Damals nun war es auch, daß ein für das antiochenische Schisma hochbedeutsames Ereignis eintrat: Rom, welches bisher mit Meletius und seinem Anhange noch nicht formell gebrochen hatte, ergriff im Jahre 375 offen für Paulinus und seine Gemeinde Partei. Veranlaßt war die klare Stellungnahme Roms zu den antiochenischen Wirren teilweise vielleicht durch eine Anfrage des Hieronymus, welcher damals in der südöstlich von Antiochien gelegenen Wüste Chalkis in hartem Büberleben jugendliche Ausschweifungen sühnte und von den ortho- doxen Parteien der syrischen Hauptstadt wiederholt zum Anschlusse gedrängt worden war. Er bat deshalb den römischen Bischof Damasus um Aufschluß, mit wem er Kirchengemein- schaft halten solle. ¹) Sicherlich aber wurde Damasus zu einer Entscheidung gedrängt, als im Jahre 375 Vitalis, das Haupt einer neugegründeten dritten orthodoxen(apollinaristischen) Partei in Antiochien, zu ihm gekommen war, seine Rechtgläubigkeit darzulegen. An der Gemeinschaft und Freundschaft mit Rom lag viel. Welche von den streitenden Parteien sie nachweisen konnte, der mußte Sieg und Herrschaft in der Kirche Antiochiens und damit im ganzen Oriente zufallen. Damasus entschied sich für Paulinus und übersandte ihm ein Glaubensbekenntnis zur Unterschrift für diejenigen, welche mit ihm und durch ihn mit dem römischen Bischofe Glaubensgemeinschaft haben wollten. ²) Näheres, wie Damasus zu dieser Entscheidung kam, wissen wir zwar nicht; doch dürfte er von Petrus von Alexandrien, der gleich Athanasius auf der Seite des Paulinus stand und zweifelsohne in dieser Sache gehört wurde, nicht wenig beeinflußt gewesen sein: die langjährige Freundschaft mit Alexandrien zeitigte auch hier ihre Früchte. ³)
Roms Entscheidung rief bei allen Meletianern eine umso gröbere Entrüstung und Be- stürzung hervor, als sie auch den Grafen Terentius, ¹) welcher mit höchster militärischer Voll- macht in Antiochien weilte, auf die Seite des Paulinus führte. Basilius von Cäsarea, dem Wortführer der meletianischen Partei, kam sie besonders ungelegen. Mit harten Worten des Unmutes sprach er sich daher in verschiedenen Schreiben an seine Freunde offen über den römischen Bischof aus, der sich der Erkenntnis der Wahrheit und des Rechtes in den antioche- nischen Wirren mit souveränem Stolze verschlossen habe.ö) Gleichwohl schickte er im folgenden Jahre(376) eine Gesandtschaft ⁶) an ihn und suchte durch dieselbe eine Gesinnungsänderung
¹) Hieron. ep. 15. Derselbe ist(mit Rade S. 96 Anm. 2) dem J. 375 zuzuweisen, ep. 16 aber, der dieselbe Frage stellte, cher 376. Cavallera p. 199 dadiert ersteren auf Ende 376 oder 377, Jetzteren(p. 203) einige Monate spüter. Vergl. auch Rauschen S. 34 Anm. 4.
²¹) Damasi ep. 3(Migne SI. XIII 356 s.): Per filium meum. Er stammt aus dem J. 375. Vergl. auch F. Maassen, Geschichte der Quellen und der Literatur des canonischen Rechts(Graz 1870), I 232— 239.
³) Zum Ganzen vergl. Rade S. 94 ffl. Cavallera p. 162 ff. G. Grützmacher, Hieronymus(Leipzig 1901) S. 170 f.— Über Vitalis vgl. J. Dräseke, Gesammelte patristische Untersuchungen (Altona 1889) S. 78— 102 sowie(über sein Glaubensbekenntnis) Fr. Diekamp in: Theol. Quar- talschrift Bd. 86(1904) S. 497—511.
*) Näheres über ihn s. bei S. Weber, die kath. Kirche in Armenien(Freiburg 1903) S. 257 fl.
³) Basil. ep. 239, 2. Vgl. auch ep. 215.
) mit Basil. ep. 242. F. Loofs, Eustathius v. Sebaste u. die C hronologie der Basilius-Briefe(Halle 1898) S. 41 setzt mit Unrecht diesen Brief ins J. 372.


