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die Kräftigung der einen auch der anderen zu Gute kommt. Da indeſſen die menſchlichen Anlagen ſich einander parallel und im Allgemeinen in demſelben Maße entwickeln, ſo fallen in die erſte Lebensperiode auch die erſten Aeußerungen des Gefühls und des Begehrens, die jedoch noch vor⸗ wiegend ſinnlicher Natur ſind. Die Erſtarkung des Gemüths aber, ſowie die Entwickelung des Ver⸗ ſtandes und der Phantaſie bei noch vorherrſchendem Gedächtniß bezeichnen das Knaben⸗ und das Mädchenalter(bis zum fünfzehnten Jahre), in welchem auch die verſchiedenartige geiſtige Richtung der beiden Geſchlechter vorzugsweiſe hervortritt. Indem der aufſtrebende Geiſt mehrere gleichartige Gegenſtände vergleicht, die weſentlichen Eigenſchaften derſelben zuſammenfaßt und die Reſultate zu einander in logiſche Beziehung ſetzt, erhebt er ſich aus der Sphäre der einfachen Wahrnehmung zu der der Begriffsbildung und des Urtheils.
Unterdeſſen tritt die Thätigkeit des Gemüths in Gefühls⸗ und Willensacten zum Vorſchein. Im Anſchluß an die Fortſchritte der intellectuellen Anlagen erheben ſich die ſinnlichen Gefühle der erſten Periode nach und nach zu ſinnlich⸗geiſtigen und rein geiſtigen, und die Seele beginnt, ſich am Schönen, am Wahren und am Guten zu erfreuen. Dieſe äſthetiſchen, intellectuellen und mo⸗ raliſchen Gefühle ſind der unbewußte Ausdruck des Göttlichen im Menſchen. Während dieſer den Inhalt des Seienden nur langſam und mittelſt verſchiedener Operationen ergründet, erfaßt er die Form desſelben auf einmal durch das Gefühl und erhebt mittelſt einer angeborenen, ſchöpferiſchen Kraft(productive Phantaſie genannt) das in ſeiner Seele befindliche Bild zum Ideal. Die Phan⸗ taſie, welche die größten Unterſchiede in der geiſtigen Anlage hervorbringt, iſt die ſchönſte Blüthe des inneren Lebens und dasjenige Vermögen, welches, wenn lebhaft, rein und natürlich, den Jugend⸗ jahren einen ſo unausſprechlichen Reiz verleiht. Das Gute, das Wahre und das Schöne ſtehen in dem unverdorbenen, kindlichen Gemüthe unter ſich in dem engſten Zuſammenhang; Tugend und Frömmigkeit ſind in der jugendlichen Auffaſſung mit einem Schimmer heiterer, ungetrübter Freude umgeben, die den Zwieſpalt der Welt noch nicht kennt.
Mit den ſittlichen Gefühlen erwacht ſchon ſehr früh das Gewiſſen als Abglanz der ewigen Heiligkeit und Gerechtigkeit in der Seele des Menſchen. Das Gewiſſen iſt das Wiſſen um eine That in ihrem Verhältniß zum allgemeinen Sittengeſetz. Das Gewiſſen iſt der Mittelpunkt aller Gefühle und die höhere Einheit, welche denſelben ihren Gehalt und ihre Weihe verleiht. Das Gute iſt das Ziel des menſchlichen Lebens, das Wahre und das Schöne ſind Mittel zum Zweck.
Mit den Gefühlen hängen die Begierden und Triebe auf das Engſte zuſammen. Die auf Erhaltung des Körpers gerichteten Naturtriebe treten mit dem Ende des kindlichen Alters vor den höheren, geiſtigen Willenstrieben immer mehr zurück. Die Freiheit des Willens, d. h. die Fähig⸗ keit des Menſchen, ſein Thun und Laſſen unabhängig von äußerem Zwang und innerer Nöthigung ſelbſt zu beſtimmen, macht ſeinen Hauptvorzug gus und iſt diejenige Anlage, welche einzig und allein eine wahrhafte und allſeitige Bildung ermöglicht.
Das Object des Willens iſt die Pflicht, alſo das Leben und Handeln nach der Richtſchnur des Gewiſſens. Denn der Menſch erkennt, daß er das, was er als recht erachtet, unbedingt und immer wollen ſoll. Mag immerhin der Urſprung der Ideen von Recht und Unrecht dunkel und verborgen ſein, ſo iſt doch ſicher, daß dieſelben keine conventionellen oder abſtrahirten Vorſtellungen, ſondern angeboren und ewig ſind. Jedoch ſchon in früher Jugend zeigt ſich nur zu oft jener tiefe Zwieſpalt zwiſchen dem Pflichtgefühl und dem Willen, welchen die chriſtliche Religion mit dem Na⸗ men„Erbſünde“ bezeichnet. Verſchiedene Anſichten haben ſich im Laufe der Zeit über die ſittliche


