast ereinnnci Glaubensfanatismus auf dem Throne.“ Gerechtere Beurteilungen s. bei Ifland S. Rade S. 71.
²) Harnack, Pogideredbent II³ 261.
²) Als Repräsentant der orientalischen Kirahe erscheint Alexandrien bereits indem Briefe des Papstes Felix I(269— 274) an Bischof Maximus; Mansi, Concil. Coll. I 1114. Vgl. dazu Harnack II5 263 f. Anm. 3 sowie unsere Schrift: eſen eihtennasf u. Xirchl. Hierarchie des Orients bis zum Ausgange des 4. Jahrh.(Münster 1901) S. 200 Anm.


